Wie versteuert man seine Einnahmen bei einem Gewerbe?

Hallo,

Meine Freundin arbeitet seit einem Monat als Camgirl. Ich helfe ihr dabei so gut wie es mir möglich ist. Zur Zeit nimmt sie etwa 100 euro am Tag ein. Also 2000 Euro monatlich bei 20 Arbeitstagen im Monat. Nach oben ist aber noch Raum offen. Das Geld lagert zur Zeit als Spielgeld auf ihrem Account beim Anbieter des Dienstes.

Ein Gewerbe angemeldet hat sie bisher noch nicht,

Ich selbst bin auch Berufstätig.

Wir spielen mit dem Gedanken in Zukunft ins Ausland auszuwandern.

Wir fragen uns, wie wir steuerlich das Beste herausholen können aus der Sache. Wir sind auf dem Thema bisher überhaupt nicht bewandert und fragen uns, ob uns jemand eine kleine Einweisung geben kann.

Unsere Fragen drehen sich speziell um Folgendes:

Welches Gewerbe müssen wir anmelden?

Welche Steuern müssen wir überhaupt zahlen?

Wie können wir was von der Steuer absetzen? Wie funktioniert das Absetzen? Wir sammeln bereits alle Belege und Rechnungen die wir so haben.

Gibt es einen Freibetrag den man nicht versteuern muss und wenn ja, wie hoch ist dieser?

Könnten wir das Gewerbe auf uns beide anmelden, die Gewinne teilen und damit unter den Jährlichen Freibetrag drücken? Wenn ja, wie sieht es dann mit meiner Berufstätigkeit aus.

Wie sollten wir vorgehen um unsere Gewinne zu maximieren, wenn wir uns entscheiden in Deutschland zu bleiben?

Können wir das Gewerbe im Ausland anmelden und damit Steuern sparen? Der Anbieter des Dienstes hat seinen Sitz in den USA.

Können wir nur Gewinne unter dem Freibetrag auf unser Konto auszahlen und das restliche Geld nach einem Umzug ins Ausland auszahlen zu lassen? (Bisher ist ja der Gesamte Umsatz als Spielgeld beim Anbieter des Dienstes gespeichert)

Was wäre die beste Lösung um unsere gewinne zu maximieren und die meisten Steuern zu sparen? Natürlich suchen wir nur legale Lösungen.

Entschuldigt die vielen Fragen und vielen Dank für die Hilfe.

Besuche ein Gründerseminar der IHK. Bietet jede an und macht man eigentlich BEVOR man mit der Tätigkeit anfängt: http://www.ihk.de/#ihk-finder

Halte ich für Käse, wenns nur Camgirl ist. Steuerberater aufsuchen, Pauschalpreis für Gewinnermittlung und Steuererklärung vereinbaren, thats it.

Das halte ich für Käse. Auch „nur Camgirl“ ist ein Gewerbe mit allen daraus entstehenden Pflichten. Daher erstmal ein kostenloses Seminar besuchen um die Basics zu bekommen. Verpflichtend ist das nicht, stimmt, aber dann später bitte kein „das hat mir aber keiner gesagt, hätte ich das mal vorher gewusst“.

und wollen deshalb auch bald auswandern.

Gute Reise !

Ist eigentlich beides Käse.

Die Mischung aus beidem bringt’s.

Der Steuerberater allein kann solch ein Mandat nicht so eng begleiten, wie es nötig wäre und der Mandant könnte das auch nicht bezahlen. In der Folge würde der Mandant nach kurzer Zeit (wahrscheinlich wenn man ihn aufgebaut hat) kündigen und sein Gewerbe gepflegt gegen die Wand donnern.

Also Basics holen ja. Aber dann nicht allein damit herumrirren.

Gründerseminar und/oder Gründungsberatung beim Steuerberater sind gute Tipps. Ihr müsst schließlich auch wissen, wie mit der Umsatzsteuer zu verfahren ist, müsst wenigstens die einfache Buchführung beherrschen. Dann sofort das Gewerbe anmelden, rückwirkend natürlich, und schon kommt ein Fragebogen vom Finanzamt. Ausfüllen mi Hilfe des Steuerberaters. Steuern sparen ist bei 2000 Euro nicht leicht, denn ihr werdet ja kaum Investitionen haben, oder? Firmenwagen möglich? Miete für Arbeitszimmer etc? Im Ausland wird es natürlich komplizierter, allein schon durch die Fremdsprache

Also ich war neulich selbst bei solch einer Gründerberatung der IHK… Leider muss ich sagen, dass diese Beratung noch so besonders qualifiziert war, da ich einige falsche Aussagen bekommen habe, aber das kann auch an meinem speziellen Gewerbe liegen…

Der Gewerbeschein ist sehr wichtig… normalerweise hilft dir beim Ausfüllen das Ordnungsamt / die Gemeinde. Du musst nur einen Titel wissen, womit man das, was deine Freundin macht, bezeichnet. Den „offiziellen“ Titel werden sie dir dann schon raus suchen.

Das die Steuer betrifft, so gibt es grundsätzlich 3 verschiedene:

Umsatzsteuer - Gewerbesteuer - Einkommenssteuer

Umsatzsteuer:
Hier gibt es die sog. Kleinunternehmerregel. Die besagt, wenn du im letzten KJ unter 17.500€ und in laufenden KJ unter 50.000€ Umsatz gemacht hast, kannst du diese anwenden und du bist von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit. Da ihr aber 2000€/Monat macht, also 24.000€/Jahr, entfällt diese.

Gewerbesteuer:
Hier gibt es einen Freibetrag. Dieser dürfte für deine Freundin bei 24.500€ liegen, da sie ja scheinbar als „natürliche Person“ hantiert.

Einkommenssteuer:
Hier muss mit der Steuererklärung eine sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden, sowie zusätzliche Belege ausgefüllt.

Ich schlage vor, dass ihr euch tatsächlich fachkundigen Rat sucht… Denn ein Steuerberater kann euch auch genau sagen, was ihr absetzen könnt und was nicht…

Was die Anmeldung im Ausland betrifft, so bezweifle ich das… ich denke (ohne es genau zu wissen), dass man das Gewerbe nur dort anmelden kann, wo man seinen dauerhaften Wohnsitz hat.

VG
Luise

Ihr zahlt Einkommenssteuer
Ggf Umsatzsteuer, die könnt ihr aber ggf als betriebsausgabe ansetzen
Ggf Gewerbesteuer

Ich würde mit der Auszahlung warten, bis ihr euren lebensmuttelpunkt im Ausland habt und diesen ggf. In ein Land mit niedrigem Steuersatz verlegen.

Danke für die nützlichen Antworten. Jetzt habe ich zumindest schonmal eine Idee über das ganze. Hab mich noch anderweitig etwas eingelesen auf Grundlage eurer Antworten. Besonderer Dank geht an Luise und auch Gurugur.

Schön formuliert, nur das mit dem Firmensitz - Wohnsitz stimmt nicht. Allerdings muss das Gewerbe auch an der Firmenadresse ausgeübt werden bzw. Verwaltet werden. Korrigiert mich, wenn sich da was geändert haben sollte. Bezieht sich auf Beitrag von Luise, sorry

Da stimmt leider auch noch mehr nicht, aber ein Teil der Richtigstellungen würde den Fragesteller verunsichern.

Wieso stimmt das nicht?Ich kann in Düsseldorf wohnen und in Roermond, Niederlande meinen Firmensitz haben.

Logikmodul mit Mitternachtspause?

Genau das hast du in der ersten Antwort ja gesagt und dem hat niemand widersprochen. Du hast doch völlig recht.