WIE Vertrag wandeln? Kostennote zahlen ?

Hallo,

angenommen, jemand würde als Privatperson über ebay eine gebrauchte, aber original Software CD zum verkauf anbieten, und diese würde auch von jemandem gekauft werden.

Angenommen, diese Software Cd benötigt eine Seriennr., oder halt eine Nr. zum installieren (vielleicht ist das auch NICHT der Fall…)

Angenommen, der Käufer hat den Betrag bereits bezahlt, und der Verkäufer hat die CD abgeschickt, und der Käufer bestätigt auch den Erhalt.

Nun könnte es ja sein, das der Käufer sagt, das er die CD nicht installieren kann weil eine Nr. zum installieren fehlt. Der Käufer fordert also diese Nr. oder eine Rückabwicklung des Vertrages (er könnte z.B. mit Terminsetzung fordern, das das Geld zurück überwiesen werden soll, erst dann würde die CD zurück geschickt werden).

Angenommen, der Verkäufer teilt dem Käufer mit, das er Bereit ist, den Betrag zurück zu erstatten, aber erst Gelegenheit zum Nachbessern haben möchte. Der Verkäufer fordert den Käufer also möglicherweise auf, die CD zurück zu schicken, und wenn diese wirklich nicht installierbar ist, würde der Betrag erstattet werden.

Angenommen, der Käufer möchte aber ERST das Geld zurück haben, erst dann würde er die CD zurückschicken, kann er das fordern ?

Angenommen, es sind schon 2 bis 3 Monate vergangen, und der Verkäufer erhält im Auftrage des Käufers ein Schreiben vom RA des Käufers, indem genau das Gleiche gefordert wird, also erst Geld zurück, dann Ware zurück. Zusammen mit einer Kostenrechnung des RA, die der Verkäufer zahlen soll.

Angenommen, diese Dinge würden sich so ergeben, ist es korrekt, das dem Verkäufer keine Gelegenheit gegeben wird, ERST die CD zu überprüfen. Ist es weiter richtig, das der Verkäufer die Kostenrechnung des RA zahlen muss, obwohl der Verkäufer sich immer bereitwillig gezeigt hat ? Errinnerung => Käufer wollte ERST Geld zurück, DANN die CD zurück schicken.

Wäre es möglich, einen evtl. benötigten CD Install-Code auch jetzt noch zu liefern, sofern dieser vorgefunden würde?

Wie sollte man als Verkäufer nun reagieren ?

Besten Dank
Jürgen

Hallo Jürgen,

was ich an Deinem Beitrag etwas problematisch finde ist, dass nicht
klar wird, ob eine Nr. nötig ist oder nicht und falls ja, ob der
Käufer sie erhalten hat oder nicht.

Gehen wir davon aus, man braucht eine solche Nr. und der Käufer hat
sie nicht bekommen. Der Käufer verlangt Nachbesserung. Da es um die
Nr. geht, kann diese allein darin liegen, dass sie dem Käufer
mitgeteilt wird. Der Wunsch des Verkäufers (zurückschicken zwecks
Prüfung) ist verständlich, findet aber keine Grundlage.

Der Käufer hat zwischenzeitlich die Nase voll und erklärt den
Rücktrit vom Kaufvertrag. Jetzt muss der Kauf rückabgewickelt werden.
Unter den angenommenen Voraussetzungen muss also der Verkäufer
(zurück-)zahlen. Gegen diesen Anspruch hat er auch kein Gegenrecht,
vor allem ist nicht mehr Eigentümer der Software. Um an sein Geld zu
kommen, das dem Käufer nach dem erklärten Rücktritt auch zusteht (!),
behält er die CD zurück. Ein Recht dazu ergibt sich aus § 273 BGB.

Der Verkäufer hat einen Anspruch auf Rückübereignung und Rückgabe/-
sendung. Den wird jedoch erst durchsetzen können, nachdem er
das erhaltene Geld zurückgezahlt hat und der Käufer dann kein
Zurückbehaltungsrecht mehr hat.

Das Ganze dauerte mehrere Monate. Der im Recht befindliche Käufer
schaltete zwecks Durchsetzung seiner Rechte einen Anwalt ein, denn
der Verkäufer kam den berechtigten Forderungen (warum auch immer)
nicht nach. Somit war die Hinzuziehung eines RA geboten, deshalb muss
er auch den Anwalt zahlen.

Was ich noch für eine Möglichkeit sehe, wäre uU dem Verkäufer zu dem
zu verhelfen, was ihm fehlt und somit die Rückabwicklung im
Einverständnis mit dem Käufer abzuwenden. Die Anwaltskosten wird der
Verkäufer in jedem Fall zahlen müssen, sonst verklagt in noch der
Anwalt wegen der paar Euronen…

Nach Deinem posting habe ich den Eindruck, dass der Verkäufer von
Anfang an ziemlich planlos agierte. Da er zudem noch nicht im Recht
ist, etwas fordern zu können, sollte er zahlen.

Gruß - Jaschiii

Nach Deinem posting habe ich den Eindruck, dass der Verkäufer
von
Anfang an ziemlich planlos agierte. Da er zudem noch nicht im
Recht
ist, etwas fordern zu können, sollte er zahlen.

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

ich danke dir sehr für dein Statement.

Beste Grüße
Jürgen