Wie Verjährung von privaten Kreditvertrag hemmen?

Hallo,

Frage - angenommen man hat einen privaten kreditvertrag 2018 geschlossen mit einer Fälligkeit von ende 2018. der Schuldner hat aber bis heute nicht gezahlt. dann würden wohl zum 31.12.2021 alle Forderungen (kreditbetrag und zinsen) verjähren - richtig?

Welche Möglichkeiten gibt es diese Verjährung zu hemmen?

Nur mit einer Klage?

Oder auch mit einem Mahnbescheid?

Oder… ?

und wenn es nur diese beiden Möglichkeiten gibt, welcher tag gilt dort als Stichtag? der tag an dem man die klage oder mahnverfahren z.b. mit der post abschickt (Poststempel)? oder der tag an dem die klage schriftlich bei Gericht ankommt? oder gilt sogar erst der tag, an dem die klage/Mahnbescheid dem Schuldner zugeht?

danke

Ja.

Die Hemmungstatbestände findest du in den §§ 203 ff. BGB, die meisten stehen in § 204 BGB.

Auch, ja.

Grundsätzlich der Tag der Zustellung beim Schuldner (bei der Klage ergibt sich das daraus, dass erst mit der Zustellung die Klage „erhoben“ ist, § 204 Abs. 1 S. 1 BGB). Wenn aber die Klage oder Antrag auf einen Mahnbescheid innerhalb der Frist beim Gericht eingeht und die Klage oder der Mahnbescheid „demnächst“ beim Beklagten oder Anspruchsgegner zugestellt wird, dann gilt die Frist als gewahrt (§ 167 ZPO).

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Danke.
Bin leider nicht so gut bei Gesetztestexten, aber habe mir mal versucht § 204 durchzulesen.
Wen ich es richtig verstanden habe, bleibt mit bei Privatkrediten eigentlich nur die Klage oder das ganz normale Mahnverfahren, oder?

in § 203 steht, dass es die Verjährung wohl solang gehemmt ist, solange man mit dem Schuldner in Verhandlung ist. Aber wie will man das im Streitfall nachweisen, dass man noch mit dem Schuldner „diskutiert“?

§ 167 ZPO hab ich insofern auch richtig verstanden, dass ich noch bis zum 31.12.2021 um 23:59 Uhr den online Antrag auf ein Mahnbescheid stellen kann. korrekt?

Danke.

Oder Aufrechnung im Prozess (wenn es schon einen Prozess gibt) oder staatliche anerkannte Streitbeilegungsstelle oder Prozesskostenhilfe oder …

Indem man das zum Beispiel per Schriftwechsel macht oder Zeugen für ein mündliches Gespräch hat. Natürlich ist der Schuldner nicht gezwungen zu verhandeln, also wäre das kurz vor Toresschluss sehr riskant.

Korrekt. Zu empfehlen aber nur, wenn man auf den Nervenkitzel steht.

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PS. Wenn der Online-Antrag aber noch unterzeichnet und per Post nachgesendet werden muss, weiß ich nicht, ob die Frist gewahrt ist. Vermutlich nicht.

Prozess gibt es noch keinen. da es sich ja wie gesagt um einen privaten Kreditvertrag handelt, kommt wohl Streitbeteiligungstelle usw. eher nicht in frage, oder? kenn mich da nicht so aus.

Schriftlich usw. ist ja auch schwer nachzuweisen. Kann ja immer sagen „die email oder Brief hab ich nicht bekommen“ - und wieviel dann ein Zeuge wert ist…

Das hab ich nicht ganz verstanden. Ich hab noch nie ein Online-Mahnverfahren gemacht.
Muss man das noch mal unterzeichnen und per Post schicken?
Wenn ja, dann würde es aber wohl ausreichen, es am Mittwoch per Post zu schicken, dass es bei Gericht am Donnerstag oder spätestens Freitag ankommt. Oder? Dort gilt dann auch der Eingang bei Gericht, oder?

Danke.

Was auch immer das eine mit dem anderen zu tun hat.

Man hat aber ja die Briefe der Gegenseite als Nachweis. Und wenn die Gegenseite keine Briefe geschrieben hat, wurde auch nicht verhandelt.

Der Zeuge ist nicht für Briefwechsel da, sondern eher um Gespräche zu bezeugen.

Als Privatperson schon, ja. Kann sein, dass man sich auch technisch so ausstatten kann, dass das nicht nötig ist, das weiß ich nicht.

Es gilt der Eingang bei Gericht.

Mit dem Prozess hattest du geschrieben. deshalb hab ich nur angemerkt.

Hab leider nur emails, aber auch nicht so vielsagend und da kann man natürlich immer sagen, die email ist nicht von mir.

Okay. Ergebnis heißt dann also für mich, Ich sollte spätestens am Mittwoch das Mahnverfahren anschmeißen und gleich per post ans Gericht schicken. Korrekt?

Danke dir vielmals.

Das ganze geht auch Online. Bis Mittwoch warten würde ich nicht, ist dann doch etwas sportlich.

Wo ich mir gerade nicht ganz sicher bin, ist ab wann das verfahren beginnt. mit Einreichung und Bezahlung der Grundkosten. Ohne Zahlungseingang wird es glaube ich garnicht bearbeitet.

Mittwoch, wären doch noch 2 Tage für den zusätzlichen Postweg (oder braucht man den doch nicht?) und die Banklaufzeit, falls man es nicht mit Kreditkarte oder dergleichen gleich bezahlen kann.

Ich verstehe den Zusammenhang nicht, den du siehst: Weil es sich um einen Privatkredit handelt, gibt es noch keinen Prozess. Ist aber ja auch egal.

Ich würde lieber heute als morgen …

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Die §§, auf die es hier ankommt, habe ich ja genannt.

Andersrum. Du hattest gesagt das es noch andere Möglichkeiten gibt, wenn es schon einen Prozess gibt. Daraufhin hab ich nur gesagt das es halt noch kein Prozess gibt. Ergo diese Möglichkeit nicht infrage kommt.

Ja, den § 176, den würde ich auch so verstehen, dass der Eingang bei Gericht zählt.

So ist es ja auch (allerdings nach § 167). Aber nur, wenn die Zustellung „demnächst“ erfolgt. Dazu gehört dann natürlich auch, dass die angeforderten Kosten zeitnah bezahlt werden.

Richtig. 167.

Allerdings habe ich ja auf „demnächst“ kein Einfluss. das stellt ja dann das Gericht zu oder?
Zahlen würde man ja gleich.

Die Zahlungsaufforderung kommt ja erst nach ein paar Tagen. Wenn du dann nicht alsbald zahlst, wird die Klage womöglich nicht „demnächst“ zugestellt – sondern eben erst, wenn du gezahlt hast.

Sach ma, willste oder kannst nicht verstehen zu was Dir hier zumindest eiin Fachmensch rät, nämlich das Verfahren schnellstmöglich in Gang zu setzen und NICHT erst am Mittwoch?
Wir sind mitten zwischen den Jahren am Fr. arbeitet kein vernünftiger Beamter mehr und Du scheinst der Ansicht zu sein, dass sich am Gericht alles darum reißen wird Deine Unterlagen am Mi. u. Do. noch zu bearbeiten.
Kaum zu glauben, ramses90

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okay. dachte, dass man dann am ende des antrags gleich die kontoverbindung usw. bekommt.