wie ist das eigentlich, duerfen Beamte nur das suchen, finden und mitnehmen, fuer das sie geschickt worden sind (also, was z.B. auf dem Durchsuchungsbefehl steht).
Oder alles, was „irgendwie verdaechtig“ aussieht (z.B. potentiell „raubkopierte“ Software, Gegenstaende die evtl. gestohlen sein koennten etc.). Und was ist mit Leuten, die sich in der Wohnung aufhalten, koennten die auch ueberprueft werden, bloss so, weil sie halt auch da sind…?
Ist vielleicht eher was fuer das Jura-brett
Ist vielleicht eher was fuer das Jura-brett
Ist wohl so.
Ich bin kein Jurist. Auch kenne ich das nur aus den USA. Da ist das mit den sichergestellten Beweismitteln ganz genau geregelt. Die Richter sind da sehr genau. Das hat wohl auch etwas mit der Haftung zu tun und dem äußerst kritischen Verhältnis des Amerikaners zum Staat und dessen Zwangsmittel. In den USA können - im Gegensatz zur BRD - auch Behörden und deren Mitarbeiter strafrechtlich und privatrechtlich recht schnell und effektiv sanktioniert werden. So jedenfalls meine Erfahrung.
In der BRD hat wohl ein Beschuldigter bei einer Durchsuchung - falls kein eigener kompetenter Rechtsvertreter anwesend ist - eher schlechte Karten. Der Beschuldigte ist den erfahrenen Beamten in der Regel nicht gewachsen. So wurde es mir jedenfalls von Beamten berichtet.
Gruß
wie ist das eigentlich, duerfen Beamte nur das suchen, finden
und mitnehmen, fuer das sie geschickt worden sind (also, was
z.B. auf dem Durchsuchungsbefehl steht).
Ja. Etwas anderes dürfen sie nicht und tun sie normalerweise auch nicht.
Gruß, W.