Wie verhalte ich mich beim FI mit 1A Auslösestrom?

Hallo,

ich bin Zählermonteur und treffe deswegen beim Stromzählerwechsel öfters
auf Anlagen welche noch mit einem FI mit 1A Auslösestrom ausgerüstet
sind. Nun meine Frage darf ich in solchen Anlagen als Zählermonteur den
Zähler wechseln? Oder bin ich dann plötzlich mit in der Mitverantwortung
?

Wenn ja wo steht dieses ? Ich habe da so meine Probleme mit meinen Arbeitgeber.

Hallo,

soweit ich weiß, ist ein Zählerwechsel keine Änderung. Damit sollte der bestandsschutz greifen.

1A Fi sind im TT System zu finden, welches in ländlichen Gegenden anzutreffen ist.

Da du kein selbstständiger Elektromeister bist, der bei einem EVU verzeichnet bist, handelst du im Auftrag deines Arbeitgebers, der diese Voraussetzung erfüllt. Das betrifft dann auch die Haftung.

LG
Chris

Moin, moin!

Genau, man hatte sonst Schwierigkeiten den geforderten Erdungswiderstand einzuhalten. Mit diesem FI sah das einfacher aus:
R = U : I (Erdungswiderstand = max Berührungsspg : Auslösestrom)
also 50 Ohm

Du wechselst ja nur, die Anlage entsprach bei der Errichtung den Vorschriften. Alles in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Dino

Würde nicht jeder FI mit Auslösewerten unter den 1 A ebenso gut schützen ?

Schließlich dürfte der Erdungswiderstand beim 0,3 A 167 Ohm oder gar 0,03 A mit 1.667 Ohm max. betragen. ( mit 50 V statt 65 V gerechnet !)

Wenn ich für TT-System schon recht gute 50 Ohm habe, dann bin ich frei in der Wahl des FI-Typs. Je niedriger der Auslösewert desto kleiner wird die Berührungsspannung im Fehlerfall (was ja anzustreben ist).

Zum Fall zurück:

der Zählermonteur kann doch seinem Auftraggeber einen Vermerk machen. Dann ist er auf der sicheren Seite. Der hat den Fall bemerkt und gemeldet, soll sich der Versorger ggf. kümmern.
Ist der Betreiber der Anlage vor Ort spricht nichts dagegen ihn auf die veraltete Installation hinzuweisen und eine Modernisierung anzuregen.

MfG
duck313

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Hallo

Verantwortlich für die elektrische Anlage ist doch der Betreiber. Guck mal in die NAV. Warum sollte das Vorhandensein eines FI mit 1A ein Mangel sein? Weil sie heute nicht mehr erhältlich sind? Meiner Meinung kommt die Zulässigkeit auf den Errichtungszeitpunkt und den Erdungswiderstand an. Wenn UB kleiner 50V ist, würde ich die Anlage nicht beanstanden.

Wenn allerdings in den Achtzigern im Bad, nach 1990 in der Aussenanlage oder nach 2007 egal wo auch nur eine Steckdose geändert oder neu gemacht wurde, muss der
Fehlerstromschutz mit 30mA vorhanden sein.

Das alles kannst und musst du als Zählersetzer gar nicht überblicken. Was anderes wären offensichtliche gefährliche Mängel wie etwa fehlende Abdeckungen und damit direkte Berührbarkeit aktiver Teile. Da würd ich dann - falls Vorgaben seitens des Betriebs nicht existieren - empfehlen den Chef anzurufen, bevor der Zähler gesetzt wird. Der soll entscheiden.

Dies ist keine Rechtsberatung.

Hans

Hallo Duck!

Ja, seh ich auch so! Natürlich muss man bei jeder Änderung der Anlage diese an die heutigen Richtlinien anpassen und da hat ein FI/1A keinen Platz. Ich würd diesen schon ohne Zwang wechseln und wenn dann der FI mit 30mA auslöst hat die Anlage wohl einen Fehler nicht der FI.
Die Frage betraf ja den Zählerwechsler, in seiner Stelle würd ich nichts machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dino