Wie viel Geld nach der Schwangerschaft?

Liebe Experten,

ich habe mal eine Frage.
Mein Freund und ich planen, ein Kind zu bekommen.
Ich bin noch in der Ausbildung, wir möchten noch ca. 1 Jahr warten, bis ich diese beendet habe.
Trotzdem interessiert mich schon mal, wie viel Geld uns nach der Schwangerschaft zusteht.
Ich möchte natürlich erst einmal zu Hause bei unserem Kind bleiben. Wie lange darf ich das?
Wenn ich schwanger werde, während ich arbeite, kann ich dann nach z.B.: 3 Jahren weiter dort arbeiten?
Wie ist das geregelt?
Mein Freund und ich sind nicht verheiratet.
Wollen dies eigentlich auch (noch) nicht.
Wie ist das dann wegen Elterngeld?

Könnt ihr mir einfach ein paar allgemeine Tipps geben?
Wir möchten uns gut darauf vorbereiten, wie wir es mit dem Geld schaffen, wenn nur noch mein Freund verdient.

Liebe Grüße

Elternzeit gitbs bi szu 3 Jahren, Eltengeld gibts 12 Monate.

Hallo LilaJuli,

wie sieht es nach deiner Ausbildung aus? Wirst du übernommen?

Grundsätzlich ist es so, daß man ab Mitteilung an den Arbeitgeber über die Schwangerschaft Sonderrechte hat. Dies gild ins Besondere für Kündigungen und Arbeitsvorschriften.

Du bekommst so um den 3. Schwangerschaftsmonat vom Frauenarzt eine Bescheinigung. Diese gibts du dann bei deinem Arbeitgeber ab. Normalerweise kostet diese Bescheinigung etwas, den Betrag muß dir aber der Arbeitgeber zurückerstatten.

Ab der offiziellen Bekanntgabe deiner Schwangerschaft darfst du z. B. keine schweren Sachen mehr heben. Vor allem hast du einen Kündigungsschutz, d. h. dein ursprünglicher Arbeitsvertrag ruht, egal was da drin steht. Bis du aus deiner Elternzeit zurück kommst.

Anspruch auf Elternzeit hast du 3 Jahre. Diese Zeit kann mit deinem Partner aufgeteilt werden und zwar bis das Kind ich glaube 8 Jahre alt ist. Ob ihr verheiratet seid oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber falls du noch relativ jung bist, würde ich persönlich warten bis ich weiß was nach meiner Ausbildung passiert. Solltest du übernommen werden, würde ich 1 Jahr arbeiten und danach kann man immernoch ein Baby bekommen.

Das häng, unter Anderem, mit dem Elterngeld zusammen. Anspruch auf Elterngeld habt ihr zusammen 14 Monate. Maximal 12 Monate kann 1 Partner das Elterngeld beantragen, der andere Partner dann max. 2. Ihr könnt die 14 Monate auch 7 - 7 aufteilen, wie ihr eben wollt.
Gehst nur du in Elternzeit geht max. 12 Monate.
Danach gibt es Bundeslandabhängig noch Erziehungsgeld für bis zu 1 Jahr. Das hängt aber mit eurem Gesamteinkommen zusammen und natürlich in welchem Bundesland ihr wohnt.

Zur Berechnung des Elterngeldes wird der Durchschnitt deiner letzten 12 Gehälter vor der Mutterschutzfrist ausgerechnet. Elterngeld gibt es ca. 67% vom ursprünglichen Gehalt. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Ab dem Tag der Geburt beginnt die Elternzeit. Warst du in einem festen Arbeitsverhältnis werden die ersten beiden Monate nach der Geburt ca. 60 % des vorherigen Gehalts bzw. der Ausbildungsvergütung von der Krankenkasse als Lohnersatz gezahlt. Diese Beträge werden aber von Elterngeld abgezogen. In der Regel fällt das Elterngeld in den ersten beiden Monaten also weg, die Zeit wird aber trotzdem von der Elternzeit abgezogen!!!

Es empfiehlt sich daher, daß der Vater die ersten beiden Monate Elterngeld und Elternzeit beantragt. Der Start mit einem Neugeborenen ist eine große Umstellung, da ist es hilfreich wenn man nicht alleine ist!

Falls der Partner Elternezeit und Elterngeld beantragt, wird das Elterngeld natürlich von seinem Gehalt ausgerechnet.

