Wie viel Heizkosten ist rechtens?

hallo,
ein Haushalt mit 4 Personen, auf 140qm, eher sparsames Heizverhalten hat laut Abrechnung in 6 Monaten Juli06-Dez06 ca 37.000kWh Gas verbraucht.

(Zum Vergleich und um GEfühl zu bekommen verbrauchte ein anderes Haushalt auf 100qm, normales Heizverhalten im ganzen Jahr 2006 12.000kWh)

Gibt es Urteile/Gesetze, die den Vermieter für zu hohe Gas-/Ölverbrauchskosten haften lassen, wenn diese aufgrund von falsch eingestellten Heizanlagen entstanden sind?

Gibt es Möglichkeiten dies nachzuweisen, ob die Heizanlage fehlerhaft funktioniert oder dass der Verbrauch eben nicht durch das Heizen entstanden ist, sondern die Anlage nur so viel verbraucht ohne dass es ein Mieter tatsächlich so verheizt.

danke und gruss

Hallo,

ein Haushalt mit 4 Personen, auf 140qm, eher sparsames
Heizverhalten hat laut Abrechnung in 6 Monaten Juli06-Dez06 ca
37.000kWh Gas verbraucht.

Sicherlich für Heizung und Warmwasser.

(Zum Vergleich und um GEfühl zu bekommen verbrauchte ein
anderes Haushalt auf 100qm, normales Heizverhalten im ganzen
Jahr 2006 12.000kWh)

Sicherlich ebenso für Heizung und Warmwasser. Aber vergleichen geht ganz schwer, die Lage, das Nutzungsverhalten usw.

Gibt es Urteile/Gesetze, die den Vermieter für zu hohe
Gas-/Ölverbrauchskosten haften lassen, wenn diese aufgrund von
falsch eingestellten Heizanlagen entstanden sind?

Starker Tabak. Dass muss man beweisen. Alle Anlagen werden regelmäsig gewartet und vom Bezirksschornsteinfeger kontrolliert.

Gibt es Möglichkeiten dies nachzuweisen, ob die Heizanlage
fehlerhaft funktioniert oder dass der Verbrauch eben nicht
durch das Heizen entstanden ist, sondern die Anlage nur so
viel verbraucht ohne dass es ein Mieter tatsächlich so
verheizt.

Man kann die Anlage auf eigene Kosten einmal durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Das geht aber meistens aus wie das Hornberger Schießen.

Christian

Hi

ein Haushalt mit 4 Personen, auf 140qm, eher sparsames
Heizverhalten hat laut Abrechnung in 6 Monaten Juli06-Dez06 ca
37.000kWh Gas verbraucht.

(Zum Vergleich und um GEfühl zu bekommen verbrauchte ein
anderes Haushalt auf 100qm, normales Heizverhalten im ganzen
Jahr 2006 12.000kWh)

So einfach kann man das nicht vergleichen. Es kommt auch darauf an, wo die Wohnung liegt, ob mitten in einer Wohnhausanlage oder mit vielen freien Seiten (so wie meine Wohnung leider *seufz*), wie gut ist das Haus isoliert…

Sparsames Heizverhalten einhergehend mit gekippten Fenstern, wird trotzdem mehr verbrauchen als normales Heizverhalten mit Stoßlüften usw.

Ist in beiden Fällen auch das Warmwasser mit drinnen?

Gibt es Urteile/Gesetze, die den Vermieter für zu hohe
Gas-/Ölverbrauchskosten haften lassen, wenn diese aufgrund von
falsch eingestellten Heizanlagen entstanden sind?

Wer sagt, daß die Heizanlage falsch eingestellt ist?

Gibt es Möglichkeiten dies nachzuweisen, ob die Heizanlage
fehlerhaft funktioniert oder dass der Verbrauch eben nicht
durch das Heizen entstanden ist, sondern die Anlage nur so
viel verbraucht ohne dass es ein Mieter tatsächlich so
verheizt.

Sachverständigen rufen und Gutachten erstellen lassen.

Gruß
Edith

Hallo,

ein Haushalt mit 4 Personen, auf 140qm, eher sparsames
Heizverhalten hat laut Abrechnung in 6 Monaten Juli06-Dez06 ca
37.000kWh Gas verbraucht.

Entweder fehlen die Scheiben in den Fenstern, der Zähler ist defekt oder es ist was oberfaul.
Ein Jahresverbrauch von 74.000 kWh.
Abrechnung schnappen, Verbraucher- oder Mieterschutzverein, evtl. Gutachter einschalten.
Ich würde vorher noch den Vermieter über die geplanten Aktivitäten informieren.
Grüße
BW

Ebenfalls Hallo

ein Haushalt mit 4 Personen, auf 140qm, eher sparsames Heizverhalten hat laut Abrechnung in 6 Monaten Juli06-Dez06 ca 37.000kWh Gas verbraucht.

Dieser Verbrauch erscheint mir nun wirklich außerordentlich hoch !!!
vergleiche: http://www.heizspiegel.de/fileadmin/heizspiegel/Bund…
„extrem hoch“ = mehr als 244 kWh pro m2 und Jahr (244*140 = 34.160 kWh/Jahr)

Die dort angegebenen Spannen machen allerdings auch direkt auf das Problem aufmerksam: > unzählige Einflussfaktoren > sachlich+baulich, wetterbedingt, nutzerbedingt!!!
Außer den Abgasverlust-Grenzwerten (siehe unten) gibt es keine allgemeingültigen, rechtlich relevanten Grenzwerte z.B. „was darf eine Heizungsanlage - unter welchen Voraussetzungen/Einflussfaktoren verbrauchen?“ Gerade wegen der vielen möglichen Einflussfaktoren ist das auch ein Ding der Unmöglichkeit.
Aber auch wenn die Ursache = Heizungsanlage feststeht, dann ist selbst ein extremer Verbrauch noch kein Mangel, sofern nicht eine bestimmte Eigenschaft vertraglich vereinbart ist oder sofern nicht ein Verschulden des Vermieters vorliegt (z.B. vereinbarte Wartung durch Vermieter - jedoch nicht ausgeführt).

> Was ist denn im Mietvertrag bzgl. „Heizungswartung“ vereinbart? Ist der Mieter oder Vermieter für die Ausführung/Beauftragung zuständig/verpflichtet?

Gibt es Urteile/Gesetze, die den Vermieter für zu hohe Gas-/Ölverbrauchskosten haften lassen, wenn diese aufgrund von falsch eingestellten Heizanlagen entstanden sind?

Nein - denn es besteht keine grundsätzliche, gesetzliche Wartungspflicht für Heizungsanlagen (außer, dass der Schornsteinfeger einmal jährlich misst+prüft).

Gibt es Möglichkeiten dies nachzuweisen, ob die Heizanlage fehlerhaft funktioniert oder dass der Verbrauch eben nicht durch das Heizen entstanden ist, sondern die Anlage nur so viel verbraucht ohne dass es ein Mieter tatsächlich so verheizt.

Sicher > Fachfirma/Sachverständiger/Gutachter
M.E. aber rausgeschmissen Geld, wenn kein vertraglicher Anspruch auf eine Heizungsanlage mit bestimmten Eigenschaften besteht (das dürfte der Regelfall sein).

Ich würde erstmal beim Schornsteinfeger ansetzen > bzw. dem Messprotokoll:
Nach BImschV und EnEV gilt eine Austauschpflicht für alle Öl- und Gasheizkessel,

Als nächstes käme dann der Punkt Inspektion/Wartung > dabei werden z.B. Einstellungen überprüft, Anlagenkomponenten gereinigt und/oder ausgetauscht … bzw. es sollte gemacht werden (als Mieter/aber auch als Vermieter habe ich schon mehr als eine „Fachfirma“ erlebt, die es vorzieht einfach nur für Nichtstun zu kassieren > 10 Minuten vor der Heizungsanlage aufgehalten = 80 Euro kassiert)
Was alles - auch im Sinne von Energieeinsparung - die Inspektion/Wartung umfassen sollte, ist hier sehr schön beschrieben:
http://www.bdh-koeln.de/html/pdf/pdf_1/bdh-informati…

Habt Ihr denn tatsächlich das Glück, eine eigene Heizungsanlage ermietet zu haben?
Dann gäbe es noch die Möglichkeit sich nicht auf meist unfähige/unmotivierte „Fachbetriebe“ zu verlassen, sondern sich lieber selbst mit den Einstellmöglichkeiten der Heizungsanlage vertraut zu machen.
Wir haben es so geschafft, unseren Gasverbrauch auf ca. 30 bis 40 % im Vergleich zu unseren Mietvorgängern zu senken :wink: - natürlich mit etwas Verzicht auf ständig wohlige Wärme im ganzen Haus - aber auch mit Hilfe dieser Seite :
http://www.heizungsbetrieb.de/de/def-stat.html#ausl
… und wirklich einfachen Einstellungsänderungen (z.B. WW-Temperatur von 60° auf 45° reduziert > das reicht für uns völlig aus, Reduzierung der Brenner-Grundtemperatur, Reduzierung der Heizkennlinien-Steilheit > weil viel zu sehr auf „Komfort“ eingestellt, d.h. es wurde immer zuviel Wärme hergestellt, die gar nicht abgenommen wurde) - ohne den Einbau teurer Zusatzteile (weil’s eben auch nur eine „ermietete“ Heizungsanlage ist).

Vielleicht mal anfangen mit Heizgrenze
http://www.heizungsbetrieb.de/de/heizgrenze.html
Verluste
http://www.heizungsbetrieb.de/de/verluste.html

z.B.: „Nur 7% Heizarbeit sind im Bereich +10º…+15ºC nötig. Da aber kaum eine Anlage hier rechtzeitig abschaltet, entstehen hier auch die meisten Verluste: man kann also einfach und viel sparen.“

Wohl wahr! Weil mit der ermieteten „Einfachst-/Billigst-Heizung“ (samt Pumpe) einfach keine vernünftige Einstellung zu realisieren war, steuern wir unsere Heizung im Vorbeigehen per Hand > d.h. per Funk-Schalter, der die normalerweise 365 Tage und 24-Std./Tag durchlaufende, nicht automatisch-abschaltende Pumpe ein/aus-schaltet und verhindern dadurch auch, dass der Brenner unnötig anspringt und Wärme herstellt, die gar nicht abgenommen wird.

