Wie verläuft das alles bzgl JobCenter und Wohnung?

Hallo

ich suche Antworten bzgl Wohnung bezahlen von der ARGE! Was wird alles bezahlt? Was muss ich bezahlen? Was bekomme ich als Zuschuss? und noch vieles mehr… Wer hat Antworten für mich oder kennt sich damit aus??

Ich danke für eure Hilfe

lg Ela

Hallo

das ist leider viel zu allgemein gefragt (und man hat zu wenig - nämlich Null- Hintergrundinformationen), als dass man dazu etwas halbwegs Sinnvolles sagen könnte. Deshalb nur ganz allgemein:

Beim ALG2-Antrag wird der Bedarf jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft einzeln ermittelt. Er setzt sich zusammen aus seinem Regelsatz plus seinen (kopfanteiligen) örtlich angemessenen Unterkunftskosten plus seinen eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei Alleinerziehung, bestimmten chron. Krankheiten usw.)
Dann wird geschaut, welche Vermögen und anrechenbaren Einkommen vorliegen bzw. welche ALG2-vorrangigen Ansprüche geltend gemacht werden müssen, die zur Bedarfsbestreitung verwendet werden müssen (z.B. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Bafög, BAB, Erwerbseinkommen abzgl. Absetz- und Freibeträgen usw.)
Wenn man den Bedarf nicht aus eigenem Einkommen plus ALG2-vorrangigen Leistungen (wie Wohngeld und Kinderzuschlag) decken kann, hat man grundsätzlich Anspruch auf ALG2 bis zur Bedarfsdeckung.

Also grob gesagt: Bedarf minus anrechenbare Einkommen gleich grundsätzlicher ALG2-Anspruch.

Die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung sind abhängig von der Kopfanzahl der Bedarfsgemeinschaft und von den örtlichen Richtlinien.
Für bei den Eltern lebende „Kinder“ unter 25 werden eigene Unterkunftskosten nur in Härtefallausnahmen gewährt; für Azubis gibt es ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen.

LG

Hallo Ela (Maus lass ich mal weg -sorry),
ich könnte Dir hier ne Liste on Mass aufstellen. Nur:
hast Du Kinder, verheiratet, schwanger, geschieden, Frauenhaus, ledig, unter-über 18 J. usw. usw.???
DAS solltest Du mal kurz überarbeiten.
Ansonsten, im Internet steht alles, aber wenn du deine Sachbearbeiterin/bearbeiter fragst, man möchte dir GENAUSTE Auskunft geben, tun die in der Regel auch, weil die dazu verpflichtet sind.
WICHTIG: Höflich aber nicht frech oder schleimig rüberkommen - sei einfach du selbst,.
Die kochen ihren Kaffee auch nur mit Wasser(sagte mir vor einiger Zeit mal ein Bekannter: ehemaliger Präsident d. Nrw. Ärztekammer/Hartmannbundes, also der Oberboss über alle Ärzte).
Mein Tip: Mach dir eine Frageliste und trage diese der ARGE vor, schreibe dir die Antworten hinter die einzelnen Fragen, also viel Platz hinter jeder einzelnen Frage lassen. Rüste dich auch mit einem Kugelschreiber aus, kommt besser rüber.
Gruß Gitte

Die Arge übernimmt die Miete, gibt dir Geld für die Einrichtung (Ich glaube aber das tun sie nur bei der ersten eigenen Wohnung) und einen Heizkostenzuschuß einen Teil davon mußt du selbst bezahlen, es gibt auch hilfe für den Umzug.

Hallo,

was du vom Jobcenter an Kosten für Unterkunft bezuschusst bekommst, hängt davon ab wie hoch die Kosten sind und ob deine Wohnung als angemessen gilt. Du kannst dir beim Jobcenter eine ausführliche Informationsbrochüre runterladen oder auch abholen. Den entsprechenden Gesetzestext findest du hier:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm

Hoffe das hilft dir ein wenig weiter…