Hallo LilaJuli,
wie sieht es nach deiner Ausbildung aus? Wirst du übernommen?
Grundsätzlich ist es so, daß man ab Mitteilung an den Arbeitgeber über die Schwangerschaft Sonderrechte hat. Dies gild ins Besondere für Kündigungen und Arbeitsvorschriften.
Du bekommst so um den 3. Schwangerschaftsmonat vom Frauenarzt eine Bescheinigung. Diese gibts du dann bei deinem Arbeitgeber ab. Normalerweise kostet diese Bescheinigung etwas, den Betrag muß dir aber der Arbeitgeber zurückerstatten.
Ab der offiziellen Bekanntgabe deiner Schwangerschaft darfst du z. B. keine schweren Sachen mehr heben. Vor allem hast du einen Kündigungsschutz, d. h. dein ursprünglicher Arbeitsvertrag ruht, egal was da drin steht. Bis du aus deiner Elternzeit zurück kommst.
Anspruch auf Elternzeit hast du 3 Jahre. Diese Zeit kann mit deinem Partner aufgeteilt werden und zwar bis das Kind ich glaube 8 Jahre alt ist. Ob ihr verheiratet seid oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber falls du noch relativ jung bist, würde ich persönlich warten bis ich weiß was nach meiner Ausbildung passiert. Solltest du übernommen werden, würde ich 1 Jahr arbeiten und danach kann man immernoch ein Baby bekommen.
Das häng, unter Anderem, mit dem Elterngeld zusammen. Anspruch auf Elterngeld habt ihr zusammen 14 Monate. Maximal 12 Monate kann 1 Partner das Elterngeld beantragen, der andere Partner dann max. 2. Ihr könnt die 14 Monate auch 7 - 7 aufteilen, wie ihr eben wollt.
Gehst nur du in Elternzeit geht max. 12 Monate.
Danach gibt es Bundeslandabhängig noch Erziehungsgeld für bis zu 1 Jahr. Das hängt aber mit eurem Gesamteinkommen zusammen und natürlich in welchem Bundesland ihr wohnt.
Zur Berechnung des Elterngeldes wird der Durchschnitt deiner letzten 12 Gehälter vor der Mutterschutzfrist ausgerechnet. Elterngeld gibt es ca. 67% vom ursprünglichen Gehalt. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Ab dem Tag der Geburt beginnt die Elternzeit. Warst du in einem festen Arbeitsverhältnis werden die ersten beiden Monate nach der Geburt ca. 60 % des vorherigen Gehalts bzw. der Ausbildungsvergütung von der Krankenkasse als Lohnersatz gezahlt. Diese Beträge werden aber von Elterngeld abgezogen. In der Regel fällt das Elterngeld in den ersten beiden Monaten also weg, die Zeit wird aber trotzdem von der Elternzeit abgezogen!!!
Es empfiehlt sich daher, daß der Vater die ersten beiden Monate Elterngeld und Elternzeit beantragt. Der Start mit einem Neugeborenen ist eine große Umstellung, da ist es hilfreich wenn man nicht alleine ist!
Falls der Partner Elternezeit und Elterngeld beantragt, wird das Elterngeld natürlich von seinem Gehalt ausgerechnet.
Noch was wichtiges gibt es beim Elterngeld zu bedenken. Über die Progressionssteuer wird das Geld rückwirkend versteuert. Im dümmsten Fall müßtest du ca. 1 Monats-Elterngeld dem Finanzamt zurückzahlen. Aber das kommt auf dein gesamtes Einkommen während des Jahres an und ob Ihr verheiratet seid oder nicht.
Wegen der Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit. Ab dem Tag nach der Elternzeit greift der ursprüngliche Vertrag wieder. Solltest du während deiner Ausbildung schwanger werden gilt der Ausbildungsvertrag wieder. ABER oft sind die Ausbildungsverträge befristet, enthalten oft auch eine Klausel, daß es ein Sonderkündigungsrecht gibt wenn der Auszubildende seine Ausbildung nicht schafft. Normalerweise wird der Vertrag auch automatisch verlängert falls man die Prüfung wiederholen muß. Ist aber nicht immer so. Also genau lesen. Nehmen wir mal an du kommst vor deiner Prüfung oder kurz danach in Mutterschutz oder bekommst sogar dein Kind, dann hätte dein Arbeitgeber nach deiner Elternzeit das Recht dich nicht zu übernehmen weil der Vertrag ausgelaufen ist, du deine Prüfung nicht geschafft hast oder, oder, oder!!!
Deswegen würde ich warten was nach deiner Prüfung passiert. Und im schlimmsten Fall eine andere Arbeitstelle suchst. Denn, warst du vor deiner Schwangerschaft in einem festen Arbeitsverhältnis (unbefristet), muß dich dein Arbeitnehmer nach der Elternzeit wieder nehmen. Hier gibts noch eine Ausnahme, wenn der Betrieb unter, ich glaube 6 Mitarbeiter hat dann gilt das nicht. Auch wenn du nicht mehr voll kommen kannst. Du hast zwar keinen Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz, aber wenn juckts, hauptsache du kannst wieder arbeiten.
Solltest du nur einen Jahresvertrag bekommen, gilt das selbe wie beim Ausbildungsvertrag. Ab dem Tag nach der Elternzeit gilt der alte Vertrag wieder und beim befristeten könnte dich der Arbeitgeber theoretisch sofort Kündigen bzw. meist läuft der Vertrag automatisch ab einem bestimmten Tag ab ohne das der Arbeitnehmer eine Kündigung schreiben muß. Zweimal kann er einen Jahresvertrag verlängern. die zweite Verlängerung gilt automatisch als unbefristet!!!
Ich wünsche euch alles Gute und überlegt euch das alles gut!!!
Viele Grüße
Lore