Wie versteuer ich unregelmäßige Nebeneinkünfte?

Halle zusammen,

folgende Situation:
Ich arbeite Hauptberuflich als Physiotherapeut in einer Praxis als Angestellter.
Nebenher arbeite ich regelmäßig auf 400 Euro Basis bei einem Industriedienstleister.

Zusätzlich betreue ich ab und zu als Physiotherapeut eine Fussballmannschaft (Amateuerbereich) und bekomme einen festen Tagessatz und Spritgeld.
Die Termine sind unregelmäßig und verteilt übers ganze Jahr. Insgesamt verdiene ich damit im Jahr ca. 1500 Euro (Lohn+Sprit) dazu.
Muss ich das versteuern? Wenn ja wie?

Ja, die Einnahmen sind auf jeden Fall zu versteuern.
Fraglich ist, ob als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit oder als gewerbliche Einkünfte. Dies ist aber nur für die Frage der Gewerbesteuerpflicht relevant, und die greift erst bei deutlich höheren Einkünften. Im Zweifelsfall das Finanzamt oder einen Steuerberater fragen.

Hallo,
bei 400,- € Arbeitsstellen werden in der Regel vom AG Pauschalen abgeführt. Dies müssten Sie bitte bei Ihrem AG erfragen, sonst sind hier noch Abgaben nachträglich zu entrichten. Alle Einnahmen müssen dem F.- Amt angegeben werden. Ihre zusätzlichen Einnahmen, werden vom F.- Amt zu den zu versteuernden Einkünften hinzugezählt.
Mfg.

Hallo,

also Du hast zwei Möglichkeiten: a) Frag beim Finanzamt direkt nach => die sind auskunftspflichtig und dann hast Du aus erster Hand eine richtige INFO (schreib Dir den Namen dessen auf , der Dir geantwortet hat) oder b) Frag bei dem Verein nach, ob die eine Meldung ans Finanzamt machen => Wenn nein, dann würde ich das ganze gegenüber dem Finanzamt vergessen (=> Du bist ja kein Steuerberater!)

Hoffe, es hilft dir etwas weiter

hamsterbaumi

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo ChillyWilly,

soweit ich sehr können nur nebenamtliche Aufgabe für gemeinnützige Einrichtungen bis 2100 € steuerfrei sein, wenn die Tätigkeit eine pädagogischen Inhalt hat (Trainer, Übungsleiter) und wenn sich die Tätigkeit vom Hauptberuf unterscheidet.

In ihren Fall können Sie höchstens 500 € als ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei absetzen.

Beste Grüße
Lambertobruno

Meiner Ansicht nach wäre folgendes zu tun:

  1. die Einkünfte, die bei dem Sportverein erzielt werden, müssen deklariert werden.
  2. ist zu prüfen, ob Sie die „Nebenverdienstpauschale“ wie Sie Trainer erhalten, geltend machen können. Genau weiß ich das aber nicht.

Leider nicht mein Fachgebiet, sorry…

Hallo,

lohnsteuer- und SV-rechtlich könnte es als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden, das müsste aber mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

ansonsten würde ich sagen, sind das Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die eine Anlage S und eine Anlage EÜR abzugeben sind.

Gruß

Hallo ChillyWilly,

in Abhängigkeit der Tätigkeit für den Sportverein könnten Sie den Übungsleiterpauschalbetrag geltend machen. Da dieser über EUR 1.500 ist würde somit grundsätzlich keine Steuer anfallen. Die Tätigkeit als geringfügig Beschäftigter löst keine Steuer aus. Sämtliche Abgaben trägt der Arbeitgeber.

Viele Grüße

Hallo,

es gibt einen Freibetrag für „solche“ (Übungsleiter-)Tätigkeiten. Damit kenne ich mich aber nicht aus.
Du solltest einfach alle Einnahmen in der Steuererklärung angeben, dann findet dein Finanzamt das schon heruas - wenn du dabei nicht vergisst, auch alle deine Ausgaben (du wird ja sicher telefonieren, fahren, Lektüre kaufen, Nikolausgeschenke organisieren…), kannst es sogar sein, dass du gar keine Steuern zahlen muss.

