meine frau hat mir gebeichtet das sie mit ihren abeitskolegen im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel bekommen müssen
meine frau hat mir gebeichtet das sie mit ihren abeitskolegen
im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel
bekommen müssen
Ich kann nur sagen wie ich es gemacht habe: Als ich wusste, dass es ein einmaliger Ausrutscher war,sagte ich: Es ist MEIN Baby. Das Baby kann nichts dafür. Und ich weiß jetzt,was mit wahrer Größe gemeint ist. Und der kleine Mann dankt es mir jeden Tag mit seinem Lächeln. Und meine Frau liebt mich noch mehr. Aber das erfordert Mut und Härte gegen sich selbst.
Trennen ist bequemer, aber dann wirst du nie so Stolz auf dich sein.
es gibt Teste, die schon am gleichem Tag der Regel eine Schwangerschaft nachweisen, also jetzt würde fast jeder Test anzeigen wenn eine Schwangerschaft vor liegen sollte.
Wie Sie sich verhalten kann Ihnen keiner raten, dass ist alleine Ihre Entsscheidung. Kommen Sie mit der Tatsache klar? Warum ist das passiert? War Alkohol im Spiel, oder nicht.
Obwohl Alkohol in meinen Augen ganz sicher keine Entschuldigung ist, aber vielleicht eine Erklärung.
Stimmt es in Ihrer Beziehung noch, oder bringt es eh nichts mehr.
Das sind erst mal die Fragen, die Sie sich beantworten sollten, bevor die Frage einer evtl. Schwangerschaft geklärt werden muss.
Klären Sie erst mal in einem ruhigem Gespräch mit Ihrer Frau, wie Sie noch zu einander stehen und ob die Beziehung noch einen Sinn hat.
Sollte eine Schwangerschaft vor liegen, dann kommen noch Probleme genug.
Ich drücke Ihnen erst mal die Daumen, dass keine Schwangerschaft vor liegt, denn das wäre wirklich eine Katastophe, egal wer der Erzeuger wäre.
Gruss
Agnes
Wenn du sie liebst, verzeih ihr. Wenn sie Sex mit einem anderen Mann hatte, frag sie/dich was ihr an dir FEHLT. Dann besorge es ihr im Bett in Zukunft RICHTIG. Wenn du das nicht kannst, trenne dich von ihr, denn sie wird es evtl. wieder tun.
Alternative: Schwangerschaftstest.
Lieber Rene, das sind Sachen die im privaten geregelt werden unter ERwachsenen. Nicht in der Öffentlichkeit.
meine frau hat mir gebeichtet das sie mit ihren abeitskolegen
im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel
bekommen müssen
Danke für die auf bauen worte ,da ich meine frau liebe
würde ich ihr verzeihen,den du hast recht es gibt nichts schönes lachende kinder augen zu sehen das sehe ich bei meinen leiblichen kindern
danke noch mal
Hallo
wenn ihr verheiratet seid, wärst du automatisch der Vater. Das ergibt sich aus dem BGB (§ 1592
Vaterschaft).
Ihr müsst einen Vaterschaftstest durchführen, um den biologischen Vater zu bestimmen. Ist der andere Mann der Vater, ist der auch voll unterhaltspflichtig. In jedem Fall ist hier anwaltlicher Rat hilfreich, wenn ihr euch nicht einigen könnt.
Auf jeden Fall sollten alle Beteiligten mal darüber reden, wie man das Thema angeht, wenn es zur Schwangerschaft kommt.
Gruß
meine frau hat mir gebeichtet das sie mit ihren abeitskolegen
im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel
bekommen müssen
meine frau hat mir gebeichtet das sie mit ihren abeitskolegen
im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel
bekommen müssen
Und nun?
Schwangerschaftstest machen!!!
Wenn du damit klar kommst…ok, wenn nicht…Trennung!!!
lisa
Hi Rene,
da gibt es gleich mehrere Punkte. Um welchen geht es Dir?
a) ihre mögliche Schwangerschaft?
b) den Betrug
c) eine mögliche Ansteckungsgefahr (HIV, Hepatitis etc.)
d) die dann anstehende Vaterschaft
a) Deine Frau ist womöglich Schwanger, lasse sie unbedingt einen Schwangerschaftstest mit Dir zusammen durchführen. Bekommst Du in jeder Apotheke für ein paar Euro.
b) Dass Dir Deine Frau den Betrug gebeichtet hat, ist für Dich gut, denn so kannst Du nun reagieren. Doch was war der Grund zur beichte? Völlig freiwillig oder
bekamen es andere Kollegen, Freunde etc. mit? Oder möchte der Seitensprung mehr von ihr? Möchtest Du überhaupt noch mit Deiner Frau die Beziehung fortsetzen? Meine Erfahrung ist, wer einmal fremdgeht, der macht dass, weil etwas in tief ihm drin fehlt. Es ist ein Antrieb, den man nicht mit Kontrolle etc. in den „Griff“ bekommen kann. Eine Persönlichkeitsfrage.
c) Von nun an auf alle Fälle nur noch geschützten Verkehr mit Deiner Frau. Sie zum Arzt schicken und in vier Wochen ein großes Blutbild machen lassen. Bedenke die Inkubationszeit, manche Krankheiten sind erst später nachweisbar, weswegen es nach einem halben Jahr nocheinmal wiederholt werden sollte. Gehe mit ihr und schaue Dir die (schriftlichen!) Ergebnisse an. Wer HIV hat, will es gerne geheim halten.
