Hallo
Verantwortlich für die elektrische Anlage ist doch der Betreiber. Guck mal in die NAV. Warum sollte das Vorhandensein eines FI mit 1A ein Mangel sein? Weil sie heute nicht mehr erhältlich sind? Meiner Meinung kommt die Zulässigkeit auf den Errichtungszeitpunkt und den Erdungswiderstand an. Wenn UB kleiner 50V ist, würde ich die Anlage nicht beanstanden.
Wenn allerdings in den Achtzigern im Bad, nach 1990 in der Aussenanlage oder nach 2007 egal wo auch nur eine Steckdose geändert oder neu gemacht wurde, muss der
Fehlerstromschutz mit 30mA vorhanden sein.
Das alles kannst und musst du als Zählersetzer gar nicht überblicken. Was anderes wären offensichtliche gefährliche Mängel wie etwa fehlende Abdeckungen und damit direkte Berührbarkeit aktiver Teile. Da würd ich dann - falls Vorgaben seitens des Betriebs nicht existieren - empfehlen den Chef anzurufen, bevor der Zähler gesetzt wird. Der soll entscheiden.
Dies ist keine Rechtsberatung.
Hans