Hallo, hoffe hab die richtige Kategorie hier erwischt. Folgendes, Mitte Juli letztes Jahr hab ich mir bei Amazon ein Paar Merrel Moab Vent bestellt. Das war das zweite Paar, das erste hat 4 Jahre problemlos überstanden bei fast täglichem Gebrauch, und sind immer noch brauchbar, sehen halt nicht mehr so toll aus. Bei dem 2ten Paar was ich letztes Jahr bestellt hatte musste ich gestern feststellen das sich die Sohle komplett gelöst hat, nach knapp 10 Monaten. Die Frage ist nun, gibt es da einen Garantieanspruch? Wäre wohl gut zu wissen ehe ich mit der Klebepistole da rumhantiere.
Hallo,
freiwillige Garantien kann der Hersteller oder Händler nach seinem Ermessen gewähren, dazu bitte die Garantiebedingungen durchlesen (falls vorhanden).
Gesetzlich garantiert ist die Sachmängelhaftung des Händlers.
Du hast das Recht, ein mängelfreies Produkt zu erhalten.
Das heißt: Zum Zeitpunkt des Erhalts („Gefahrübergang“) muss es frei von Mängeln sein.
Nun hast du einen Defekt (ich vermeide das Wort Mangel!) am Schuh.
Die Frage, die sich nun stellt:
Ist das die Folge eines Mangels, der schon beim Kauf vorhanden war (etwa zu wenig Kleber) oder ist es die Folge der Nutzung?
Da mehr als 6 Monate seit Kauf vergangen sind, bist DU verpflichtet, den mangelhaften Zustand bei Gefahrübergang zu beweisen.
Wenn dir das gelingt, etwa durch einen Gutachter, dann ist die Sache klar:
Ein bei Gefahrübergang vorhandener Mangel führte zu einem Defekt, der erst jetzt auftrat.
Der Beweis dürfte aber schwierig bis unmöglich sein.
Ich würde also zunachst mal nachschauen, ob Händler oder Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie gewähren. Dann die Bedingungen beachten.
Wenn nicht, sollte man trotzdem mal freundlich nachfrage, ob du nicht aus Kulanz etwa bekommen könntest.
Selbst wenn sich die Sohlen innerhalb der ersten sechs Monaten gelöst hätten, wäre der Fall schon schwierig, denn selbst die sog. umgekehrte Beweislast (d.h. der Verkäufer muß bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs NICHT schon vorhanden war) gilt nicht uneingeschränkt. Die Sohlen werden nun einmal beim Wandern beansprucht und der Kunde hat keinen Anspruch darauf, daß Wanderschuhe ewig halten. Wenn man in den sechs Monaten einmal bis zum Äquator und zurückgelatscht ist, dürfen die Schuhe auch mal die Grätsche machen. Nach zehn Monaten gibt’s dementsprechend eh nichts mehr zu wollen.
Sofern tatsächlich eine Garantie seitens Herstellers abgegeben wurde, müßte man sich die Garantiebedingungen anschauen, aber ein gesetzlicher Anspruch besteht, wie oben beschrieben, nicht.
Gruß
C.
Es gibt aber einen Unterschied zwischen "abgelatscht = abgenutzt, Sohle dünner oder einseitig abgerieben ) und Sohle hat sich vom Schuh gelöst !
Man kann durchaus einen Schuh (die Sohle) durch sehr starke Belastung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit (auch den ersten 6 Monaten) abnutzen.
Aber die Sohle( die Verklebung) sollte sich eben nicht lösen.
Wenn man so weit gehen will, müßte das wohl ein Gericht entscheiden und je nach Schadensbild und ggfs. Gutachter wird da die Karte § 476 2. Halbsatz BGB gezogen. Es ist nämlich tatsächlich ein Trugschluß, daß im ersten halben Jahr nach Kauf IMMER die Beweistlastumkehr gilt.
Naja, ehe wir Gericht und Gutachter einschalten, fragen wir doch mal lieber beim Hersteller nach. Immerhin handelt es sich um ein Markenprodukt, und es kann kaum im Sinne des Herstellers sein negative Bewertungen zu kassieren. Die Kosten die Gericht und Gutachter verschlingen, da kann ich mir noch 40 Jahre Markenschuhe leisten. Denk ich mal
Bei Amazon sollte es da keine Probleme geben. denke ich. Stell doch eine Anfrage per Mail, bevor du das Garantiformular (online war das bei deinen Rechnungen zu finden) ausfüllst.
Hallo zusammen,
die rechtliche Seite wurde ja schon ausführliche besprochen, allerdings ist meiner Erfahrung nach die Lösung viel einfacher: Amazon anrufen, Problem schildern und um Kulanzlösung bitte. Hat bei mir bisher immer funktioniert…
Lieben Gruß
Milton
Dann gebe ich noch das Feedback. Ich hatte den Hersteller direkt kontaktiert und die Situation geschildert, und auch den Beleg und paar Bilder über Google-Drive mitgeschickt, und innerhalb eines Tages kam eine Antwort mit dem üblichen Blabla, dass sie sich für die Qualität verbürgen, (innerhalb eines Jahres), mit der Bitte mich an den Verkäufer zu wenden, in diesem Falle Amazon EU.
Das hatte ich nun gestern gemacht über das Kontaktformular, mit ± gleichem Inhalt und der vorausgegangenen Korrespondenz (Merrel hatte ich in English kontaktiert, weil die Adresse in London war). Innerhalb kürzester Zeit kam Antwort von Amazon, dass sie den Betrag zurückerstatten werden, da das original Produkt nicht auf Lager ist. Zeit bis zum 21 August, was mir sehr entgegen kommt, da ich noch für ca. 5 Wochen in Asien bin.
Ich würde mal sagen das ist vorbildlicher Kundenservice, da kann man sich die Dinger ruhig nochmal bestellen. Dass sich der Kleber löst, ist zwar, wenn man die Rezessionen liest, kein Einzelfall, kommt jedoch eher selten vor.