Wie verhalte ich mich nach fristloser kündigung?

sohn wegen störung des betriebsfriedens
fristlos gekündigt. krankenpfleger-
seit 19 jahren im gleichen krankenhaus be-
schäftigt- keinerlei abmahnungen.
sollte er auf jeden fall kündigungsschutz-
klage einreichen. wo macht man das?
rechtsanspruch auf abfindung?

Hallo,
gegen die Kündigung sollte er auf jeden Fall Klage einreichen - darauf wird evtl. sogar das Arbeitsamt bestehen.

Abmahnung könnten auch mündlich erfolgen bzw. gibt es auch mündliche Ermahnungen.

Die Klage wird beim Arbeitsgericht eingereicht. Dort herrscht kein Anwaltszwang. Sollte er also einen Anwalt beauftragen, wird er ihn immer selbst zahlen müssen, auch wenn er gewinnt.

Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nicht.

Viele Grüße

Steferl

ich bedanke mich ganz herzlich für
die schnelle antwort. wird uns in dem
fall helfen.
mit freundlichen grüssen
k.schneider