Hallo Jemima,
wenn von der Polizei Post kommt, dann ist man dort auf jeden Fall namentlich in Erscheinung getreten. In der Vorladung steht immer der Status, ob Beschuldigter, Betroffener oder Zeuge. Was steht denn drin? Als Beschuldigter wäre dann ein Strafverfahren eingeleitet, als Zeuge wird man lediglich befragt und danach ist alles erledigt.
Die Polizei ist ja dazu da, die Wahrheit eines Falles zu ermitteln, ob jemand schuldig ist, entscheidet ja der Richter.
Daher einfach schauen, was denn eigentlich in der Vorladung steht. Bei weiteren Fragen einfach Fragen
Gruß Julepi