Hallo!
Folge Situation: Eine Privatperson § möchte ein Gebrauchtauto von einem Händler (H) kaufen. Das Auto ist ein 10jahre altes Erdgasauto. Nach der erfolgreichen und als gut eingeschätzten Probefahrt und Begutachtung entscheidet sich P zum Kauf. Im Kaufvertrag ist formuliert dass das Auto nochmal zum TÜV/HU/AU geht, darum wurde nur eine Anzahlung gemacht da die Papiere ja für den TÜV benötigt werden. P kümmert sich derweile um Versicherung und bekommt nach dem TÜV die Papiere zugesandt um das Auto anzumelden. Die Restkaufsumme soll bei der Abholung bezahlt werden. Nun kommt P allerdings ( bisher hatte er kein Erdgasauto) darauf dass es ggf. bei diesem Autotyp Rostflecken bei den Erdgastanks immer wieder auftreten können. Dies würde eigentlich beim TÜV zur Stillegung des Autos und zum Austausch der Tanks führen. Jetzt kann es ja sein dass H ganz dicke mit dem steht, der denTÜV macht, wodurch es ausversehen zum Übersehen der Rostflecken kommt. Wenn P nun zur Abholung und finalen Bezahlung des Auto zu H fährt und das Auto diesmal unter diesem Gesichtspunkt möglicher rostiger Gastanks untersucht - wie soll sich P dann verhalten? Kaufvertrag ist ja schon unterschrieben und Anzahlung in etwa der Hälfte des Kaufpreises gezahlt. Gilt da schon die Mangelhaftung? Kann P bei Uneinsichtigkeit Hs auf eine Rückabwicklung des Kaufes bestehen, wenn er die Tanks schon nicht in Ordnung bringen möchte? Sollte P eventuell gleich danach noch zu einem Sachverständigen fahren?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!!!