Wie verläuft eine Pfändung wegen nichtnachkommen der Unterhaltsleistung?

Hallo!

Da mein erster Beitrag leider wegen vergessenem einloggen verschwunden ist, hier die Frage nocheinmal. Im Falle eines Doppelposts bitte ich um Verzeihung.

Folgender Fall könnte vorliegen:

„Kindsvater hat bei der Vaterschafsanerkennung einen Titel über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung unterschreiben, kam aber der Pflicht nicht nach. Nun möchte die Kindsmutter den Unterhalt in Form einer Konto- oder Lohnpfändung geltend machen“

Welche Wege wären zu gehen, wie läuft eine Pfändung generell ab (Ablauf)?

Wie lange würde es dauern, bis der GV tätig werden würde und wer müsste für die Kosten (inkl. Höhe) der Beauftragung aufkommen?

Wie lange würe ein solcher Vorgang dauern, bis mit dem Unterhalt zu rechnen wäre?

Wie lange müsste der Kindsvater schon säumig sein, bis die Kindsmutter berechtigt wäre den Unterhalt Pfänden zu lassen (müssen evtl. Fristen berücksichtigt werden)?

Vielen Dank schonmal für ihre Antworten.

Hi XY,

der erste Weg der Kindesmutter muss zum Jugendamt führen! Hier sollte sofort, nach dem ersten Ausbleiben einer monatlichen Unterhaltszahlung, ein Antrag auf UNTERHALTSVORSCHUSS gestellt werden. Dieser wird meist sehr schnell befürwortet --schon zum Wohle des Kindes. Nicht lange mit dem Kindesvater/ dem Unterhaltspflichtigen rumdiskutieren!

Das Jugendamt wiederum holt sich die Forderungen nun mehr vom Unterhaltspflichtigen und das sehr schnell. Dem -jedem- Unterhaltspflichtigen sollte klar sein,… er hat einen Schuldtitel anerkannt.

Sollte der Unterhaltspflichtige jetzt oder längere Zeit nicht zahlungswillig sein, die Zahlungen verschleppen, seine Schulden wachsen monatlich an. Der Mindestbetrag ist immer zu zahlen.

Der U-Pflichtige hat jedoch jederzeit die Möglichkeit die Höhe des Unterhalts (wenn höher als Mindestbetrag angesetzt) überprüfen zu lassen >> Düsseldorfer Tabelle.

Viele Grüße
Frank

Hallo,

die Frage ist bei „Unterhaltswissenden“ nicht gut aufgehoben. Hier müsste jemand ran, der über Pfändungen - die ja nicht nur im Unterhaltsrecht stattfinden können - ran.

Gruß