Wie viel behält ein Inkasso-Unternehmen für seine Dienstleistung ein?

Folgende Situation. Ich arbeite auf Provisionsbasis für einen Dienstleister. Ich habe zuletzt Umsatz in einem Wert von 95.000 Euro gemacht und habe darauf Provisionsanspruch i.H.v. 9.500 Euro.

Jetzt hat diese Firma bisher die Provision nicht bezahlt und auch auf meine erste Mahnung nicht reagiert.

Ich möchte daher, wenn auch die zweite Mahnung erfolglos bleibt, meinen Anspruch an ein Inkasso-Büro verkaufen. Sollen die sich mit dieser Firma auseinandersetzen. Ich werde für die nicht mehr arbeiten, will aber meine verdienten Provisionen noch sichern.

Meine Fragen sind nun.

  1. Wer kennt ein gutes Inkasso-Unternehmen, an das ich mich wenden sollte?
  2. Wie hoch sind die Gebühren/Kosten, die mir von der ursprünglichen Forderung abgezogen werden?
  3. Wie läuft der Verkauf meiner Forderung an ein Inkasso-Unternehmen ab? Was sollte ich berücksichtigen?
  4. Was passiert im Worst Case, wenn es auch dem Inkasso-Unternehmen nicht gelingt, dass diese Firma bezahlt? Muss ich dann den Anteil, den ich beim Verkauf an das Inkasso-Unternehmen erlöst habe, wieder zurück zahlen oder geht das Risiko des Totalausfalls auf das Inkasso-Unternehmen über?

Sorry, sind vielleicht blöde Fragen, hatte aber so eine unschöne Situation noch nicht.

VG
Marcel

Wenn die 2. Mahnung erfolglos bleibt, dann sollte man selbst zum Mahnbescheid greifen, wenn man nicht gerade davon ausgehen muss, dass beim Schuldner ohnehin nicht zu holen ist (kann ja gerade in Coronazeiten durchaus passieren).

Ein Inkasso-Unternehmen macht für eine Einzelforderung keinen Sinn/wird sich kaum zu akzeptablen Konditionen finden lassen.

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Gerichtliches Mahnverfahren ist nicht schwer, geht auch online zu machen und gegenüber so einem Forderungsverkauf immer zu bevorzugen.

Das mit dem Mahnverfahren hat a.m.S. den großen Nachteil, dass der Schuldner sehr einfach Einspruch gegen den Bescheid einlegen kann und dann müsste ich zivilrechtlich gegen die Firma klagen. Wer weiß, was die alles aus dem Hut zaubern, um sich vor der Zahlung zu drücken. Und es entstehen Anwalts, Gerichtskosten, etc… Ich habe leider keine RS, weil bisher noch nie gebraucht.
Daher ist meine Idee, einfach die Forderung zu verkaufen, auch wenn ich dadurch Geld verliere, aber ich habe die ganze Sache aus dem Kreuz und kann mich wieder erfreulicheren Projekten widmen.

Und an ein Inkasso-Unternehmen muss er auch nicht zahlen, und ohne Zahlung wird dir dieses auch nichts zahlen. Auch ein Inkasso-Unternehmen wird dann ein Mahnverfahren und ggf. ein streitiges Verfahren vor Gericht führen, und auch deren dabei entstehende Kosten gehen dann von dem ab, was man Dir auszahlen wird. Anders läuft das Spiel bei einer einzelnen Forderung nicht.

Nur bei einer Vielzahl vergleichbarer Forderungen kann man auch anders agieren, und mit Pauschalen aufgrund von Durchschnittswerten rechnen.

Und nach Beantragung des Mahnbescheids steht es Dir ohnehin frei, ob Du der Geschichte bei Widerspruch des Schuldners eine Fortsetzung gönnst, oder nicht. D.h. die Kosten sind zunächst recht überschaubar, und dann sieht man weiter.

Bitte Situation bewerten:

  • sind die von dir erbrachten Leistungen seitens des Auftraggebers unbeanstandet?
  • gab es Mängelrügen?
  • Ist deine Forderung anerkannt?
  • ist der Auftraggeber momentan zahlungsfähig?

