Wie verhalte ich mich bei einer Anzeige?

Hallo Jemima,

wenn von der Polizei Post kommt, dann ist man dort auf jeden Fall namentlich in Erscheinung getreten. In der Vorladung steht immer der Status, ob Beschuldigter, Betroffener oder Zeuge. Was steht denn drin? Als Beschuldigter wäre dann ein Strafverfahren eingeleitet, als Zeuge wird man lediglich befragt und danach ist alles erledigt.

Die Polizei ist ja dazu da, die Wahrheit eines Falles zu ermitteln, ob jemand schuldig ist, entscheidet ja der Richter.

Daher einfach schauen, was denn eigentlich in der Vorladung steht. Bei weiteren Fragen einfach Fragen :smile:

Gruß Julepi

Achso und mein Freund ist als Beschuldigter Vorgeladen. Wie
verhalten wir uns am besten? Einfach erstmal die ganze
Situation erklären oder gleich die Aussage verweigern und
einen Anwalt hinzu ziehen?

Hallo,

so wie du geschrieben hattest, hat der eine Typ seine Anzeige zurück gezogen; sprich: da es ein Antragsdelikt ist, hat er den Strafantrag zurück gezogen.
Wenn dem so ist, dann sollte man ruhig zur Vernehmung erscheinen. Die Staatsanwaltschaft stellt dann das Verfahren so gut wie sicher ein. Wenn nicht, dann nehmt euch einen Rechtsanwalt…Gruß Oliver

Hallo,

gehen sie mit Ihrem Freund zur Polizei und schildern Sie den Vorgang genau so wie es passiert ist.
Damit fahren Sie am besten. Wenn Sie weiterhin in den Club gehen wollen sollten Sie mal an den Geschäftsführer wenden und dass Problem schildern, wahrscheinlich sind Sie nicht die Einzige Betroffene.

Viele Grüsse