Hallo. Ich wollte heute das Buch „Mein Kampf“ (Kriegsausgabe von 1942) bei eBay verkaufen. Ich habe dann festgestellt, dass es dort verboten ist. Meine Frage ist: Ist der Handel als PRIVATPERSON wirklich verboten? Dachte nur Händler dürfen das Ding nich verkaufen? Vielleicht weiß hier einer, was es wert ist und wo ich es legal verkaufen kann?
Ist wie gesagt ne Kriegsausgabe von 1942 und hat das Wappen der Stadt Leipzig vorn drauf… ist super erhalten
wert ist genauso viel, wie jemand dafür zu bezahlen bereit ist. Das nennt sich Marktwirtschaft.
Da nun unser Land vor '45 mit diesem Buch überschwemmt wurde, fürchte ich, dass die Preisbildung gemäß Angebot-Nachfrage zu Dich enttäuschenden Angeboten führen würde.
Bei allem Respekt, aber sie schreiben nicht mit einem 14 jährigen. Der Wert des Buches kann ja wohl durchaus beziffert werden. Es scheint zu schwanken zwischen 100,- bis 250,- euro. Das würde mich nicht unbedingt enttäuschen. Ich lese diesen Mist sowieso nicht.
Hallo. Ich wollte heute das Buch „Mein Kampf“ (Kriegsausgabe
von 1942) bei eBay verkaufen.
verschone die Menschheit doch mit so einem Dreck.
Ich habe dann festgestellt, dass
es dort verboten ist. Meine Frage ist: Ist der Handel als
PRIVATPERSON wirklich verboten? Dachte nur Händler dürfen das
Ding nich verkaufen?
Zumindest bei Ebay ist der Handel nicht erlaubt. Man kann ja gegen Ebay sagen, was man will, aber da ist der Verein erfreulicherweise sehr konsequent:
Das heisst, jeder Kaufinteressent kann in jedes Buchgeschäft gehen und dieses Buch kaufen, so der Händler das im Sortiment hat (was für einen Großteil an Antiquitätenhändlern oder auch Trödlern zutrifft, irgendeine Wohnungsauflösung von Opa Paul hat das Ding immer wieder gerne zutage gebracht) und der Händler darf ihm das vollkommen legal verkaufen, also damit handeln. Aber er darf es beispielsweise nicht ins Schaufenster stellen.
Die Rechte an der Schwarte übrigens liegen, so ich mich erinnere, beim Freistaat Bayern und der Autor ist noch keine 70 Jahre tot. Dies nur als Hinweis auf deine obige Erwähnung eines legalen Nachdrucks.
ich denke nicht, dass (Bücher) verbrennen und vergessen sinnvoll ist. (Das sind doch Mechanismen aus einer schlimmen, anderen Zeit).
Es ist ein Stück unserer Zeitgeschichte - so muss es auch betrachtet werden.
Die „Rechten“ haben die entsprechende Literatur sowieso. Die sind durch Verbote nicht zu erreichen. Nur verbort, wie Fanatiker nun mal sind.
ich denke nicht, dass (Bücher) verbrennen und vergessen
sinnvoll ist. (Das sind doch Mechanismen aus einer schlimmen,
anderen Zeit).
Wie war das Auge um Auge… oder gleiches mit gleichem vergelten.
Hinsichtlich Bücherverbrennung durchsaus machbar.
Wer unbedingt meint es lesen zu müssen, weil er es zB. fürs Geschichtsstudium braucht, kann es sich dort in der Unibibliothek ausleihen oder im Lesesaal lesen.
Wobei das vielleicht noch die sinnvollste Variante wäre, einen Zettel am nächstgelegenen historischen Institut unterbringen. Wobei damit noch längst nicht sichergestellt ist, dass es da nicht in falsche Hände fällt. Oder eine Mail an einen Prof für Zeitgeschichte/ neue Geschichte etc. in eben jenem nahegelegenen Institut, der vielleicht einen Studenten kennt, dem es wirklich weiterhelfen kann. Denn an manchen Unis ist es nur im Lesesaal verfügbar, damit es keiner als W…vorlage nimmt.
Gruß B