Hallo eine Frage, im Wohngeldantrag (Rheinland-Pfalz) wird ua. gefragt ob Sparvermögen vorhanden ist, ab welcher Ansparsumme hat dies Auswirkungen auf die Wohngeld Bewilligung bzw. Anrechnung, sprich wie viel darf ich neben dem Bezug von Wohngeld sparen?
Hallo!
Meines Erachtens (prüfe das nach ob noch aktuell !) gibt es für das 1. Haushaltsmitglied ein nicht antastbares Vermögen von mind. 60.000 €.
Also beim Alleinstehenden ist es das.
Als Familie mit Frau und Kind(ern) steigt es noch deutlich an.
Das ist übrigens eine Freigrenze, kein Freibetrag !
MfG
duck313
hier gelesen? Vermögen beim Wohngeld ▷ Freigrenze & was anzugeben ist