Warmmiete beträgt zB. 400 eur und setzt sich zusammen 300 eur plus 100 eur Nebenkostenvorauszahlung.
Es kommt zum Streitfall, der Mieter M kürzt die Warmmiete auf zB. 240 eur.
Wie ist geminderte Miete zu verteilen, um nächstes Jahr eine saubere Abrechnung zu gewährleisten?
-prozentual > 180 eur Kaltmiete + 60 eur für Nebenkosten oder
-ignoriert man die (unberechtigte) Minderung und „bucht“ 240 als Kaltmiete und setzt 0 eur für Nebenkosten ein?
Wie ist geminderte Miete zu verteilen, um nächstes Jahr eine
saubere Abrechnung zu gewährleisten?
-prozentual > 180 eur Kaltmiete + 60 eur für Nebenkosten oder
-ignoriert man die (unberechtigte) Minderung und „bucht“ 240
als Kaltmiete und setzt 0 eur für Nebenkosten ein?
weder noch.
Um es einfach zu machen würde man die Mietminderung nur auf die Kaltmiete anrechnen, also Nettomiete = 300€, Minderung um 160€ -->
NK-Vorauszahlung 100€ Nettomiete 140€.
Einige Anwälte vertreten die Auffassung, dass in letzter Konsequenz sich die prozentuale Minderung nicht auf die Nettomiete + NK-Vorauszahlung bezieht, sondern auf die Nettomiete + tatsächlicher Betriebskosten. Darüber könnte man dann noch vortrefflich streiten, weil in dieser Konstellation sich der tatsächliche betragliche Minderungsanspruch erst aus der Betriebskostenabrechnung ergeben würde.
Einige Anwälte vertreten die Auffassung, dass in letzter
Konsequenz sich die prozentuale Minderung nicht auf die
Nettomiete + NK-Vorauszahlung bezieht, sondern auf die
Nettomiete + tatsächlicher Betriebskosten. Darüber könnte man
dann noch vortrefflich streiten, weil in dieser Konstellation
sich der tatsächliche betragliche Minderungsanspruch erst aus
der Betriebskostenabrechnung ergeben würde.
Gruß
Joschi
Hallo Joschi,
ich hatte vor ein paar Tagen hierzu eine ähnliche Frage gepostet.
Also kann der Mieter, der eine Minderung der Grundmiete (ohne NK-Vorauszahlung) von 30% zugesprochen bekommen hat, am Ende des Jahres auch eine Minderung der tasächlich angefallenen Betriebskosten vornehmen? Hab ich das richtig verstanden?
Also kann der Mieter, der eine Minderung der Grundmiete (ohne
NK-Vorauszahlung) von 30% zugesprochen bekommen hat, am Ende
des Jahres auch eine Minderung der tasächlich angefallenen
Betriebskosten vornehmen? Hab ich das richtig verstanden?
naja, wenn ich dich richtig verstehe, so wurde ein Betrag zugesprochen, welcher 30% der Grundmiete entspricht (warum auch immer hier die Grundmiete als Basis genommen wurde). Dieser Betrag wird dann als Ausgleich für den Mangel angesehen. Warum sollte man dann später noch die Betriebskosten reduzieren dürfen? Oder habe ich dich jetzt missverstanden?
naja, wenn ich dich richtig verstehe, so wurde ein Betrag
zugesprochen, welcher 30% der Grundmiete entspricht (warum
auch immer hier die Grundmiete als Basis genommen wurde).
Dieser Betrag wird dann als Ausgleich für den Mangel
angesehen. Warum sollte man dann später noch die
Betriebskosten reduzieren dürfen? Oder habe ich dich jetzt
missverstanden?
Gruß
Joschi
Hallo Joschi,
die Mieterin hat die Minderung auf die Grundmiete selbst vorgenommen (unter Vorbehalt), weil die Wohnung extrem von Schimmel befallen war. Dadurch erhöhen sich aber letztendlich auch die Heizkosten, die sie jetzt nachzahlen muss. Dass sie die monatl. Vorauszahlungen auch mindern kann, wusste sie damals nicht. Aber eigentlich müsste das doch auch mit der Jahresendabrechnung noch möglich sein, oder? Die Heizkosten wurden immer an den Vermieter direkt und nicht an die Stadtwerke gezahlt.
LG, Su