Wie verhalte ich mich am besten - ARBEITLOSENGELD

Hallo zusammen,

das Internet ist voll mit Infos, aber ich habe gemerkt dass kleine Einzelheiten oft den Unterschied machen. Deshalb schildere ich kurz Fakten zu meiner Situation und bitte die Experten unter euch um Rat…

  • ich werde zum Ende des Monats gekündigt
  • habe in den letzten 2 Jahren insgesamt mehr als 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet
  • Gesamturlaubsanspruch von 26 Tagen (1 Tag bereits genommen) pro Jahr, habe aber in meinem derzeitigen Job erst ein halbes Jahr gearbeitet (181 Tage), heißt mir bleiben 12 offene Urlaubstage, bis zum Kündigungszeitpunkt sind es allerdings nur noch 9 Arbeitstage

Jetzt meine Fragen:

  • sollte ich mir die Urlaubstage auszahlen lassen? (Habe gehört, dass der ALG-Anspruch dann um die Anzahl ausgezahlter Urlaubstage vermindert wird?! Schweinerei!)
  • Ist mit der Anzahl versicherungspflichtiger Arbeitstage (> 360) die Anwartschaftszeit abgedeckt?
  • Wie verhalte ich mich am besten? Soll ich alle, m.E. nach notwendigen Unterlagen zusammensuchen und am Montag direkt zum Arbeitsamt?

Viele Grüße und vielen lieben Dank im Voraus,
entschuldigt meine Schreibweise, ich bin ein bisschen aufgebracht…

Nico

Wenn Du Dir den Urlaub auszahlen läßt, werden genau diese Tage vom Arbeitslosengeld abgezogen. Besser ist es, den Urlaub zu nehmen. (Falls Du ein Zeitkonto hast oder Überstunden: das könntest Du Dir auszahlen lassen ohne dass es angerechnet wird.)

Die Anwartschaftszeit hast Du nach meiner Einschätzung erfüllt.

Du bist verpflichtet, Dich drei Monate vor Eintreten der Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt zu melden. Wenn Du erst jetzt gekündigt wurdest, muß die Meldung drei Tage nach Bekanntwerden erfolgen. Du brauchst Perso und Kündigungsschreiben, evtl. Arbeitsvertrag. Meist wird das am Empfang aufgenommen, Du bekommst einen Bogen mit den Du ausfüllst. Da steht auch drin welche Unterlagen Du einreichen mußt. Und ein Termin mit dem Arbeitsvermittler.

HALLO Nico, na klar ist man manchmal aufgebracht, ist doch verständlich, aber hier meine Antwort-

Deine Urlaubstage stehen Dir in voller Höhe zu und somit kannst Du Dir die Urlaubstage auszahlen lassen. Das hat nichts mit dem ALG zu tun. Also hier darf keine Kürzung stattfinden. Dir steht nach einem Jahr Arbeitszeit ALG I zu und die restlichen Urlaubstage was da nun noch offen ist, kannst Du wärend dieser Zeit beantragen bis zum Jahresende wenn Du wärend der Zeit der Arbeitslosigkeit Urlaub machen willst.
Ich hoffe aber mal. dass Du gleich die Meldung beim Arbeitsamt eingereicht hast, dass Du gekündigt bist, denn das muss am nächsten Tag nach Eingang der Kündigung erfolgen. Dazu muss Dir der Arbeitgeber freigeben. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, kann eine Sperre erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen

Schönen Abend noch

Stephanie

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Fakt ist aber, spätestens 3 Tage nach Bekanntwerden der (angedrohten) Kündigung zum Arbeitsamt.

Viel Erfolg

Hallo

zu Detailfragen können dir sicherlich die Experten für ALG/ Arbeitslosengeld 1 nach SGB III Genaueres sagen. (Mein „Schwerpunkt“ ist ALG2 nach SGB II :wink:

LG

Hallo Nico,

ja gehe unbedingt mit allen Unterlagen (vor allem Kündigung und PErso)am Montag zum Arbeitsamt und melde dich dort schnellstmöglich arbeitslos! Deine Fragen kannst du dort alle gleich bei der richtigen Person stellen. Einne ALG I Anspruch hast Du in jedem Falle erworben! Wie hoch der ist? w kannst du hier selbst prüfen:

http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php?jahr=2013

Der Anspruch auf Arbeitslosengeldes ruht bei entgeltlicher Urlaubsabgeltung (s. § 143SGB III) , da du Geld für den Urlaub bekommen hast braucht dir ja das Amt nicht nochmal Geld für diese Tage zahlen. Also macht es keinen Unterschied. (Was soll daran eine Schweinerei sein ???)

Die Antwartschaftszeit ist erfüllt und die Bezugsdauer beträgt bei
12 Monaten 6 Monate
16 Monaten 8 Monate
20 Monaten 10 Monate
24 Monaten 12 Monate

Gruß Gwen

Tut mir leid, das weiß ich leider auch nicht. Hoffe du bekommst eine richtige Antwort. Schönes WE

Hi,
Nimm alle Unterlagen mit und frag die AA um HILFE. Wenn du die Auszahlung des Urlaubs ablehnst, muss der AG dir den Urlaub bewilligen. Wenn dein Anspruch auf Urlaub diesen Monat, bzw. das Kündigungsdatum überschreiten, muss er dich nächsten Monat noch teils beschäftigen oder versichern.

Bleib ruhig dabei. Es lohnt sich auch eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Arbeitgeber können anstrengend sein.

Hallo, leider kann ich dich in dieser Frage nicht beraten, tut mir leid.
LG

Hallo,

keine Panik! Sofern Sie Kenntnis davon erhalten, dass Sie arbeitslos werden könnten bzw. absehbar sein werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich melden. Das hat den Hintergrund, dass Sie 1.) eh dazu verpflichtet sind, um eine Sperrzeit zu vermeiden, 2.) Fristen eingehalten haben für den möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und 3.) frühzeitig Kontakt zum Arbeitsvermittler haben.

Die Frage nach Urlaubsabgeltung müssen Sie mit dem Arbeitgeber klären oder sich auf eigene Kosten anwaltlich beraten lassen. Das darf und kann die Agentur schon aus rechtlichen Gründen nicht. Rechtsberatung obliegt den juristischen Berufen.

Ich bin leider kein Experte für ALG I sondern ALG I aber eins weiß ich die Anwartschaft ist gedeckt! Wie sich das mit dem Urlaubsgeld verhält weiß ich leider nicht tut mir leid!