Wie verhalte mich richtig

Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit einem Jahr krank geschrieben ( Depressionen wegen Arbeitsplatzverlust) und beziehe Krankengeld. Nach einer Reha, aus der ich AU entlassen worden bin, hat mich der MDK (Medizienischer Dienst) ohne mich zu sehen als arbeitsfähig eingestuft. Die Krankenkasse zahlt also nicht mehr. Hiergegen habe ich Widerspruch eingelegt. Mein Arzt schreibt mich auch weiter krank. Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass ich mich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit (AA) melden muß. Dies habe ich getan und Arbeitslosengeld bewilligt bekommen. Nun geht´s los.
Die Krankenkasse zahlt nicht, obwohl mein Arzt mich weiter krank schreibt. Wenn ich jetzt dem AA mitteile, dass mein Arzt mich weiter AU schreibt, stellen die die Zahlungen ein, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich bekomme also zu Unrecht Arbeitslosengeld. Lasse ich mich nicht weiter krank schreiben, nützt der Widerspruch gegen die KK nichts, weil die dann sagen, Dein Arzt hat Dich ja nicht weiter krank gescrieben, also was willst Du?
Wie soll ich mich verhalten?
Danke für die Antwort.

Hallo Kaktus,

also Dein Fall ist schon sehr kompliziert! Wenn Dein Arzt Dich weiter krankgeschrieben hat muss die KK auch zahlen! Allerdings hat Dich der MDK ja gesundgeschrieben! Was hat denn der Wiederspruch ergeben? Kann Dir leider keinen Rat geben da ich nicht so firm in dieser Materie bin! Hoffe Du findest jemanden der Dir wirklich helfen kann! Wünsche Dir alles Gute und hoffe das Du bald wieder gesund bist! Lg Jenny

Hallo,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Hier noch eine Hotline Nummer für das Arbeitsrecht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 01805 67 67 13 vielleicht können die helfen. Viel Glück

Hallo,
Eine weitere Krankschreibung ihres Arztes reicht als Widerspruch nicht aus, hier wird ein ärztlicher begründeter Widerspruch benötigt, auch Sie müssen Widerspruch einlegen innerhalb 4 Wochen. Da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, ist es richtig, dass Sie sich beim Arbeitsamt gemeldet haben. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden, verrechnet das Arbeitsamt die Leistungen mit dem Krankengeld. Wichtiger ist es aber auch, was Sie überhaupt in Zukunft wollen: wieder arbeiten, Umschulung, Rente…was ist denn in der Reha mit Ihnen besprochen worden? Oder wollen Sie nur Höchstanspruch Krankengeld ausschöpfen ? Das macht Sie a) schlecht im weiteren Lebenslauf, Bewerbung etc. und ausserdem sind sie dann ausgesteuert…also, einfach mal neu alles überdenken und nach vorne schauen…und nicht rückwärts !!!