Wie verhalten sich Gläubiger im Insolvenzverfahren

Hallo!

Wie verhält sich ein Gläubiger, sofern der Insolvenzverwalter die Forderung nicht dem Amtsgericht weiterleitet?

Müssen diese sich ebenfalls Rechtsbeistand holen oder bestehen Rechte wie beispielsweise komplette Akteneinsicht zum laufenden Verfahren?

Besteht die Möglichkeit für den Gläubiger seine Forderung direkt dem Amtsgericht zu melden, sofern der Verwalter diese Aufgabe nicht übernimmt?

Der Gläubiger hat die Forderung formgerecht zu stellen.

Sollte diese Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten worden sein, so empfiehlt es sich zunächst, den Insolvenzverwalter nach den Gründen zu fragen.

Danach kann er die Rechtmäßigkeit seiner Forderung im Prüfungstermin bei Gericht erörtern.

G imager761

Vielen Dank für die Antworten.

Der Gläubiger reicht die Forderungen dem Insolvenzverwalter schriftlich ein, die Rechtsmäßigkeit wäre unbestritten, da es sich um Mietgebühren handeln soll.

Dem Verwalter unterläuft ein Fehler, „verlegt“ die schriftliche Einreichung des Gläubigers. Die Forderung wird somit nicht berücksichtigt und wird nirgends aufgeführt.

Der Gläubiger könnte nun beim Prüfungstermin seine Forderung nachweisen?

Was müsste er zeitnah in die Wege leiten?