Wie versichere ich mein Kind im Ausland?

Guten Tag,

angenommen man wohnt und arbeitet seit kurzer Zeit in Hong Kong. Die Partnerin des im Ausland tätigen und er erwarten nun Nachwuchs. Sie lebt noch in Deutschland, will dann aber nach der Geburt gemeinsam mit dem Kind nach Hong Kong ziehen. Die Partnerin ist verbeamtet und Beihilfe berechtigt.

  1. Über wen wird das Kind versichert und wie? Der im Ausland tätige ist nicht mehr versichert in Deutschland.

  2. Was ändert sich im Falle einer Hochzeit? Würde dies die Sache erleichtern?

  3. Ist es überhaupt möglich dies als Beamte zu tun oder geht dann der Versicherungsschutz verloren?

  4. In welche Steuerklasse kommt die Partnerin dann eigentlich und wie wäre es nach der Hochzeit?

Vielen Dank im vorraus.

  1. Über wen wird das Kind versichert und wie? Der im Ausland
    tätige ist nicht mehr versichert in Deutschland.

Ich würde das Kind privat unter Berücksichtigung des Beihilfeanspruches versichern.

  1. Was ändert sich im Falle einer Hochzeit? Würde dies die Sache erleichtern?

Der Beihilfeanspruch könnte sich ändern.

  1. Ist es überhaupt möglich dies als Beamte zu tun oder geht
    dann der Versicherungsschutz verloren?

Was zu tun ? Ins Ausland ziehen ? Wenn man sich beurlauben läßt, ruht meines Wissens der Beihilfeanspruch (Bund ? welches Land ?) und die Beamtin (und das Kind) müssen sich voll versichern. Wenn man jedoch auf Dauer im Ausland lebt, könnte es Probleme mit der Erstattung der PKV geben, unbedingt dort Rücksprache nehmen.

Guten Tag,

  1. Über wen wird das Kind versichert und wie? Der im Ausland
    tätige ist nicht mehr versichert in Deutschland.

Ich würde das Kind privat unter Berücksichtigung des
Beihilfeanspruches versichern.

  1. Was ändert sich im Falle einer Hochzeit? Würde dies die Sache erleichtern?

Der Beihilfeanspruch könnte sich ändern.

In wiefern würde sich dieser denn ändern? Verfällt er ganz?

  1. Ist es überhaupt möglich dies als Beamte zu tun oder geht
    dann der Versicherungsschutz verloren?

Was zu tun ? Ins Ausland ziehen ? Wenn man sich beurlauben
läßt, ruht meines Wissens der Beihilfeanspruch (Bund ? welches
Land ?) und die Beamtin (und das Kind) müssen sich voll
versichern. Wenn man jedoch auf Dauer im Ausland lebt, könnte
es Probleme mit der Erstattung der PKV geben, unbedingt dort
Rücksprache nehmen.

Das Bundesland ist Schleswig Holstein. Eine Vollversicherung wäre doch sicher sehr Kostenintensiv? Besteht denn während der Beurlaubung nach dem Muterschutzurlaub und dem Erziehungsjahr kein Anspruch mehr?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

In wiefern würde sich dieser denn ändern? Verfällt er ganz?

Ohne, dass ich die Regelungen in SH kenne, würde ich sagen, dass er sich erhöht.

wäre doch sicher sehr Kostenintensiv? Besteht denn während der
Beurlaubung nach dem Muterschutzurlaub und dem Erziehungsjahr kein Anspruch mehr?

Anspruch worauf ? Bevor hier Fakten geschaffen werden, würde ich mit der Beihilfestelle und mit der eigenen PKV über die Konsequenzen sprechen, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt.