Wie Verjährung von privaten Kreditvertrag hemmen?

meinst du nicht, dass es vielleicht ein Grund hat, warum ich das frage und nicht heute machen kann/will?
und es soll sich auch niemand darum reißen noch etwas für mich zu machen. solange man die fristen einhält, können die das ja auch später bearbeiten. ich wollte mich nur um die genauen fristen informieren, da ich es halt nicht heute und eventuell auch noch nicht morgen machen kann.

also für leute die es interessiert, hier noch ein paar infos.

ich hab beim gericht nachgefragt und die bearbeitung usw. hängt nicht von der zahlung der gerichtskosten ab und die verjährung ist mit eingang gehemmt. es kommt also nicht drauf an, ob man noch rechtzeitig die gerichtskosten bezahlt, da der mahnbescheid auch ohne zahlung „gleich“ bearbeitet wird und raus geht. den gebührenbescheid bekommt man dann erst später.

hat eigentlich jemand mal versucht den mahnbeshceid mit dem neuen perso und der app abzuschicken? da stand was von lesegerät - braucht man da ein extra lesegerät? ich habs jetzt mal normal per post gemacht.

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Servus,

hier

lehnst Du Dich für jemanden, der vor zwei Tagen noch keine Idee davon hatte, wie ein Mahnverfahren funktioniert, ganz schön aus dem Fenster.

Unter „usw.“ kann nämlich durchaus auch der nächste Schritt im Verfahren verstanden werden, den der Gläubiger gehen muss, um an sein Geld zu kommen, wenn der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt, das ist der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Und der Vollstreckungsbescheid wird erst erlassen, wenn die Gebühren dafür bezahlt sind.

Schöne Grüße

MM

ich glaube das ist selbsterklärend. ich hab auch nicht gesagt, dass man ab dann nichts mehr machen muss und der Gerichtsvollzieher automatisch losläuft.
in dem posting geht es ja um die hemmung der verjährung. und das ist auch nur die aussage vom gericht, dass es also nicht auf die zahlung der gebühren ankommt. (ist nicht meine aussage).

natürlich muss man die irgendwann zahlen und auch das weitere verfahren läuft nicht automatisch. logisch oder? aber die verjährung wird wohl gehemmt, auch wenn der gebührenbescheid erst im januar kommt…

Wobei das im Fall einer Klage nicht stimmt, weil die ohne Zahlung gar nicht erst zugestellt wird. Dass allerdings die Zahlung nicht binnen der Verjährungsfrist erfolgen muss, hatten wir ja schon geklärt.

ja, aber hier gehts ja erst mal nur um den mahnbescheid.