Hallo,
angenommen, jemand würde als Privatperson über ebay eine gebrauchte, aber original Software CD zum verkauf anbieten, und diese würde auch von jemandem gekauft werden.
Angenommen, diese Software Cd benötigt eine Seriennr., oder halt eine Nr. zum installieren (vielleicht ist das auch NICHT der Fall…)
Angenommen, der Käufer hat den Betrag bereits bezahlt, und der Verkäufer hat die CD abgeschickt, und der Käufer bestätigt auch den Erhalt.
Nun könnte es ja sein, das der Käufer sagt, das er die CD nicht installieren kann weil eine Nr. zum installieren fehlt. Der Käufer fordert also diese Nr. oder eine Rückabwicklung des Vertrages (er könnte z.B. mit Terminsetzung fordern, das das Geld zurück überwiesen werden soll, erst dann würde die CD zurück geschickt werden).
Angenommen, der Verkäufer teilt dem Käufer mit, das er Bereit ist, den Betrag zurück zu erstatten, aber erst Gelegenheit zum Nachbessern haben möchte. Der Verkäufer fordert den Käufer also möglicherweise auf, die CD zurück zu schicken, und wenn diese wirklich nicht installierbar ist, würde der Betrag erstattet werden.
Angenommen, der Käufer möchte aber ERST das Geld zurück haben, erst dann würde er die CD zurückschicken, kann er das fordern ?
Angenommen, es sind schon 2 bis 3 Monate vergangen, und der Verkäufer erhält im Auftrage des Käufers ein Schreiben vom RA des Käufers, indem genau das Gleiche gefordert wird, also erst Geld zurück, dann Ware zurück. Zusammen mit einer Kostenrechnung des RA, die der Verkäufer zahlen soll.
Angenommen, diese Dinge würden sich so ergeben, ist es korrekt, das dem Verkäufer keine Gelegenheit gegeben wird, ERST die CD zu überprüfen. Ist es weiter richtig, das der Verkäufer die Kostenrechnung des RA zahlen muss, obwohl der Verkäufer sich immer bereitwillig gezeigt hat ? Errinnerung => Käufer wollte ERST Geld zurück, DANN die CD zurück schicken.
Wäre es möglich, einen evtl. benötigten CD Install-Code auch jetzt noch zu liefern, sofern dieser vorgefunden würde?
Wie sollte man als Verkäufer nun reagieren ?
Besten Dank
Jürgen