Im Falle, dass Du zwischenzeitig ungeschützten Verkehr mit ihr hattest, steht für Dich auch ein Test an. Trotzdem weiter Kondome nutzen, denn es kann durchaus sein, dass man sich nicht angesteckt hat, obwohl die Partnerin bereits den Virus in sich trägt.
d) Solange ihr verheiratet seit, wird der Gesetzgeber Dich in den Papieren des Kindes als Vater führen. Ich kann Dir nur dazu raten, gleich nach der Geburt einen Vaterschafts mit der Zustimmung Deiner Frau (gesetzlich Vorgeschrieben) durchzuführen. Den kannst günstig im Internet beziehen. Den Test selbst muss jedoch ein Arzt in Anwesenheit eines neutralen Zeugen durchführen. Über den genauen Ablauf, kannst Du Dich dann ja informieren. Falls sie Dir wider Erwartens nicht die Zustimmung gibt, bleibt Dir nur noch den Gang zum Familiengericht. Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren gegen Dein mögliches Kind wird dann dort stattfinden. Seit ein paar Jahren haben wir Männer ein Recht darauf, welchem die Gerichte dann entsprechen.
Bei einem negativen Test - Du bist dann nicht der Vater - das Vaterschaftsaufhebungsverfahren einleiten. Das kannst Du nur innerhalb der ersten zwei Jahre ab der Geburt des Kindes machen! Danach gibt es keine Möglichkeit mehr. Die Frist gilt ab Geburt und dem ersten begründeten Zweifel, welchen Du ja nun hast.
Bedenke bitte noch eines: Auch wenn Ihr beide Euch für die Fortsetzung der Beziehung entscheidet, hat das Kind - zumindestens ethisch gesehen - ein Recht auf Identität und somit ein Recht darauf, zu wissen, wer Vater und Mutter sind und mit diesen auch Kontakt zu haben. Wenn ihr Eure Beziehung retten wollt, dann doch am besten auf der Basis von Wahrheit und nicht auf Kosten des Kindes. Der biologischen Vater - der A… - hat ebenfalls ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind. Auch wenn die deutsche Gesetzgebung es NOCH nicht so sieht. Das kann sich durchaus ändern.
Ich drücke Dir für diese turbulente und schwierige Zeit die Daumen und freue mich über eine Rückmeldung von Dir bei mir in meinem Blog www.Kuckucksvater.wordpress.com
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im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel
bekommen müssen
meine frau hat mir gebeichtet das sie mit ihren abeitskolegen
im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel
bekommen müssen
Warten bis das Kind da ist danach Vaterschaftstest oder abtreiben!!!
sorry wenn du das nicht weisst, wärs klüger dir keine Frau mehr zu suchen.
meine frau hat mir gebeichtet das sie mit ihren abeitskolegen
im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel
bekommen müssen
ich glaub, das musst du für dich / ihr für euch ganz allein entscheiden!
nur ein rat … aus einer kaputten tasse trinkt es sich nicht gut
alles gute für euch
meine frau hat mir gebeichtet das sie mit ihren abeitskolegen
im bett war ,und sie hätte eigelich am 20 Dez ihre regel
bekommen müssen
Hallo,
ob Ihr nach dem Seitensprung noch miteinander leben könnt, hängt von der Qualität der Beziehung und Eurer Liebe ab.
Solltet Ihr weiterhin zusammenleben wollen und sie vom anderen Mann schwanger sein, kann der Ehemann die Vaterschaft anfechten und der Erzeuger wird als Vater benannt. Unter Umständen muss das über einen Vaterschaftstest geklärt werden.
Wird die Vaterschaft nicht angefochten, gilt man als Ehemann automatisch nach dem Gesetz als Vater. Ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig und das Kind ist erbberechtigt.
Zur Anfechtung der Vaterschaft hat man längstens 2 Jahre zeit. Gerechnet ab dem Zeitpunkt an dem man erfährt, dass man möglicherweise nicht der biologische Vater ist.
Gruß
Hallo ,
ich denke, hier bin ich nicht der richtige Ansprechpartner ; sollte deine Frau schwanger sein und sie das Kind behalten (wollen) solltet ihr gleich nach der Geburt einen Vaterschaftstest (in Einbeziehung des anderen möglichen Kindsvater) machen ; sollte dieser sich seiner Verantwortung (im Falle daß er der Erzeuger ist) klar sein und „friedlich“ sein, dann könnt ihr (meine ich / fragt aufm Standesamt nochmal nach) den „RICHTIGEN“ Kindsvater direkt eintragen lassen ohne Gerichtsverhandlung. Wie gesagt, ist nicht ganmz mein spezielles Gebiet, aber so in etwa läufts ab.
Gruß Tscho70
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