Hallo Robert,
nach § 562 BGB steht Dir ein Vermieterpfandrecht zu. Dieses ist dem Mieter schriftlich zu erklären. Hier musst Du zuerst einmal einen Termin mit dem Mieter vereinbaren, damit Du in seine Wohnung kommst.
Das Schreiben also vorbereiten (notfalls willst Du die Wohnung wegen der Weitervermietung vorzeitig besichtigen, denn wenn Du das Pfandrecht ankündigst, wird er Dir kaum die Chance geben, das Pfandrecht wahrzunehmen)
In dem Schreiben muss stehen, dass er keine von Dir gepfändeten Gegenstände ohne Deine Zustimmung entfernen darf, nicht verwerten darf, nicht verschenken darf und bis zur Zahlung der Forderung Deinem Pfandrecht untersteht.
Bei der Besichtigung also dann konkret die Geräte aufführen und notwendig ist auch, dass Du bei allen Geräten die Gerätenummer aufführst.
Nimm hierzu Dein Schreiben und eine Kopie mit, so dass Du am Ort sofort den Brief nur mit den Gegenständen noch ergänzen musst. Nimm einen Zeugen mit. Nach der Auflistung dem Mieter die Liste aushändigen. Bitte beachten, dass nur Gegenstände dem Vermieterpfandrecht unterliegen, die auch sonst gepfändet werden dürfen. Wer also zwei Fernseher hat, kann einen - den besseren entbehren - wer nur einen hat, dem darf er nicht weggenommen werden. Wer seinen PC beruflich benötigt, ist geschützt, wer den PC nicht beruflich benötigt hat Pech gehabt. usw.
Ich würde eine - wenn notfalls auch geringe Ratenzahlungsvereinbarung zusätzlich vereinbaren, die Raten aber nicht weiter als auf sechs Monate strecken, gleichzeitig in der schriftlichen Vereinbarung auch aufnehmen, dass wenn der Schuldner mit einer Rate länger als eine Woche in Rückstand ist, dass er sich freiwillig der Pfändung unterwrift und gegen berechtigte Forderungen keinen Widerspruch bei einem Mahnbescheid erhebt.
Ich habe ein Problem mit meinem Mieter: er hat, nachdem er
schon ein ganzes Jahr immer erst mit zwei bis drei Wochen
Verspätung gezahlt hatte, jetzt seine Zahlungen ganz
eingestellt und hält mich jeden Tag mit neuen Lügen hin…
-(((
Jetzt hat er mich auch noch gefragt, ob er den Zeitmietvertrag
vorzeitig beenden könnte.
Gut, ich will den Mann ja wirklich nicht aufhalten - je eher
er weg ist, desto besser - aber meine ausstehende Miete hätte
ich trotzdem gerne noch bekommen!
Wie muß ich das Vermieterpfandrecht geltend machen und welche
Möglichkeit habe ich, dieses auch umzusetzen?
Reicht es, wenn ich ihm einfach ein Schreiben an die
Wohnungstür pinne mit dem Inhalt, daß ich das Pfandrecht
geltend mache?
Siehe oben, an der Türe reicht es nicht. Denn Du kannst mit diesem Schreiben ja nicht pauschal erklären, dass Du das Vermieterpfandrecht geltend machst, wenn Du nicht einmal beschreiben kannst, auf was dieses sich beziehen soll.
Und wie kann ich das Recht durchsetzen, falls er doch anfängt,
seine Habseligkeiten aus der Wohnung zu schleppen?
Wenn es ausgesprochen ist, kannst Du die Polizei holen. Wer eine unter Pfandrecht stehende Sache, die gepfändet werden kann entfernt, macht sich strafbar.
Außerdem: wie kann/darf/muß ich solche Pfandsachen verwerten?
Müssen die Sachen dann öffentlich versteigert werden, darf ich
die Wohnung dann selber leerräumen und verwerten, oder wie
läuft das ab???
Überhaupt nicht. Du darfst nicht einfach verwerten, denn der Mieter kann jederzeit seine Schuld zahlen . Und was dann ? Und selbst aus der Wohnung entfernen oder gar leerräumen zählt zu Hausfriedensbruch. Du darfst Dein Pfandrecht bei Auszug ausüben. Der Mieter muss diese berechtigt dem Pfandrecht unterworfenen Sachen in der Wohnung lassen. Nach dem Auszug kannst Du sie an Dich nehmen. Das Vermieterpfandrecht geht ausdrücklich davon aus, dass der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Sachen an sich nehmen darf.
Schade eigentlich, im öffentlichen Recht kenne ich mich mit
dem
Zwangsvollstreckungsverfahren ganz gut aus, aber im
privatrechtlichen Bereich habe ich keine Ahnung. 
alles was im öffentlichen Zwangsvollstreckungsverfahren zu den pfändbaren Sachen zählt kann natürlich auch mit dem Vermieterpfandrecht belegt werden, mit der einzigen Ausnahme, dass der Gerichtsvollzieher Sachen mitnehmen kann zur Verwertung, Du aber warten musst, bis der Mieter auszieht und erst dann Dein Recht geltend machen kannst. Das Pfandrecht geht letztlich davon aus, dass Du als Sicherheit Sachen in Pfand nimmst für eine Forderung, die beglichen werden kann.
Ich würde mich über Hinweise und Ratschläge sehr freuen!
(Nein, den Schlägertrupp der Russenmafia wollte ich mir bis
ganz zum Schluß aufheben *just kidding*)
Gruss Günter