Angenommen ein Arbeitsverhältnis (Teilzeit) wird beendet, d.h. der Arbeitnehmer kündigt und hat erst mal nichts weiter vor - also keinen weiteren Job (arbeitslos). Bisher ist dieser Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert. Der Partner ist aufgrund seines Jobs privat krankenversichert.
Wie muss sich nun der Arbeitnehmer versichern? Kann er in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, auch wenn er keinen Job hat und wenn ja zu welchem Beitragssatz?
Ja, kann er, der Beitrag richtet sich nach dem halben Einkommen des Partners. Bei einem privat versicherten Angestellten wird er daher über 300 EUR liegen.
Guten Tag,
der Partner verdient über der Beitragsbemessungsgrenze.
Somit ist es anscheinend sehr wichtig, dass der andere PArtner Arbeitnehmer bleibt um in der GKV versichert zu bleiben, sehe ich das richtig?
Hallo,
wenn unter Partner der Ehegatte oder die Ehegattin gemeint ist, dann wird dessen Einkommen bei der Beitragsfestsetzung des GKV-versicherten Ehegatten berücksichtigt.
Sind sie aber nicht verheiratet spielt das Einkommen des PKV versicherten Partners keine Rolle.
Gruss
Czauderna