Noch was wichtiges gibt es beim Elterngeld zu bedenken. Über die Progressionssteuer wird das Geld rückwirkend versteuert. Im dümmsten Fall müßtest du ca. 1 Monats-Elterngeld dem Finanzamt zurückzahlen. Aber das kommt auf dein gesamtes Einkommen während des Jahres an und ob Ihr verheiratet seid oder nicht.

Wegen der Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit. Ab dem Tag nach der Elternzeit greift der ursprüngliche Vertrag wieder. Solltest du während deiner Ausbildung schwanger werden gilt der Ausbildungsvertrag wieder. ABER oft sind die Ausbildungsverträge befristet, enthalten oft auch eine Klausel, daß es ein Sonderkündigungsrecht gibt wenn der Auszubildende seine Ausbildung nicht schafft. Normalerweise wird der Vertrag auch automatisch verlängert falls man die Prüfung wiederholen muß. Ist aber nicht immer so. Also genau lesen. Nehmen wir mal an du kommst vor deiner Prüfung oder kurz danach in Mutterschutz oder bekommst sogar dein Kind, dann hätte dein Arbeitgeber nach deiner Elternzeit das Recht dich nicht zu übernehmen weil der Vertrag ausgelaufen ist, du deine Prüfung nicht geschafft hast oder, oder, oder!!!

Deswegen würde ich warten was nach deiner Prüfung passiert. Und im schlimmsten Fall eine andere Arbeitstelle suchst. Denn, warst du vor deiner Schwangerschaft in einem festen Arbeitsverhältnis (unbefristet), muß dich dein Arbeitnehmer nach der Elternzeit wieder nehmen. Hier gibts noch eine Ausnahme, wenn der Betrieb unter, ich glaube 6 Mitarbeiter hat dann gilt das nicht. Auch wenn du nicht mehr voll kommen kannst. Du hast zwar keinen Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz, aber wenn juckts, hauptsache du kannst wieder arbeiten.

Solltest du nur einen Jahresvertrag bekommen, gilt das selbe wie beim Ausbildungsvertrag. Ab dem Tag nach der Elternzeit gilt der alte Vertrag wieder und beim befristeten könnte dich der Arbeitgeber theoretisch sofort Kündigen bzw. meist läuft der Vertrag automatisch ab einem bestimmten Tag ab ohne das der Arbeitnehmer eine Kündigung schreiben muß. Zweimal kann er einen Jahresvertrag verlängern. die zweite Verlängerung gilt automatisch als unbefristet!!!

Ich wünsche euch alles Gute und überlegt euch das alles gut!!!

Viele Grüße
Lore

hallo,
sehr viele fragen zu einen ungewöhnlichen zeitpunkt.
die antworten sind zu umfangreicxh…daher nur der tipp an dieser stelle, sich an die krankenkasse oder die elterngeldstelle der gemeinde zu wenden und sich dort infomaterial zu holen.
zwei antworten alledings schon hier…es ist nicht entscheidend, ob ihr verheiratte seid und ja, dein arbeitgebr muss dich nach der elternzeit wieder beschäftigen, du hast allerdings keinen anspruch auf deinen alten arbeitsplatz.

gruß,
nils

Hallo,

während der Schwangerschaft bekommst Du ganz normal Dein gehalt. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit erhälst Du von der GKV 13 € pro Kalendertag. Die Differenz zu deinem Gehalt zahlt der Arbeitgeber in der Zeit (Arbeitgeberzuschuss). Nach dem Mutterschutz bekommst Du Elterngeld, welches Du beantragen musst. Wie hoch das Elterngeld ist, hängt von deinem Gehalt hab. Es beträgt 65% von Deinem Nettogehalt und max. 1800 € (das ist die Höchtsgrenze). Elterngeld wird für 12 Monate bezahlt (Mutterschutzeit wird mitgerechnet - währen dieser Zeit gibt es dann kein Elterngeld sondern eben das GKV geld plus Arbeitgeberzuschuss), d.h. bis Kind 1 Jahr alt ist. Macht der Mann auch mind. 2 Monate Elternzeit bekommt Ihr insg. 14 Monate Elterngeld. Daneben gibt es noch nach Antrag Kindergeld (184 € pro Monat).
Viele Grüße,
Schneemaus

