Wie verhalten ?

Hallo,

wie sollte A sich verhalten,

A bekommt eine Mahnung von seinem "H"andyvertrag Anbieter, A ist der Betrag schleierhaft weil diese gar nicht in dieser Höhe stimmen kann, A schickt an H ein Fax wo er darauf hinweist keine Rechnung erhalten zu haben und es solange auch keine Zahlung geben wird.

A wird nochmal aufgefordert über eine Mahnung zu zahlen dies Ignoriert A. Nun schickt ein Anwalt des Unternehmens diese Forderung mit seinem Zuschlag, nun wie soll A hier reagieren auf das Gericht warten, dem Anwalt mitteilen das eine Zahlung nicht stattfinden wird aus den oben genannten Gründen oder wie oder selbst einen Anwalt einschalten ?

Gruß

Ignoriert A. Nun schickt ein Anwalt des Unternehmens diese

Wenn mir eine Anwalt einen Brief mit einer Forderung schickt, würde ich meinerseits einen Anwalt einschalten. Andernfalls wäre ich doch automatisch im Nachteil.

Hallo,

wie sollte A sich verhalten,

A bekommt eine Mahnung von seinem "H"andyvertrag Anbieter, A
ist der Betrag schleierhaft weil diese gar nicht in dieser
Höhe stimmen kann, A schickt an H ein Fax wo er darauf
hinweist keine Rechnung erhalten zu haben und es solange auch
keine Zahlung geben wird.

A wird nochmal aufgefordert über eine Mahnung zu zahlen dies
Ignoriert A. Nun schickt ein Anwalt des Unternehmens diese
Forderung mit seinem Zuschlag, nun wie soll A hier reagieren

auf das Gericht warten,

Keinesfalls.

dem Anwalt mitteilen das eine Zahlung
nicht stattfinden wird aus den oben genannten Gründen

Ja. Ist erstmal noch die billigste Variante.

oder selbst einen Anwalt einschalten ?

Den muß er aber dann auch zahlen.

Ignoriert A. Nun schickt ein Anwalt des Unternehmens diese

Wenn mir eine Anwalt einen Brief mit einer Forderung schickt,
würde ich meinerseits einen Anwalt einschalten. Andernfalls
wäre ich doch automatisch im Nachteil.

Wieso bin ich dann „automatisch“ im Nachteil? Den ersten Nachteil habe ich schon dadurch dass mir mein Anwalt eine Rechnung für seine Beratung oder Leistung schicken wird. Den muß er erst einmal wieder aufwiegen.

Hallo,

ich finde die Schlussfolgerung nicht richtig, wegen der unklaren Forderung erst mal gar nichts zu zahlen. Es existiert ja wohl ein Handyvertrag, also sind auch in jedem Fall Kosten entstanden und zu zahlen. Selbst wenn die Forderung von H überhöht oder nicht nachvollziehbar ist- irgend etwas wird gezahlt werden müssen, solange A dies nicht tut, ist er also im Zahlungsrückstand und der Handyvertragsanbieter würde tatsächlich seine Anwaltskosten durchsetzen können.

wie sollte A sich verhalten

Mein Vorschlag: ein Schreiben an den Anwalt, dass der angemahnte Betrag nicht nachvollzogen werden kann und um Übersendung einer spezifizierten Rechnung gebeten wird. Gleichzeitig mitteilen, dass nach Meinung von A nur soundsoviel gezahlt werden müsste und dass dieser Betrag überwiesen wird. Ist die Höhe dieses Betrages wirklich total ungewiss, würde ich - ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - einen Schätzbetrag bzw. eine A-Conto-Zahlung überweisen.

Gruß
Robert

Hallo,

also erstmal allen danke für eure Antworten.
Dann an Robert, wieso sollte A zahlen wenn A nicht mal die Rechnung erhalten hat, einläuchtend ist aber das gezahlt werden muss, nur der geforderte betrag unterscheidet sich zu den Grundgebühren zu fast dem doppelten.

Gruß

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…was die „waffengleichheit“ angeht, ist der nachteil evident. und weil es hin und wieder vorkommt, dass auf ein anwaltsschreiben eine forderung nicht weiterverfolgt wird.

aber klar auch: wenn der eigene anwalt bezahlt werden muss, ist es meist billiger, mit dem geld die forderung zu bezahlen

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oder selbst einen Anwalt einschalten ?

Wenn A berechtigt davon ausgeht, dass die Forderung zu Unrecht erhoben wurde - was spricht dagegen, selbst einen Anwalt mit der Sache zu betrauen?

Gruss
Schorsch

Hallo!

aber klar auch: wenn der eigene anwalt bezahlt werden muss,
ist es meist billiger, mit dem geld die forderung zu bezahlen

Aber klar auch, meist, na klar. Aus welcher empirischen Studie nimmst Du Dein Wissen?

Hi,

wenn das so eine Bude wie Victorvox oder Alphatel ist und das die letzte Rechnung war (bei sowelch Leut meist elektronischer Art oder per SMS) , dann versteckt sich da die Gebühr ür die SIM-Karte. Sind meist 30 EUR. Nach Vertragsende SIM zurückschicken, gibts die 30 EUR wieder. Diese Variante ist der Frage zwar nicht zu entnehmen, wäre aber eine Erklärung für die nicht nachvollziehbare Rechnungssumme.

Gruß,
Jaku

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dazu braucht keiner eine empirische studie, man muss nur zahelen vergelichen können. benenn doch mal die geschäftsgebühr für eine streitwert von - sagen wir mal 30€ - …

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Die liegt genau wie bei einem Streitwert von 300 € bei höchstens € 32,50 netto. Empirisch belegt werden muss aber nicht das, was jeder nachlesen kann, weil es im Gesetz steht, sondern Deine Behauptung, dass es „meist“ billiger ist, die Forderung zu bezahlen als den Anwalt. Wieviele Forderungen unter EUR 32,50 werden denn am Tag so per Anwalt abgewehrt?

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