Hallo zusammen,
es liegt ein Nettoeinkommen i. H. v. 1616,83 € vor.
Die einfache Wegstrecke zur Arbeit beträgt 18 km.
Das Kind ist vier Jahre alt und ist das einzige unterhaltsberechtigte Kind.
Das Kindergeld erhält in voller Höhe die Kindesmutter.
Zu den Schuldverpflichtungen ist zu sagen, dass mit der Kindesmutter während der Beziehung zusammen ein Kredit aufgenommen wurde, welcher monatlich vom Kindesvater i. H. v. 110,00 € bedient wird.
Weiterhin werden monatliche Raten i. H. v.
- 75,00 € an eine Kreditkartengesellschaft gezahlt. Zum Ende der Beziehungszeit betrug der Saldo ca. 1.900,00 €. Ein entsprechender Kontoauszug aus dieser Zeit liegt vor! Diese Kredit wurde zusammen mit der Kindesmutter genutzt. Allerdings ist der Kindesvater der alleinige Kreditkartennehmer.
- 44,50 € an ein Möbelhaus für Möbel und existentielles Inventar bezahlt, über welches Kindesvater nach der Trennung nicht verfügt hatte. Diese Möbel wurden nach der Trennung gekauft.
Wie werden die 18 km einfache Wegstrecke angerechnet?
Gibts dafür eine km-Pauschale, z. B. 220 Arbeitstage/Jahr x 18 km/Tag x 0,30 €/km /12?!
Oder gibts dafür eine Pauschale abhängig vom Nettoeinkommen?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?
Sind die 110,00 € für den gemeinsamen Kredit abzugsfähig?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wieso?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?
Sind die 75,00 € für die gemeinsame Kreditkartennutzung abzugsfähig?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wieso?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?
Sind die 44,50 € für den Möbelkauf abzugsfähig?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wieso?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß