Wie viel Kindesunterhalt ist zu zahlen?

Hallo zusammen,

es liegt ein Nettoeinkommen i. H. v. 1616,83 € vor.

Die einfache Wegstrecke zur Arbeit beträgt 18 km.

Das Kind ist vier Jahre alt und ist das einzige unterhaltsberechtigte Kind.

Das Kindergeld erhält in voller Höhe die Kindesmutter.

Zu den Schuldverpflichtungen ist zu sagen, dass mit der Kindesmutter während der Beziehung zusammen ein Kredit aufgenommen wurde, welcher monatlich vom Kindesvater i. H. v. 110,00 € bedient wird.

Weiterhin werden monatliche Raten i. H. v.

  • 75,00 € an eine Kreditkartengesellschaft gezahlt. Zum Ende der Beziehungszeit betrug der Saldo ca. 1.900,00 €. Ein entsprechender Kontoauszug aus dieser Zeit liegt vor! Diese Kredit wurde zusammen mit der Kindesmutter genutzt. Allerdings ist der Kindesvater der alleinige Kreditkartennehmer.
  • 44,50 € an ein Möbelhaus für Möbel und existentielles Inventar bezahlt, über welches Kindesvater nach der Trennung nicht verfügt hatte. Diese Möbel wurden nach der Trennung gekauft.

Wie werden die 18 km einfache Wegstrecke angerechnet?
Gibts dafür eine km-Pauschale, z. B. 220 Arbeitstage/Jahr x 18 km/Tag x 0,30 €/km /12?!
Oder gibts dafür eine Pauschale abhängig vom Nettoeinkommen?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?

Sind die 110,00 € für den gemeinsamen Kredit abzugsfähig?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wieso?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?

Sind die 75,00 € für die gemeinsame Kreditkartennutzung abzugsfähig?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wieso?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?

Sind die 44,50 € für den Möbelkauf abzugsfähig?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wieso?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

Hallo zusammen,

es liegt ein Nettoeinkommen i. H. v. 1616,83 € vor.

Die einfache Wegstrecke zur Arbeit beträgt 18 km.

Das Kind ist vier Jahre alt und ist das einzige
unterhaltsberechtigte Kind.

Hallo,

Einkommen 1.501 - 1.900 € Netto, Kind 0 - 5 Jahren = 317 €.
(Düsseldorfer Tabelle Stand 2011).

Das Kindergeld erhält in voller Höhe die Kindesmutter.

Keine Bedeutung für den Unterhalt.

Zu den Schuldverpflichtungen ist zu sagen, dass mit der
Kindesmutter während der Beziehung zusammen ein Kredit
aufgenommen wurde, welcher monatlich vom Kindesvater i. H. v.
110,00 € bedient wird.

Interessiert nicht das Kind, denn das Kind ist der Unterhaltsberechtigte.

Weiterhin werden monatliche Raten i. H. v.

  • 75,00 € an eine Kreditkartengesellschaft gezahlt. Zum Ende
    der Beziehungszeit betrug der Saldo ca. 1.900,00 €. Ein
    entsprechender Kontoauszug aus dieser Zeit liegt vor! Diese
    Kredit wurde zusammen mit der Kindesmutter genutzt. Allerdings
    ist der Kindesvater der alleinige Kreditkartennehmer.
  • 44,50 € an ein Möbelhaus für Möbel und existentielles
    Inventar bezahlt, über welches Kindesvater nach der Trennung
    nicht verfügt hatte. Diese Möbel wurden nach der Trennung
    gekauft.

Auch dies interessiert nicht, das ist eine evtl. zivilrechtliche Forderung gegen die Kindesmutter, welchen mit dem Kindesunterhalt nicht zu verrechnen ist, denn es handelt sich um den Unterhalt des Kindes und nicht um ein „Einkommen für die Mutter“.

Wie werden die 18 km einfache Wegstrecke angerechnet?
Gibts dafür eine km-Pauschale, z. B. 220 Arbeitstage/Jahr x 18
km/Tag x 0,30 €/km /12?!
Oder gibts dafür eine Pauschale abhängig vom Nettoeinkommen?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?

