Der Gläubiger hat die Forderung formgerecht zu stellen.
Sollte diese Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten worden sein, so empfiehlt es sich zunächst, den Insolvenzverwalter nach den Gründen zu fragen.
Danach kann er die Rechtmäßigkeit seiner Forderung im Prüfungstermin bei Gericht erörtern.
Der Gläubiger reicht die Forderungen dem Insolvenzverwalter schriftlich ein, die Rechtsmäßigkeit wäre unbestritten, da es sich um Mietgebühren handeln soll.
Dem Verwalter unterläuft ein Fehler, „verlegt“ die schriftliche Einreichung des Gläubigers. Die Forderung wird somit nicht berücksichtigt und wird nirgends aufgeführt.
Der Gläubiger könnte nun beim Prüfungstermin seine Forderung nachweisen?