Wie Vermieterpfandrecht geltend machen?

Hallo ihr Profis!

Ich habe ein Problem mit meinem Mieter: er hat, nachdem er schon ein ganzes Jahr immer erst mit zwei bis drei Wochen Verspätung gezahlt hatte, jetzt seine Zahlungen ganz eingestellt und hält mich jeden Tag mit neuen Lügen hin… :frowning:((

Jetzt hat er mich auch noch gefragt, ob er den Zeitmietvertrag vorzeitig beenden könnte.
Gut, ich will den Mann ja wirklich nicht aufhalten - je eher er weg ist, desto besser - aber meine ausstehende Miete hätte ich trotzdem gerne noch bekommen!

Wie muß ich das Vermieterpfandrecht geltend machen und welche Möglichkeit habe ich, dieses auch umzusetzen?

Reicht es, wenn ich ihm einfach ein Schreiben an die Wohnungstür pinne mit dem Inhalt, daß ich das Pfandrecht geltend mache?
Und wie kann ich das Recht durchsetzen, falls er doch anfängt, seine Habseligkeiten aus der Wohnung zu schleppen?

Außerdem: wie kann/darf/muß ich solche Pfandsachen verwerten?
Müssen die Sachen dann öffentlich versteigert werden, darf ich die Wohnung dann selber leerräumen und verwerten, oder wie läuft das ab???

Schade eigentlich, im öffentlichen Recht kenne ich mich mit dem
Zwangsvollstreckungsverfahren ganz gut aus, aber im privatrechtlichen Bereich habe ich keine Ahnung. :frowning:

Ich würde mich über Hinweise und Ratschläge sehr freuen!
(Nein, den Schlägertrupp der Russenmafia wollte ich mir bis ganz zum Schluß aufheben *just kidding*)

Schönen Gruß und vielen Dank,
Robert

Hallo ihr Profis!

Ich habe ein Problem mit meinem Mieter: er hat, nachdem er
schon ein ganzes Jahr immer erst mit zwei bis drei Wochen
Verspätung gezahlt hatte, jetzt seine Zahlungen ganz
eingestellt und hält mich jeden Tag mit neuen Lügen hin…

-(((

Jetzt hat er mich auch noch gefragt, ob er den Zeitmietvertrag
vorzeitig beenden könnte.

Mann hast du ein Glück, laß ihn gehen.
Als Vermieter bist du eh der Gelackmeierte.

ein faustpfandrecht hast du auf die Küche.
wie du das aber genau durchsetzt weiß ich auch nicht.

unter verlust abhaken und ende.

ciao
lutz. l. kein Profi aber
vermieter mit nutzlosem Titel gegen mieter

Hallo Lutz,

ein faustpfandrecht hast du auf die Küche.
wie du das aber genau durchsetzt weiß ich auch nicht.

Ein Vermieterpfandrecht auf eine Küche ist unzulässig. Die Küche gehört zu den nicht pfändbaren Sachen.

Gruss Günter

1 Like

Hallo Robert,

nach § 562 BGB steht Dir ein Vermieterpfandrecht zu. Dieses ist dem Mieter schriftlich zu erklären. Hier musst Du zuerst einmal einen Termin mit dem Mieter vereinbaren, damit Du in seine Wohnung kommst.

Das Schreiben also vorbereiten (notfalls willst Du die Wohnung wegen der Weitervermietung vorzeitig besichtigen, denn wenn Du das Pfandrecht ankündigst, wird er Dir kaum die Chance geben, das Pfandrecht wahrzunehmen)

In dem Schreiben muss stehen, dass er keine von Dir gepfändeten Gegenstände ohne Deine Zustimmung entfernen darf, nicht verwerten darf, nicht verschenken darf und bis zur Zahlung der Forderung Deinem Pfandrecht untersteht.

Bei der Besichtigung also dann konkret die Geräte aufführen und notwendig ist auch, dass Du bei allen Geräten die Gerätenummer aufführst.

Nimm hierzu Dein Schreiben und eine Kopie mit, so dass Du am Ort sofort den Brief nur mit den Gegenständen noch ergänzen musst. Nimm einen Zeugen mit. Nach der Auflistung dem Mieter die Liste aushändigen. Bitte beachten, dass nur Gegenstände dem Vermieterpfandrecht unterliegen, die auch sonst gepfändet werden dürfen. Wer also zwei Fernseher hat, kann einen - den besseren entbehren - wer nur einen hat, dem darf er nicht weggenommen werden. Wer seinen PC beruflich benötigt, ist geschützt, wer den PC nicht beruflich benötigt hat Pech gehabt. usw.

Ich würde eine - wenn notfalls auch geringe Ratenzahlungsvereinbarung zusätzlich vereinbaren, die Raten aber nicht weiter als auf sechs Monate strecken, gleichzeitig in der schriftlichen Vereinbarung auch aufnehmen, dass wenn der Schuldner mit einer Rate länger als eine Woche in Rückstand ist, dass er sich freiwillig der Pfändung unterwrift und gegen berechtigte Forderungen keinen Widerspruch bei einem Mahnbescheid erhebt.