Kannst du dlles mit "ja " beantworten, würde ich ein Online-Mahnverfahren einleiten lassen. Eine Kanzlei in Bochum … bitte mal googeln… ist da fit … !

Ein Inkassounternehmen „kauft“ deine Forderung nicht. Das ist ein Irrglaube!

Hallo Marcel,

eine einzelne Forderung zu verkaufen, ist praktisch unmöglich, erst recht, wenn es sich um so einen Minibetrag handelt. Du kannst Forderungen verkaufen ab einer Summe von ungefähr 500.000,- €, und selbst dann erhältst Du vielleicht 5 - 10 % des Forderungsbetrags je nach Art der Schuldner. Dir bleibt also nur der Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid. Der worst case dabei ist natürlich, dass die Gegenseite Widerspruch einlegt, und Du in dem dann folgenden Gerichtsverfahren verlierst. Dann musst Du nicht nur auf Dein Geld verzichten, sondern auch noch der Gegenseite den Rechtsanwalt bezahlen, Deinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten. Die Kosten für diesen Weg sind relativ überschaubar und lassen sich auch im Vorfeld genau ermitteln. Ich würde es trotz allem nochmal mit einem allerletzten Brief und mit einer letzten Frist von 2 Wochen (genaues Datum angeben!) versuchen, denn auch die Gegenseite hat das gleiche Risiko.

Gruß Adenos

Die können einen Online-Antrag besser ausfüllen als man selber?

Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, nimmt man eh’ besser einen Anwalt vor Ort. Wozu also irgendeinen aus Bochum nur für den Mahnbescheid, für den man gar keinen Anwalt benötigt?

Hi,

was „man selber kann“ , ist doch individuell unterschiedlich.

Der Vorteil ist, dass man keinen Vorschuss bezahlen muss, den Fall dahin abgibt, die die Fristen im Auge haben und die richtigen nächsten Schritte einleiten zu wissen.

Das sind Dinge, die einen juristischen Laien wie mich nachher schlichtweg überfordern.

Die Bochumer Kanzlei hat schon die unmöglichsten Dinge für mich beigetrieben.

Wer lesen kann, kann auch einen Mahnbescheid ausfüllen. Geht auch online:

Ja, du bist so gut. Und wir sind alle so dumm. :smiley:

Servus,

hier

liegt der Hase im Pfeffer - offenbar ist Dein Anspruch doch nicht ganz so eindeutig und wohl fundiert. Sonst wäre es ja gänzlich unproblematisch, erstmal zu schauen, was mit dem Mahnbescheid wird, und anwaltliche Unterstützung dann in Anspruch zu nehmen, wenn der Schuldner widerspricht. Die Kosten für den Anwalt bleiben eh nur dann an Dir hängen, wenn das Gericht Deinen Anspruch für unbegründet erachtet. Das macht übrigens eine Inkassobude auch nicht anders: Wenn man sie mit der Durchsetzung eines Anspruchs beauftragt, der nicht ausreichend begründet ist, arbeiten die auch nicht für Gotteslohn - im Gegenteil: Rechtsanwälten sind vergleichsweise enge Grenzen gesetzt, was sie für welche Tätigkeit nehmen dürfen.

„Einmal beim vermeintlichen Schuldner energisch an die Tür geklopft: 1 angefangene Halbe Stunde zu 375 €“ kommt bei Rechtsanwälten nicht vor.

Und: Wenn Dein Anspruch nicht „gerichtsfest“ ist, kann (und wird) ihn auch kein Inkassounternehmen durchsetzen.

Schöne Grüße

MM

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Das kann ich in deinem Fall nicht beurteilen.

Ich kann einfach nicht verstehen, warum man für einen einfach Antrag irgendwen ganz weit weg beauftragen sollte, den man noch nie gesehen hat. Und den man dann beim nächsten Schritt (Mahnbescheid wurde widersprochen) gleich wieder ersetzen muss. Das Ersetzen kann man dann nämlich auch gleich für den Mahnbescheid machen. Spart Kosten.

Deshalb ist deine Empfehlung ganz einfach schlecht.

Ich hab nur die allerbesten Erfahrungen gamacht. Aber jeder ist seines Glückes Schnied.