Hallo,

also, du bekommst ein Jahr lang Elterngeld, das sich nach deinem Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt errechnet. Du bekommst dann 65% deines durchschnittlichen Nettolohnes minus 75€ Werbungskostenpauschale. Angenommen, du verdienst die letzten 12 Monate vorher 1000€ netto, stände dir dann ein elterngeld von 650€-75€(Werbungskosten, die irgendwie immer abgezogen werden)= 575€ zu. Das Geld bekommst du 12 Monate ab Geburt! Heißt, also auch schon während der 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung, also genau bis zum Tag vorm ersten Geburtstag.
Dass ihr nicht verheiratet seid, ist egal. Dein Freund könnte dann trotzdem auch Elternzeit beantragen, so ihr das wollt. Er bekäme dann ebenso das Elterngeld. Maximal zusammen für 14 Monate. Man kann das Elterngeld auch 2 Jahre bezihen, dann bekommt man halt monatlich die Hälfte.
Arbeiten darfst du je nach Tätigkeit bis 6 Wochen vor dem Geburtstermin. es sei denn, du hast gesundheitlich Probleme oder dein Job ist zu gefährlich. Das regeln dann die Mutterschutzgesetze.
Je nach dem was du für einen Arbeitsvertrag hast, hast du nach der Elternzeit einen Anspruch auf deinen Job. Wenn du nur einen befristeten Vertrag hast, kann der nat. auslaufen. Bei einem längeren oder unbefristeten Vertrag hast du nach der Geburt auch einen Anspruch auf eine Teilzeitarbeit. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit anmelden (Elterngeld und Elternzeit sind 2 verschiedene Dinge).
So, ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen. Ich habe diese Angaben nach meinem besten Wissen gemacht, denke, die stimmen soweit.
LG

Halo _LiLa_JuLi_

Du hast Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Wenn du nach deiner Elternzeit wieder bei deinem Arbeitgeber arbeiten willst, ist es ratsam du hast vor der SSW einen unbefristeten Arbeitsvertrag sonst ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dich nach der Elternzeit wieder einzustellen. Denn wenn dein unbefristeter Arbeitsvertrag ausläuft wirst du vermutlich keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen wenn du Schwanger bist und somit läuft der Arbeitsvertrag aus. Selbes gilt für den Ausbildungsvertrag!

Du bekommst für das erste Jahr Elterngeld. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Errechnet wird das von deinem Durchschnittlichen Lohn die letzten 12 Monate und davon i.d.R. 67% ist dein Elterngeld!
Du kannst auch wählen, in dem du das Elterngeld splittest auf 2 Jahre. Beispiel: Dein Elterngeld würde für 1 Jahr mtl. 800€ betragen und du möchtest es aber Splitten, so bekommst du für 2 Jahre mtl. 400€.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen! Falls du noch fragen hast einfach wieder melden!!
Alles gute und viele Liebe Grüße
Pia

P.s. hier eine Seite mit allen Informationen zum Elterngeld: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie…

Hallo LiLa JuLi,
gute Entscheidung, dass Sie Ihre Ausbildung erst mal beenden werden - viele junge Leute brechen die Ausbildung bei Schwangerschaft und Mutterschaft ab und kommen später nicht mehr rein - leider…
Sind Sie nach der Ausbildung unbefristet beschäftigt, dann kann Ihnen der Arbeitgeber während der Schwangerschaft und Elternzeit nicht kündigen. Sie erhalten dann Mutterschaftsgeld und nach der Geburt Elterngeld (Durchschnitt der letzten 12 Monate) und Kindergeld 184€, evtl. auch noch Wohngeld wenn es finanziell zu knapp wird.
Sind Sie befristet beschäftigt, dann endet der Vertrag evtl. aufgrund der Befristung zu irgendeinem Zeitpunkt. Das lässt sich nicht verhindern.
Sind Sie bei Beginn der Mutterschutzfrist und während der Elternzeit ohne Arbeitsvertrag, dann erhalten Sie Kindergeld, 300€ Elterngeld und evtl. Wohngeld.
Am Besten ist es i.d.R. in einem unbefristeten Arbeitsverhälting zu sein… wenn das geht…
Elterngeld können Sie und Ihr Partner beantragen, maximal aber 14 Monate.
Sollte Ihr Geld überhaupt nicht reichen, dann können Sie bei der zuständigen ARGE und/oder Sozialamt noch einen Zuschuss beantragen.
Hier noch zwei Tipps:
www.schwanger-in-bayern.de/finanzielle Hilfen (bis auf das Landeserziehungsgeld gilt alles andere auch im restlichen Bundesgebiet)
Sie können sich kostenlos bei Ihrer Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen informieren. Die Adresse erhalten Sie bei Ihrem Rathaus/Bürgerbüro.
Herzliche Grüße und Alles Gute, SAM