Guten Tag,
habe seit 2004 einen GdB von 50% mit folgenden
Funktionseinträchtigungen:
Seelische bzw. psychische Störungen, Karpaltunnelsyndrom,
Refluxkrankheit, Neurodermitis, chr. Gastritis und
Wirbelsäulen-Syndrom!
Nach Krankenhausaufenthalt 2006 mit Diagnosen soziale Phobie und
hirnorganische Wesensänderung wurde Verschlechterungsantrag gestellt
und abgelehnt.
Danach den Vorgang dem VDK übergeben. Es kam zum Abhilfebescheid mit
60% - dabei führte Neurodermitis, allgerische Disposition zur höherenBewertung!
Da VDK recht lustlos mit dem Vorgang umgegangen ist, wurde der Fall einen RA übergeben. Die Klage wurde 2007 eingreicht min 80% gefordert.
Nach langen hin und her kam es zum Gutachten.
Diagnosen: Soziale Phobie F40.1 und kombinierte
Persönlichkeitsstörung F61 V beide werden mit jeweils 80% gewertet.
Den gesamten GdB 80%!
Somatische Diagnosen sind chr. Refluxösophagitis, chr. Gastritis.
Karpaltunnelsyndrom, Atopischen Ekzem der Hände, leichter
Herzklappenfehler.
RA hat mir nur das Gutachten kopiert, kein Anschreiben vom Gericht. Auskunft nicht zu erwarten!
Wie wird der weitere Verlauf sein?
Wird das Versorgungsamt angeschrieben und zur Stellung aufgefordert?
Folgen noch viele Schriftwechsel?
Gibt es eine Verhandlung oder wird sich das Amt dem Gutachten fügen?
Warum fallen die 10% für die Neurodermitis weg, die im
Abhilfebescheid berücksichtigt wurden?
Ich lebe und arbeite in der Schweiz. Die Verhältnisse bezüglich Gutachten, Gericht, Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht sind ganz anders.
A. Herold
Hallo,
ich wurde über Ihre Anfrage informiert, um Ihnen eventuell weiterhelfen zu können. Leider habe ich mit diesem Themenbereich keine Erfahrung - ich habe nur mit Gutachten im Rahmen der Familiengerichtshilfe (Umgangs- und Sorgerecht, Erziehungsfähigkeit) zu tun.
Ich hoffe, dass sich hier ein passender Experte findet. Alles Gute & viel Erfolg!
Guten Tag,
habe seit 2004 einen GdB von 50% mit folgenden
Funktionseinträchtigungen:
[…]
Es tut mir leid, aber wir sind nur im Baubereich tätig. Dieser
unterschdeidet sich erheblich vom medizinischen Bereich, so daß hier
keine vernünftige Auskunft gegeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Beisse
SVG-Bau
Guten Abend Santiago,
da ich Sachverständiger auf technischem Gebiet bin, kenne ich mich mit den medizinischen Sachverhalten nicht aus.
So viel kann ich jedoch sagen: Wenn Klage eingereicht ist und das Gericht hat einen Sachverständigen bestellt, dann wird das Gericht auch auf der Basis des Gutachtens urteilen. Das Gericht muss sich jedoch nicht sklavisch an das Gutachten halten, sondern kann sich ein eigenes Bild machen. Auch die Gegenseite kann noch gegen das Gutachten argumentieren, allerdings kann Ihr Anwalt auch noch eine Stellungnahme abgeben. Insbesondere haben beide Seiten die Möglichkeit, sich das Gutachten vor Gericht vom Sachverständigen mündlich erläutern zu lassen (auf Antrag).
Die übrigen Fragen wird Ihnen eher Ihr Anwalt beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Zeller
Hallo,
zu deinen einzelnen geschilderten Leiden kann ich nichts sagen.
Grundsätzlich wird nach Vorliegen des Gutachtens die Beklagte (also das Versorgungsamt) vom Gericht (!) zur Stellungnahme aufgefordert. Normalerweise sollte dein Anwalt auch einige Worte dazu sagen und eine Bewertung vornehmen (z. B. das Gutachten bestätigt die im Klageantrag erhobene Forderung etc). Ist allerdings nicht notwendig, da das Gericht idR von sich aus zu dem Gutachten etwas sagen wird, da es den gesamten Sachverhalt von Amts wegen ermittelt (§ 103 Sozialgerichtsgesetz). Ob noch viele Schriftwechsel folgen, hängt davon ab, wie das Versorgungsamt das Gutachten bewertet. Keinesfalls muss es sich dem Gutachten „fügen“; es wird aus medizinischer Sicht dazu Stellung nehmen und es bewerten.Sicherlich wird dein Anwalt etwas sagen, wenn das Versorgungsamt die Aussage im Gutachten anzweifelt.
Freundliche Grüße von
Harald Meyer
Guten Tag,
habe seit 2004 einen GdB von 50% mit folgenden
Funktionseinträchtigungen:
Da VDK recht lustlos mit dem Vorgang umgegangen ist, wurde der
Fall einen RA übergeben. Die Klage wurde 2007 eingreicht min
80% gefordert.
Nach langen hin und her kam es zum Gutachten.
RA hat mir nur das Gutachten kopiert, kein Anschreiben vom
Gericht. Auskunft nicht zu erwarten!
Wie wird der weitere Verlauf sein?
Wird das Versorgungsamt angeschrieben und zur Stellung
aufgefordert?
Folgen noch viele Schriftwechsel?
Gibt es eine Verhandlung oder wird sich das Amt dem Gutachten
fügen?