Zum Vergleich - unsere Jahres-Verbrauchswerte
2 Personen, davon 1 vorwiegend zuhause arbeitend
Reihenmittelaus (Fenster-Hauptausrichtung nach Süden)
125 m² Wohnfläche
… und jetzt wird es dir die Tränen in die Augen treiben:
2005: 7.650 kWh (Mrz-Dez, aber hochgerechnet auf 1.000 GTZ)
2006: 7.600 kWh
2007: 6.300 kWh (Jan-Okt, aber hochgerechnet auf 1.000 GTZ)
>>>>: 17.200 bis 20.500 kWh = UNSERE MIETVORGÄNGER

Falls dir GTZ/Gradtagszahlen unbekannt sind:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl

Leider können wir die Heizungsanlage in unserem vermieteten Mehrfamilienhaus nicht so weit optimieren, weil Mieter eben einen Rechtsanspruch darauf haben, immer eine bestimmte Mindesttemperatur erreichen zu können, wenn sie am Ventil drehen …

Das ist jetzt sehr lange geworden - aber daran ist auch zu merken, wie sehr mir das Thema Heizkosten/Ersparnis am Herzen liegt :smile:

Hallo,

also im Anbetracht des warmen Spätsommers und extrem milden Winters Ende 2006 ist diese Abrechnung ein Witz.
Es sei denn die Mieter lieben tropische Temperaturen und stundenlanges Baden im heißen Wasser.

Wenn diese Abrechnung nicht gerade aus den Bergen kommt, sollte hier dringend was passieren.

  1. Schritt: Zählerstände verglichen, ob die so korrekt sind (Fotos machen)? Vielleicht hat jemand ein Komma falsch gesetzt oder den falschen Zähler abgelesen…

  2. Schritt: Wenn Vormieter bekannt, diese kontaktieren und nach deren Standardmäßigen Abrechnungen fragen (freiwillige Basis).

  3. Schritt: Wenn sichergestellt ist, dass die Abrechnung falsch ist, VM darauf aufmerksam machen, Frist setzen.

  4. Schritt: fruchtloser Ablauf der Frist: Anwalt einschalten!

Grüsse

Das war sehr informativ - ich werde mir das alles durchlesen. Vielen, vielen Dank, dass es so lang geworden ist :smile:

Hallöchen,

hat der Mieter mal geprüft, ob er einen Heizregler an der Wand hat, mit dem man die Gradzahl der Wärme messen kann und die Heizung sich ggf. selbst anstellt? Sollte dieser Regler das ganze Jahr über, auch im Sommer z.B. auf 28 Grad gestanden haben, der Raum in dem sich das Messgerät befindet, diese Temperatur aber nicht erreicht hat, ballert die Heizung das ganze Jahr über durch und versucht die angegebenen 28 Grad zu erreichen. Dann ist so eine Abrechnung kein Wunder. Vielleicht sollte geprüft werden, falls vorhanden, ob sich im ganzen Haus nur ein Messgerät oder mehrere befinden. Sollte es nur einer sein, und der sich vielleicht in einem Zimmer befinden in dem nicht geheizt wird, sollte man evtl. dieses Messgerät über den Sommer ausstellen und nur dann anstellen, wenn er wirklich gebraucht wird.

Würde dringend zu einer Überprüfung raten, so ein Fall kann einen leicht mehrere Tausend Euro kosten und das aus eigener Unwissenheit und man kann nix dagegen tun, weil man ja tatsächlich diese Kosten verursacht hat.

Lieben Gruß
Angie

hallo,
vielen Dank für den Hinweis.
Wir nehmen mal für unser hypotetischen Fall an, dass es keine solche Regler im Haus gibts.
Wenn mal ein Heizkörper so ein Draht hätte, der vom Termostat so 30-40cm weg geht und an der Wand mit einem Plastikstück endet - könnte so ein Teil die beschriebene Wirkung haben? (soll wohl nur für Steuerung dieses Heizkörpers sein, aber vielleicht gibts andere Meinungen…)

vielen Dank auf jeden Fall

Hallo,

Wenn mal ein Heizkörper so ein Draht hätte, der vom Termostat
so 30-40cm weg geht und an der Wand mit einem Plastikstück
endet - könnte so ein Teil die beschriebene Wirkung haben?

das hört sich nach einem ganz normalen Thermostatventil für den Heizkörper an. Der am normalen Ort keinen Platz hatte oder von einem Vorhang verdeckt wäre und deshalb als ‚Fernbedienung‘ montiert wurde. Hatte ich auch mal einen von.
Gruß
loderunner