Wie viel grad der behinderung im folgendem fall?

wie viel grad der behinderung im folgendem fall?

hallo zusammen!

wünsche allen noch ein frohes neues!

ich möchte gerne wissen, ob es sich bei folgendem sachverhalt „lohnt“, einen antrag auf schwerbehinderung beim amt für versorgung zu stellen und wie viel grad der behinderung man bei folgenden verletzungen zugesprochen bekommt?

fraktur vom 7. halswirbel
frakur vom 6. brustwirbel
fraktur vom 7. brustwirbel
verlust von geruchssinn
verlust von geschmackssinn

bitte um eure antworten.

vielen dank dafür im voraus.

gruß

Hi,
da müsstest Du aber mal noch schreiben, welche Behinderungen/Funktionseinschränkungen sich konkret aus den Wirbelfrakturen ergeben. Da müsste der behandelnde Arzt eine Aussage treffen können, welcher Grad der behinderung ggf. möglich sein könnte. Der kennt Dich viel besser als jemnad hier im Forum es könnte.

Rein aus der Tatsache einer Fraktur folgt ja kein Grad der Behinderung, sondern aus der evt. daraus resultierenden Funktionseinschränkung/Funktionsverlust.#

Totalverlust Geruchssinn bringt in der Gliedertaxe der Versicher ca.10%, Geschmackssinn 5%.

A.

Hi Jerry,

wie viel grad der behinderung im folgendem fall?

zunächst einmal die trockene Theorie: „Eine Behinderung ist in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) definiert als eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung , die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Behinderungen sind also nicht altersensprechende und andauernde Beeinträchtigungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit.“

fraktur vom 7. halswirbel
frakur vom 6. brustwirbel
fraktur vom 7. brustwirbel

Gerade bei diesen Frakturen könnte ich mir vorstellen, dass diese als Grad der Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes nur bedingt Berücksichtigung finden werden. Die Frage ist hier eben die Chance auf Ausheilung oder nicht.

Ob es sich „lohnt“, einen Antrag zu stellen, halte ich für den falschen Ansatz. Der Antrag tut ja wohl nicht weh, und ich würde mir auf alle Fälle die Mühe machen, schon allein im Hinblick auf eventuell später auftretende Rechtsstreitigkeiten, die für meine Absicherung im Alter ja nicht ganz unerheblich sein könnten.

Also: Ab zum Versorgungsamt, die setzen sich dann mit den Ärzten in Verbindung.

Alles Gute
Jana