Ich habe ein Problem mit meinem Mieter: er hat, nachdem er
schon ein ganzes Jahr immer erst mit zwei bis drei Wochen
Verspätung gezahlt hatte, jetzt seine Zahlungen ganz
eingestellt und hält mich jeden Tag mit neuen Lügen hin…

-(((

Jetzt hat er mich auch noch gefragt, ob er den Zeitmietvertrag
vorzeitig beenden könnte.
Gut, ich will den Mann ja wirklich nicht aufhalten - je eher
er weg ist, desto besser - aber meine ausstehende Miete hätte
ich trotzdem gerne noch bekommen!

Wie muß ich das Vermieterpfandrecht geltend machen und welche
Möglichkeit habe ich, dieses auch umzusetzen?

Reicht es, wenn ich ihm einfach ein Schreiben an die
Wohnungstür pinne mit dem Inhalt, daß ich das Pfandrecht
geltend mache?

Siehe oben, an der Türe reicht es nicht. Denn Du kannst mit diesem Schreiben ja nicht pauschal erklären, dass Du das Vermieterpfandrecht geltend machst, wenn Du nicht einmal beschreiben kannst, auf was dieses sich beziehen soll.

Und wie kann ich das Recht durchsetzen, falls er doch anfängt,
seine Habseligkeiten aus der Wohnung zu schleppen?

Wenn es ausgesprochen ist, kannst Du die Polizei holen. Wer eine unter Pfandrecht stehende Sache, die gepfändet werden kann entfernt, macht sich strafbar.

Außerdem: wie kann/darf/muß ich solche Pfandsachen verwerten?
Müssen die Sachen dann öffentlich versteigert werden, darf ich
die Wohnung dann selber leerräumen und verwerten, oder wie
läuft das ab???

Überhaupt nicht. Du darfst nicht einfach verwerten, denn der Mieter kann jederzeit seine Schuld zahlen . Und was dann ? Und selbst aus der Wohnung entfernen oder gar leerräumen zählt zu Hausfriedensbruch. Du darfst Dein Pfandrecht bei Auszug ausüben. Der Mieter muss diese berechtigt dem Pfandrecht unterworfenen Sachen in der Wohnung lassen. Nach dem Auszug kannst Du sie an Dich nehmen. Das Vermieterpfandrecht geht ausdrücklich davon aus, dass der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Sachen an sich nehmen darf.

Schade eigentlich, im öffentlichen Recht kenne ich mich mit
dem
Zwangsvollstreckungsverfahren ganz gut aus, aber im
privatrechtlichen Bereich habe ich keine Ahnung. :frowning:

alles was im öffentlichen Zwangsvollstreckungsverfahren zu den pfändbaren Sachen zählt kann natürlich auch mit dem Vermieterpfandrecht belegt werden, mit der einzigen Ausnahme, dass der Gerichtsvollzieher Sachen mitnehmen kann zur Verwertung, Du aber warten musst, bis der Mieter auszieht und erst dann Dein Recht geltend machen kannst. Das Pfandrecht geht letztlich davon aus, dass Du als Sicherheit Sachen in Pfand nimmst für eine Forderung, die beglichen werden kann.

Ich würde mich über Hinweise und Ratschläge sehr freuen!
(Nein, den Schlägertrupp der Russenmafia wollte ich mir bis
ganz zum Schluß aufheben *just kidding*)

Gruss Günter

Danke!
Hallo Günter!

Vielen Dank, diese Aussage hilft mir weiter!

Ich HABE nämlich schon in einer Stunde einen Termin mit dem Mieter zur Besichtigung der Wohnung - den habe ich ausgemacht, damit ich weiß, was einen potentiellen Nachmieter bei einer Besichtigung erwartet…

Dann werde ich mich gleich mal hinsetzen und ein entsprechendes Schriftstück vorbereiten :smile:
(Ach ja, die Pfändungsschutzvorschriften kenne ich natürlich, aber ich wußte halt nicht, wie es hier mit der Verwertung weitergeht. Wenn ich die Sachen tatsächlich selber in Besitz nehmen darf, ist das größte Problem damit erledigt!)

Ich werde mal berichten, wie es ausgegangen ist!

Schönen Gruß,
Robert

Hat sich vorerst erledigt!
An alle die es interessiert:

Habe eben die Wohnung besichtigt und mit dem Mieter gesprochen.

Dabei hat er sich tatsächlich wortreich für den Ärger und die Verzögerung entschuldigt und mir die ausstehenden Mieten komplett in bar überreicht!
Ich brauchte das Thema Pfandrecht nicht einmal anzusprechen, er zückte direkt zur Begrüßung das Geldbündel.

Die Wohnung ist auch in gutem Zustand, und jetzt haben wir vereinbart, daß er bis zum 30.11.02 ausziehen wird.

Wenn es so klappt, bin ich ja nochmal mit nem blauen Auge davongekommen :smile:

Schönen Gruß,
Robert

Ach ja: wo kann ich im Netz die meisten/besten Mietgesuche finden? Ich suche ja ab sofort einen Nachmieter…

Hallo Robert

herzlichen Glückwunsch und wohl ein doppelt schönes WE.

Gruss Günter