Hallo,
nehmen wir an Priavatperson A wird Gesellschafter einer GmbH mit einer Stammeinlage von Nominalbetrag 350EUR. Dazu kommt ein Aufgeld von 12650EUR, welches der Gesellschaft zufließt.
Knapp 3 Jahre später ist die Liquidation der GmbH beendet und Person A erhält gemäß der Beteiligungsqoute ~800 EUR überwiesen. Zudem erhält Person A eine Steuerbescheinigung bei der folgendes steht: „Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto“ (§ 27 Abs.1-7KStG) von ~630EUR.
Warum die 630EUR ungleich die erhaltenen 800EUR ist, ist Person A unklar.
Wie berechnet sich nun der Verlust für die Einkommensteuererklärung Anlage G, Zeile 41?
Würde Stammeinlage + Aufgeld zusammen gerechnet werden? Minus die erhaltenen 800EUR oder minus die 630EUR? ZB 12650 + 350 - 800?
Kann der volle Betrag eingetragen werden oder nur die Hälfte? Oder macht das Finanzamt dies automatisch?
Besten Dank, Walter