Hallo,
ich habe über 5 Monate je 900€ Aufwandsentschädigung für meine Diplomarbeit erhalten, ohne Lohnsteuerbescheinung.
Wie muss ich diese Einnahme in der Steuererklärung berücksichtigen?
Vielen Danke und Gruß
camul
Hallo,
ich habe über 5 Monate je 900€ Aufwandsentschädigung für meine Diplomarbeit erhalten, ohne Lohnsteuerbescheinung.
Wie muss ich diese Einnahme in der Steuererklärung berücksichtigen?
Vielen Danke und Gruß
camul
Hallo Camul,
Aufwandsentschädigung ohne Lohnsteuerkarte scheint mir keine reguläre Einnahme zu sein… Also da du vermutlich kein Gewerbe hast und kein regulärer Arbeitnehmer bist, kann ich mir nur vorstellen, dass du die Einnahme bei freiberuflicher Tätigkeit angeben mußt, sicher bin ich mir aber nicht.
Ich hoffe wer anderes kann dir besser weiter helfen…
VG
Hallo Camul,
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Bei mir hatte das damals die Firma alles gemacht und ich bekam eine ganz normale Abrechnung, wie jeder andere Angestellte auch. Da wurden dann Steuern und Kranken- und Sozialversicherung direkt abgeführt. Für eine Steuerrückerstattung am Ende des Jahres war es zu wenig, eine Steuererklärung hatte ich deshalb damals nicht gemacht.
Vielleicht versuchst du diese Frage mal einem Steuer-Fachmann zustellen. Wahrscheinlich brauchen die aber Zusatzinfos, wie ob du angestellt warst (Werksvertrag o.ä.), ob du sozialversichert wurdest oder ob es das Geld sozusagen „bar auf die Kralle“ gab.
Viele Grüße
Yvonne
Aufwandsentschädigung
Aufwandentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind steuerfrei. Öffentliche Kassen sind unter anderem: Kassen von Bund und Ländern sowie den Gemeinden, Kassen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Kassen der Berufsgenossenschaften, Ortskrankenkassen, Landeskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Kassen der Deutschen Bundesbahn.
Die Steuerfreiheit wird nur gewährt, wenn die gezahlten Beträge Aufwendungen abdecken sollen, die steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abgezogen werden könnten. Aufwandsentschädigungen die durch Gesetz oder Rechtsordnung bestimmt sind, können bei hauptamtlich Tätigen Personen in voller Höhe und bei ehrenamtlich tätigen Personen bis zu ein Drittel der Entschädigung aber mindestens bis zu 154 € im Monat steuerfrei erstattet werden. Besteht hingegen kein Rechtsanspruch, kann beii ehrenamtlichen sowie bei hauptamtlichen Tätigen eine Betrag von bis zu 154 € monatlich steuerfrei ersetzt werden. Bei Pauschalentschädigungen für gelegentliche eherenamtliche Tätigkeit kann ein Betrag von 6 € täglich steuerfrei ohne nähere Prüfung ersetzt werden.
Quelle:Steuertipps.de
LG Silke