Dies kann nur unter zwingenden Umständen angerechnet werden, aber bei dem Nettoeinkommen ist m.E. zweifelhaft, dass das Gericht das akzeptieren würde.

Sind die 110,00 € für den gemeinsamen Kredit abzugsfähig?

Nein.

Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wieso?

Es handelt sich um den Anspruch des Kindes gegen den Vater!

Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?

Im Gesetz.

Sind die 75,00 € für die gemeinsame Kreditkartennutzung
abzugsfähig?

Was hat das Kind damit zu tun? Nein, Nicht!.

Schönen Tag noch.

Herrschaftszeiten, warum verfasst du immer so einen Müll? Du solltest dich wirklich aus dem Rechtsbrett fern halten. Du hast wirklich keine Ahnung…

Hallo,

Einkommen 1.501 - 1.900 € Netto, Kind 0 - 5 Jahren = 317 €.
(Düsseldorfer Tabelle Stand 2011).

Was schon mal falsch ist, denn es sind 333€ in der Einkommensstufe.

Das Kindergeld erhält in voller Höhe die Kindesmutter.

Keine Bedeutung für den Unterhalt.

Doch, hat es sehr wohl, denn das Kindergeld wird auf den Unterhalt angrechnet! Damit sind wir bei Auszahlungsunterhalt in der oben genannten Einkommensstufe schon nur noch bei 241€!

Zu den Schuldverpflichtungen ist zu sagen, dass mit der
Kindesmutter während der Beziehung zusammen ein Kredit
aufgenommen wurde, welcher monatlich vom Kindesvater i. H. v.
110,00 € bedient wird.

Interessiert nicht das Kind, denn das Kind ist der
Unterhaltsberechtigte.

Doch, das zählt sehr wohl, da es dennoch das anzurechnende Einkommen mindert.

Weiterhin werden monatliche Raten i. H. v.

  • 75,00 € an eine Kreditkartengesellschaft gezahlt. Zum Ende
    der Beziehungszeit betrug der Saldo ca. 1.900,00 €. Ein
    entsprechender Kontoauszug aus dieser Zeit liegt vor! Diese
    Kredit wurde zusammen mit der Kindesmutter genutzt. Allerdings
    ist der Kindesvater der alleinige Kreditkartennehmer.
  • 44,50 € an ein Möbelhaus für Möbel und existentielles
    Inventar bezahlt, über welches Kindesvater nach der Trennung
    nicht verfügt hatte. Diese Möbel wurden nach der Trennung
    gekauft.

Auch dies interessiert nicht, das ist eine evtl.
zivilrechtliche Forderung gegen die Kindesmutter, welchen mit
dem Kindesunterhalt nicht zu verrechnen ist, denn es handelt
sich um den Unterhalt des Kindes und nicht um ein „Einkommen
für die Mutter“.

Doch, auch das könnte unter Umständen zählen…

Wie werden die 18 km einfache Wegstrecke angerechnet?
Gibts dafür eine km-Pauschale, z. B. 220 Arbeitstage/Jahr x 18
km/Tag x 0,30 €/km /12?!
Oder gibts dafür eine Pauschale abhängig vom Nettoeinkommen?
Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?

Dies kann nur unter zwingenden Umständen angerechnet werden,
aber bei dem Nettoeinkommen ist m.E. zweifelhaft, dass das
Gericht das akzeptieren würde.

Ebenfalls falsch: Berufsbedingte Aufwendungen und dazu zählt auch der Weg zur Arbeit werden angerechnet.

Sind die 110,00 € für den gemeinsamen Kredit abzugsfähig?

Nein.

Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wieso?

Es handelt sich um den Anspruch des Kindes gegen den Vater!

Na und? Es mindert ja dennoch das Einkommen!

Wo gibts eine diesbzgl. Regelung?

Im Gesetz.

Von dem du keine Ahnung hast. Schon klar…

Ehrlich, dir wurde schon sooooooooooooooooooo oft gesagt, dass du Müll schreibst, warum ziehst du daraus nicht deine Konsequenzen und siehst ein, dass du keine Ahnung hast? Die Seite hier heisst wer-WEISS-was und nicht wer-vermutet-was oder wer-denkt-sich-was-aus!

Keine lieben Grüße, weil das ist mir vergangen.
Ausnahmefall

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