Hallo,
wie viel Erspartes darf ein 43-jähriger, unverheirateter, kinderloser Single, der in Alg II fällt, für sich behalten?
Danke.
Hallo,
wie viel Erspartes darf ein 43-jähriger, unverheirateter, kinderloser Single, der in Alg II fällt, für sich behalten?
Danke.
Hallo,
wie viel Erspartes darf ein 43-jähriger, unverheirateter, kinderloser Single, der in Alg II fällt, für sich behalten?
er darf alles behalten, niemand wird ihm auch nur einen Cent wegnehmen. Wer sollte ihn denn auch enteignen?
LG, Bommel
Das glaub ich nun nicht so ganz… Ich dachte, es gäbe sowas wie Freibeträge?
Wenn er Erspartes in Höhe von einer Million hätte, glaube ich, würde das das Amt sehr wohl interessieren.
Das glaub ich nun nicht so ganz… Ich dachte, es gäbe sowas wie Freibeträge?
Dann glaube ich das halt für Dich mit… Freibeträge beschreiben ja das Vermögen, ab welchem ein Anspruch auf ALG2 eventuell nicht mehr besteht.
Die Frage war aber:
wie viel Erspartes darf ein 43-jähriger, unverheirateter, kinderloser Single, der in Alg II fällt, für sich behalten?
Warum sollte er denn sein Erspartes nicht behalten dürfen? Der Staat nimmt es ihm nicht weg und zwingt ihn auch nicht, es auszugeben.
Wenn er Erspartes in Höhe von einer Million hätte, glaube ich, würde das das Amt sehr wohl interessieren.
Warum? Vllt. in Sachen Abgeltungssteuer?! Konfiszieren wird der Staat das Geld ganz sicher nicht!
Hoffe, das hat jetzt etwas Klarheit gebracht…
Bommel
Dann hab ich mich wohl falsch ausgedrückt:
Wenn der 42-Jährige (ich dachte mal, da gäbe es altersanteilige Beträge die „sicher“ sind) also - keine Ahnung -, 2.000 EUR auf dem Konto hat.
Muss er die erst ausgeben, bevor er Alg II ausbezahlt bekommt?
Hallo,
na, ein 43-Jähriger darf so einiges haben.
NUR ist es die Frage, WO er es gespart hat und WIE?!
VG, René
Sehr hilfreich sind deine Antworten aber nicht…
Danke.
Zitat:
Vermögen wird bei Hartz IV weiterhin angerechnet.
a) Volljährige haben einen Anspruch auf einen Vermögensfreibetrag von 150 € je Alter; mindestens 3.100 €, max. 9.750 €.
Heißt „Freibetrag“, dass das Vermögen - also z. B. 2.000 Euro - auf dem Konto nicht aufgebracht werden muss, bevor man Alg II ausgezahlt bekommt und man seine Kontoauszüge vorlegen muss?
Doch, ist sie…
bei der Fragestellung!
wie viel Erspartes darf ein 43-jähriger, unverheirateter, kinderloser Single, der in Alg II fällt, für sich behalten?
VG, René
Hi, was ist jetzt daran nicht zu verstehen?
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/verm…
Da nochmal ganz genau.
Man rechnet 150.-€ x 43 = 6450.-€. Das darf jemand auf dem Konto oder sonstwo haben, ohne, dass es angerechnet wird.
Dazu kommt noch eine Summe für die Altersvorsorge.
MfG ramses90
Der Freibetrag für allgemeines Vermögen berechnet sich ganz leger wie folgt: Lebensalter x 150 €. Dazu kommt noch ein Freibetrag für so genannte notwendigen Anschaffungen von 750 €.
Für Vermögen, das ausschließlich der Altersversorge gilt, berechnet sich der Freibetrag ganz leger so: Lebensalter x 250 €.
Kinder haben einen Mindestfreibetrag von 3100 €.
Weitere Infos und was alles zur Altersvorsorge zählt, findet man im § 12 SGB II.