Wie viel ist 'Lebenslänglich'?

Gerade habe ich einen Artikel über die Terroristin Mohnhaupt gelesen, und da wurde u.a. folgendes gesagt:

1.Sie wurde zu fünf mal Lebenslänglich und 15 Jahren Knast veruruteilt.
2.Sie kommt nach 24 Jahren wieder raus.

24-15=9
9/5=1.8

Also Lebenlänglich=1.8 Jahre?

Oder wie rechnen Juristen? Kann man alle Strafen gleichzeitig absitzen, so dass man nur die längste drinbeleiben muss? Dann wäre fünf mal Lebenslänglich gleich einmal Lebenslänglich?

…ich bin verwirrt.

Nick

Hallo Nick!

… Mohnhaupt … wurde zu fünf mal Lebenslänglich und 15 Jahren
Knast veruruteilt.
2.Sie kommt nach 24 Jahren wieder raus.

Also Lebenlänglich=1.8 Jahre?
Oder wie rechnen Juristen?

Auch Juristen wissen, daß mehr als lebenslänglich nicht geht. Frau Mohnhaupt wurde für diverse Taten der RAF verurteilt, ohne daß im Detail feststand, welche Taten ihr persönlich zuzurechnen waren. Wenn sich nach Verurteilung in einem Einzelfall herausgestellt hätte, daß sie an der Tat gar nicht beteiligt war, hätte dies bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft womöglich das Haftende bedeutet. Bei fünfmal lebenslänglich hätte sich sogar bei 4 Taten, bei denen sich nachträglich Nichtbeteiligung herausstellt, an der Inhaftierung nichts geändert. Das ist ein Problem, das solche Urteile fragwürdig macht, daß man im konkreten Einzelfall den Täter schlicht nicht kannte.

Im Normalfall kommt ein Mörder nach verbüßten 15 Jahren Freiheitsstrafe frei, wenn von ihm vorhersehbar keine Gefahr mehr ausgeht. Das hat was mit Menschenrechten zu tun, denn Perspektivlosigkeit soll es für niemanden geben. Wird aber im Urteil die besondere Schwere der Tat festgestellt, kann die Haft wie bei Frau Mohnhaupt sehr viel länger dauern, aber eben auch nicht länger als 24 Jahre. Auch mit den 24 Jahren ist der Fall noch nicht erledigt, denn es gibt noch eine 5jährige Bewährung. Ansonsten aber ist die Entlassung kein Gnadenakt, sondern ein Rechtsanspruch, sofern keine Gefahr mehr vom Verurteilten ausgeht.

Gruß
Wolfgang

Im Normalfall kommt ein Mörder nach verbüßten 15 Jahren
Freiheitsstrafe frei, wenn von ihm vorhersehbar keine Gefahr
mehr ausgeht.

Hallo Wolfgang,

soweit ich informiert bin, kann ein zu lebenslanger Haftstrafe verurteilter nach frühestens 15 Jahren beantragen, daß der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ich hab mal irgendwo gelesen, daß es im Bundesdurchschnitt bei 17,irgendwas Jahren liegt, wohlgemerkt Durchschnitt.
Wie du bereits schriebst, nur, wenn die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt wurde, sonst sind es mindestens 25 Jahre (oder waren es 20?). Natürlich gibt’s auch noch die anschließende Sicherheitsverwahrung.
Wie gesagt, das gilt alles nur für Deutschland, in anderen europäischen Ländern ist lebenslänglich wirklich lebenslänglich.

Gruß
Sticky

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Hallo!

1.Sie wurde zu fünf mal Lebenslänglich und 15 Jahren Knast
veruruteilt.

Das ist Rechtsgeschichte. Eine solche Verurteilung ist nach geltendem Strafrecht nicht mehr möglich. Mehr als lebenslänglich geht nicht, nach dem Prinzip der Gesamtstrafenbildung kommt auch für 25 Morde nur 1 mal lebenslange Freiheitsstrafe raus.

Also Lebenlänglich=1.8 Jahre?

Nein, mindestens 15 Jahre. Keinesfall kann man aber von einem Automatismus sprechen. Wenn Menschen sagen, „Lebenslang bedeutet 15 Jahre Haft“ ist das schlicht falsch - wenn das so wäre könnte man die Leute ja auch einfach zu 15 Jahren verurteilen und sich von der lebenslangen Freiheitsstrafe und stattdessen die zeitige Freiheitsstrafe ausschöpfen.
Lebenslang bedeutet zunächst einmal das, was lebenslang nun einmal bedeutet. Es muss, so das Bundesverfassungsgericht, um der Menschenwürde gerecht zu werden, aber eine Aussicht auf ein Leben in Freiheit bestehen bleiben. Diese Möglichkeit der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung besteht nach frühestens 15, im Fall Monhaupt nun nach 24 Jahren.
In „meinem“ LG-Bezirk dauert ein „durchschnittliches lebenslänglich“ wohl etwa 18 bis 19 Jahre. Keinesfalls lässt sich der Satz aufstellen, ein Mörder kommenach 15 Jahren automatisch frei.

Gruß,

Florian.

Link
Hallo!

soweit ich informiert bin, kann ein zu lebenslanger Haftstrafe
verurteilter nach frühestens 15 Jahren beantragen, daß
der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ich hab mal irgendwo gelesen, daß es im Bundesdurchschnitt bei
17,irgendwas Jahren liegt, wohlgemerkt Durchschnitt.

Richtig: Einen Automatismus gibt es nicht.

Übrigens hab’ ich doch noch einen ganz passenden Link zum Thema gefunden, den ich hier mal loswerden will:

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/709/1…

Gruß,

Florian.

Also Lebenlänglich=1.8 Jahre?

In Rheinland Pfalz wurde ein Mann wegen eines Mordes zu lebenslänglich verurteilt und saß nach 32 Jahren immer noch. Dann bekam die Presse Wind davon. Ob er immer noch einsitzt weiß ich nicht, ich wohne nicht mehr in RLP.

…ich bin verwirrt.

Ich auch.

Nick

Nordlicht

Im Normalfall kommt ein Mörder nach verbüßten 15 Jahren
Freiheitsstrafe frei, wenn von ihm vorhersehbar keine Gefahr
mehr ausgeht.

Dies stimmt so nicht.
Denn lebensläglich liegt in deutschland im Schnitt bei knapp über 20 Jahren. Also kann es eher nicht der Normalfall sein.
Und diese Statistik enthält nur Täter die tatsächlich entlassen wurden - welche die schon seit langer Zeit einsitzen und nicht entlassen wurden sind hier gar nicht berücksichtigt.

Es ist zwar so, dass das BVG festgelegt hat dass eine Möglichkeit auf Entlassung bestehen muss - aber daraus einen Rechtsanspruch auf 15 Jahre abzuleiten halte ich für weit hergeholt.

Gruss Ivo

Hallo Ivo!

Es ist zwar so, dass das BVG festgelegt hat dass eine
Möglichkeit auf Entlassung bestehen muss - aber daraus einen
Rechtsanspruch auf 15 Jahre abzuleiten…

Hab ich das irgendwo behauptet?

Gruß
Wolfgang