Ich wohne in einem Mietshaus (10 Mietparteien)in einer 87 qm Wohnung und soll 1700 Euro HK für 2009 nachzahlen, obwohl mir eine fehlerhafte Heizung bestätigt wurde. (Einrohrsystem, Vorlauf erreicht nicht gewünschte Temperatur, Thermostat springt nicht an,bei Absinken der Raumtemperatur,Heizung wurde angeblich jetzt im April 2010 neu eingestellt)Es ist für 2010 eine ähnliche Abrechnung zu erwarten, da der Winter sehr kalt war. 2008 hatte ich selbiges Problem, da wurden mir bereits die BK erlassen. Nachzahlung belief sich auf ca. 3000 Euro. Hinzu kommt, dass die Wohnung trotzdem kalt war. Ki- zimmer 19°C, WZ max 21°C mit vielen Kerzen und Teelichtern.Ich weiß nicht, was ich unternehmen soll. Kündigen?
wieso angeblich neu eingestellt. Wenn der Heizkörper nicht ganz heiß wird ,haut der thermostat nicht hin oder er muß entlüftet werden. Beides aber direkt am Heizkörper in deiner Wohnung.Wenn bereits dir einmal die Betriebskosten erlassen worden sind, geht doch etwas nicht mit rechten dingen vor. Ich würde mich an einen fachanwalt für Mietrecht wenden. Oder beim Mieterbund mal nachfragen. Auf alle fälle erst mal Einspruch einlegen. Wünsche dir viel Erfolg
Hallo Cludia,
das Einrohrsystem ist eine komplizierte Angelegenheit - da klinke ich mich leider aus. Die Experten Deiner Abrechnugsfirma sollten da antworten können.
Viele Grüße,
Susanne
Ich wohne in einem Mietshaus (10 Mietparteien)in einer 87 qm
Wohnung und soll 1700 Euro HK für 2009 nachzahlen, obwohl mir
eine fehlerhafte Heizung bestätigt wurde. (Einrohrsystem,
Vorlauf erreicht nicht gewünschte Temperatur, Thermostat
springt nicht an,bei Absinken der Raumtemperatur,Heizung wurde
angeblich jetzt im April 2010 neu eingestellt)Es ist für 2010
eine ähnliche Abrechnung zu erwarten, da der Winter sehr kalt
war. 2008 hatte ich selbiges Problem, da wurden mir bereits
die BK erlassen. Nachzahlung belief sich auf ca. 3000 Euro.
Hinzu kommt, dass die Wohnung trotzdem kalt war. Ki- zimmer
19°C, WZ max 21°C mit vielen Kerzen und Teelichtern.Ich weiß
nicht, was ich unternehmen soll. Kündigen?
Erst soll man die Probleme trennen:
- Nicht richtig funktionierte Heizung. Das ist rein technisches Problem, das darin besteht, welche Forderungen soll ein Heizsystem erfüllen. Darüber besser mit einem Heizungs-Ingenieur sich beraten lassen. Und auch, ob die Wohnung schlecht gedämmt ist?
- Heizkostenabrechnung. Wenn man für Raumerwärmung ein Elektroreflektor verwendet und dieser auf den Senson des Heizkörpers gerichtet ist, kann die Wärme vom Reflektor die Zählerwerte stark nach oben treiben und dann bezahlt man nicht nur Elektrizität, sondern auch künstlich erzeugte „fremde“ Heizung.
Wenn es nicht den Fall war, sollst du eine Vergleichstabelle für WärmeEinheiten jedes Heizkörpers und BK-Arten für 2 … 3 Abrechnungsjahre zusammenfassen. Daraus kann kommen, wo ein Fehler oder auffällige Änderungen eintreten. - Mit Vermieter der Fall klären: wenn BK-Erlaß wegen fehlerhafter Heizung vorgenommen wurde, darf man nicht die Differenzen auf die nächste Abr.-Periode übertragen. Versuch mal eine schriftliche endgültige Entscgeidung vom Vermieter zu bekommen, weil die Nachzahlung sprengt alle vernünftige Grenze.
- Mit Heizkostenabrechnungen für 2…3 Periode und eigen verfasster Tabelle bei einem Mietrecht-Anwalt eine Beratung suchen und fragen, ob es sinnvoll wäre, eine neue Wohnung zu suchen?
MfG, Alex384
Hallo Claudia,
tja, da weiß ich leider auch keinen Rat. Bekannt ist ja, dass der Vermieter eine beheizbare Wohnung schuldet. Wenn er das nicht leisten kann, bleibt Dir wohl nur der Weg zum Mieterverein oder Fachanwalt.
Aber bei diesen hohen Kosten würde ich über einen Auszug nachdenken. Man will sich doch in seiner Wohnung wohlfühlen.
Gruß
Ziegen1
Hallo Claudia,
Einrohrheizungen sind ein Problem. Es gibt mit der 2009er Novellierung der Heizkostenverordnung zwar eine Berechnungsvorschrift, die der Abrechner verwenden sollte, aber die ist für Nicht-HLK-Ingenieure schwer zu verstehen und deren Richtigkeit und Umsetzung damit kaum zu beweisen. Bei diesen Nachzahlungen kann man sich eine schöne neue Wohnung leisten, am besten eine,die mit Wärmemengenzähler ausgestattet ist. Da stehen die verbrauchten kWh auf dem Display und die sollten dann auch in der Regel stimmen. Wenn dem Vermieter die Mieter weglaufen, denkt er vielleicht mal über Renovierungsmaßnahmen nach.
Meiner Meinung nach würde ich zuerst entweder zur Verbraucherzentrale gehen oder zum Mieterschutz und micht beraten lassen. Sollten beide Anlaufstellen nichts bringen, würde ich bei einem Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert ist Hilfe suchen.
Mfg
Ja, eine andere Wohnung mieten scheint hier sinnvoll zu sein.
Auch wenn sie sich nicht genau ausdrücken, sind allein eine Nachzahlung von 1700 € bzw 3000 €, für eine 87m² Wohnung zu viel.
Ich würde an Ihrer Stelle auch schreiben, wie man abrechnet, nach welchem Verfahren die Verbräuche ermittelt werde etc…
Interessant finde ich Ihre Aussage, das die Heizung nicht warm wird, was glauben Sie , wo sie mit der Nachzahlung gelandet wären, wenn die richtig läufen würde^^^^ Eine hohe Nachzahlung bedeutet nicht unbedingt einen hohen Verbrauch, eine hohe Nachzahlung kann auch aus der Nichtzahlung der Vorrauszahlung resultieren.^^
Eine Einrohrheizung ist abrechungstechnisch immer etwas schwierig zu beurteilen. Ich nehme an, dass die Gesamtabrechung „unausgewogen“ ist. Hier könnte evtl. im Wärmebilanzverfahren abgerechnet werden, wenn die VOraussetzungen vorliegen. Leider kann ich mit den gemachten Angaben keine genauere Antwort geben.
Vielleicht wollen Sie noch genaue Angaben zu Gesamtenergiekosten, vrohandene Messgeräte (Firma, Typ, Bauart möglichst genau) etc. machen.
Auch genauere Angaben zu den festgestellten Mängeln sind nicht unwichtig.
Ich denke mal, dass eine Kündigung nicht die falscheste Variante wäre.
Denn wenn aus 3.000 €uro Nachzahlung im folgenden Jahr € 1.700,00 werden und es trotzdem nicht warm wird, dürfte das sich mit kleinen Maßnahmen im nächsten Jahr nicht dramatisch ändern.
Ich bin ehrlich überfragt, wie man da vorgehen kann und sollte.