Wie verhalten nach der Kündigung?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Der Fall sieht folgendermaßen aus. Herr A arbeitet seit 7 Jahren in einer Bank als Online-Medien Betreuer. Vor ein paar Tagen hat er aus betrieblichen Gründen die Kündigung bekommen. Er überlegt, ob er sich in seiner jetzigen Tätigkeit selbständig macht, um die Arbeitslosigkeit abzuwenden. Der Vorstand unterstützt seine Idee, daß er seine ca. 3000 Online-Kunden dann in Selbständigkeit betreut und ist bereit, auch einen monatlichen Zuschuß zu zahlen.

Andererseits hat die Bank aber auch einen Aufhebungsvertrag angeboten und in diesem Zusammenhang eine Abfindung von 2 Monatsgehältern, was sehr wenig scheint.

Die Begründung des Vorstandes wegen der Kündigung ist sehr fragwürdig. Die Abteilung würde sich nicht rechnen, obwohl in diesem Jahr über 40000 EURO Gewinn erwitschaftet wurden und die Tendenz nach wie vor steigend ist.

Wie soll Herr A sich verhalten? Soll er gegen die Kündigung klagen? Dann würde er die mögliche Chance verlieren, in evtl. Selbständigkeit seine Kunden weiter zu betreuen. Soll er die Kündigung hinnehmen oder auf den Aufhebungsvertrag gehen? Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag für ihn? Gibt es da auch Vorteile?

Vielen Dank im Voraus.

Herzliche Grüße aus Berlin

Hagen Mattik

Hallo,

Hat die Bank von A einen Betriebsrat?
Wurde dieser über die betriebsbedingte Kündigung informiertr?
Hat der BR bereits zugestimmt?
Oder kämpft der BR um die Kündigung oder Abfindung bereits?

Wenn die Bank keinen Betriebsrat hat:

Betriebsbedingte Kündigungen haben vor dem Arbeitsgericht kaum
Aussicht auf Erfolg.
Die Abfindung berechnet sich grob auf einen halben Monatslohn pro
Jahr Betriebszugehörigkeit.
Siehe hierzu folgende Page:
http://www.dr-hildebrandt.de/site/berechnung.htm

Ob sich eine Selbstständigkeit rechnet kann nur A selbst beurteilen.

mfg: Josef

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kennst Du Dieter Nuhr?
Hi!

Sei doch so nett: Wenn Du so gar keine Ahnung hast: Unterlasse es, solche an der Realität nicht nur knapp vorbeischrammenden Thesen als Fakten zu präsentieren!

Wurde dieser über die betriebsbedingte Kündigung informiertr?
Hat der BR bereits zugestimmt?

Ein Betriebsrat MUSS bei einer Kündigung nicht zustimmen! Es reicht, wenn er informiert wird!

Betriebsbedingte Kündigungen haben vor dem Arbeitsgericht kaum
Aussicht auf Erfolg.

Das ist so ziemlich die grauenvollste falsche Behauptung, die ich hier seit sehr langer Zeit gelesen hab! Und ich lese sehr viel hier!

Bis auf ein: Das ist ja völlig falsch! bleibt mir auch nichts zu sagen!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Hi!

Andererseits hat die Bank aber auch einen Aufhebungsvertrag
angeboten und in diesem Zusammenhang eine Abfindung von 2
Monatsgehältern, was sehr wenig scheint.

Es IST sehr wenig! Das Einzige, was ein gewisser Antworter nämlich richtig geäußert hat, war die Standardabfindung von 1/2 Monatsgehalt pro Arbeitsjahr.

Allerdings: Es gibt nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung!

Die Begründung des Vorstandes wegen der Kündigung ist sehr
fragwürdig. Die Abteilung würde sich nicht rechnen, obwohl in
diesem Jahr über 40000 EURO Gewinn erwitschaftet wurden und
die Tendenz nach wie vor steigend ist.

Steht die Begründung so in der Kündigung?

Wie soll Herr A sich verhalten? Soll er gegen die Kündigung
klagen?

Das kann Dir vermutlich keiner beantworten, da es ganz allein die Entscheidung des Herrn A ist!

Dann würde er die mögliche Chance verlieren, in evtl.
Selbständigkeit seine Kunden weiter zu betreuen.

Eben

Soll er die
Kündigung hinnehmen oder auf den Aufhebungsvertrag gehen?
Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag für ihn?

Das Arbeitslosengeld wird ruhen, evtl. wird eine Sperrzeit verhängt!

Gibt es da
auch Vorteile?

Wenn die Abfindungzahlung auch in der Kündigung geregelt würde (bei Einhaltung der Kündigungsfrist), sehe ich keinen Vorteil (zumindest nicht für den Arbeitnehmer)!

LG
Guido

Hi,

hast Du die Gescheitheit mit den Löffel gefressen oder was?

Wie Du ja schon in Deiner VIKA geschrieben hast: „Nur allgemein“

mfg: Josef

Auch allgemein!
Hi!

hast Du die Gescheitheit mit den Löffel gefressen oder was?

Nein! Aber im Gegensatz zu Dir halte ich den Rand, wenn ich von Dingen keine Ahnung habe!

Wie Du ja schon in Deiner VIKA geschrieben hast: „Nur
allgemein“

Dein Hinweis war auch „nur allgemein“ völlig falsch!

Gruß
Guido

Hallo.

Hat die Bank von A einen Betriebsrat?
Wurde dieser über die betriebsbedingte Kündigung informiertr?

Wenn nicht, wäre die Kündigung unwirksam. http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betrieb…

Hat der BR bereits zugestimmt?

Wie Guido richtigerweise schrieb, muss der BR nicht zustimmen. Der BR kann bei der Anhörung

  • seine Zustimmung geben

  • der Kündigung widersprechen

  • Bedenken gegen die Kündigung anmelden

  • die Frist ohne Äußerung verstreichen lassen, was einer Zustimmung gleichkommt.

Egal, wie sich der BR äußert : Die Kündigung ist zunächst wirksam. Bei einer Kündigungsschutzklage steht der Betroffene natürlich vor dem Arbeitsgericht mit besseren Karten da, wenn der BR sich gegen die Kündigung ausgesprochen hat. Eine aufschiebende oder gar aufhebende Wirkung hat die Stellungnahme des BR aber in keinem Falle.

Betriebsbedingte Kündigungen haben vor dem Arbeitsgericht kaum
Aussicht auf Erfolg.

Wenn Dir das wirklich ein Rechtsanwalt erzählt hat, sollte man diesen schnellstens von der Liste der Referenten sowie der vom BR ggf. hinzuzuziehenden Sachverständigen streichen.

Betriebsbedingt heißt, vereinfacht gesagt, Wegfall der Tätigkeit (durch Ratio, Verlagerung, Aufgabe, blablabla). Es stecken wirtschaftliche Gründe hinter der Kündigung … und wenn diese halbwegs schlüssig sind, bleibt dem Gericht höchstens noch die Aufgabe, zu prüfen, ob - wenn das KüSchG greift - die Sozialauswahlkriterien beachtet wurden. „Kaum Aussicht auf Erfolg“ ist, schlicht und ergreifend, völliger Mumpitz.

So - das ist sozusagen die Langform von Dieter Nuhr. Etwas mehr Substanz sollten Deine Beiträge hier schon haben, sonst wirst Du mit Gegenwind leben müssen. Letzendlich übernimmst Du auch eine gewisse Verantwortung, wenn Du in einem Rechtsbrett Hilfe zu leisten meinst. In diesem Falle hast Du das nicht getan.

Grüße, Eillicht zu Vensre