Viel Erfolg!
Roger

Hallo,
wenn wir die Vorschrift des § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes nicht gar so eng auslegen, dann könnte ich mir vorstellen, dass Ihre Einkünfte unter die sog. „Übungsleiterpauschale“ fallen und deshalb bis EUR 2.400/Jahr steuerfrei sind.
Ganz gut erklärt ist das Ganze z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale.
Sprechen Sie den Vorstand/Kassenverantwortlichen des Vereins mal darauf an, dass der Verein das in seinen Büchern richtig deklariert, so dass dann niemand später meckern kann.
Gutes Gelingen
Barbara

Hallo,
das mit dem „Patchwork“-Job ist nicht so einfach und ich kann dir da leider auch keine verlässliche Antwort geben. Bin jedoch der Meinung, dass das zusätzlich eine Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit ist (genannt: nebenberuflich Selbstständig). Physiotherapeut läuft evtl. auch unter „freiberuflich“.
Dann musst du diese Selbsständigkeit auch anmelden. Evtl. gibt es da auch noch die Möglichkeit als Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Keine Ahnung, ob das bei sowas geht. Versuche dich mal da schlau zu machen (vielleicht auch über den Sportverein oder einfach viel googlen) dann könntest du dir Steuern und Schreibkram ersparen. Selbständigkeit anmelden, wegen diesem geringen Betrag rentiert sich ja fast nicht. Viel Glück bei der Suche.

Lieber ChillyWilly,
„400-Euro-Basis“ klingt nach Minijob, der Betrag ist von der Bundesregierung ab 2013 auf 450 Euro erhoeht worden. Dieses Einkommen bleibt in Kombination mit einem „normalen“ Gehalt sozialversicherungsfrei, allerdings nur ein einziger Minijob. Mehrere Minijobs werden dann je fuer sich sozialversicherungspflichtig. Fuer Minijobs entscheidet der Arbeitgeber, ob er fuer diesen selbst die Pauschal-Lohnsteuer fuer den Arbeitnehmer abfuehrt (er koennte den Arbeitnehmer dann daran beteiligen), In diesem Fall braucht der Arbeitnehmer den Minijob nicht als Einnahme in seiner Steuererklaerung angeben. Meldet der Arbeitgeber diese Einkunft aber nicht als Minijob an und zieht vom Einkommen normale Lohnsteuer ab, muss der Arbeitnehmer diese Einnahme in der Steuererklaerung angeben.
Die andere Betreuungs-Einkunft sieht nach „Uebungsleiterpauschale“ fuer eine eherenamtliche Taetigkeit aus, die in der Steueerklaerung als „sonst. Einkuenfte“ gem. § 22 EStG anzugeben und bis 2.400 Euro/jaehrlich steuerfrei sind.

Gruss
Bernhard

hallo ,
die 400 € mtl. (ab 2013 : 450 €)sind steuerfrei u. müssen auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Betreueung der Fußballmannschaft muß in der Steuererklärung „Anlage S“ angegeben werden. auch wenn in Deinem Fall keine Steuer anfällt: nämlich nach $ 3 Nr. 26a ESTG gibt es einen Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2100 € in 2012 und 2400 € in 2013,d.h. 1500 € sind also steuerfrei, deshalb in Zeile 4 der Anlage S den Betrag " 0 € " eingeben.
LG Franzilein

Ich denke mal, dass würde unter die Übungsleiterpauschale fallen: Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bleiben mit Wirkung ab dem Jahr 2013 bis zu 2.400 Euro pro Jahr nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei, wenn die Tätigkeit im Auftrag oder Dienst der öffentlichen Hand oder zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken erfolgt (Übungsleiterfreibetrag). Dieser Betrag ist auch frei von Sozialabgaben. Für das Jahr 2012 beträgt die Pauschale für Übungsleiter 2.100 Euro.

Ja, das müssen Sie versteuern. Wie? In der Einkommensteuererklärung Anlage SE und Anlage EÜR. Nämlich als Einkünfte aus selbständiger Arbeit.