Hallo,
es gibt eigentlich keine genaue Obergrenze für die qm, nur eine Obergrenze für die Höhe der Miete bzw. der Nebenkosten.
Ist die Wohnung sehr groß, dann sind ja die Nebenkosten merist entsprechend höher.
Deshalb werden große Wohnungen auch schon mal abgelehnt, obwohl die Kaltmiete gering ist.
Als ungefährer Richtwert gelten 45qm für zwei Personen. Also komplette Wohnung inkl. Küche, Bad, Flur etc., aber ohne Keller bzw. Dachbodenräume soweit nicht zu Wohnzwecken geeignet.
Pro weiterer Person (auch Kinder ab dem 1. Geburtstag) werden weitere 15qm als Anhaltswert zugrunde gelegt.
Ihr könntet also ab Januar eine Wohnung von etwa 60qm in Anspruch nehmen.
Wie gesagt sind das nur Anhaltswerte; den Einzelfall entscheidet der zuständige Sachbearbeiter…
Es grüßt
Yvisa