Guten Tag,
ich bin Arzthelferin (Teilzeitbeschäftigte mit 20 Wochenstunden an 5 Arbeitstagen) und
habe einen zuviel genommenen Urlaubstag (also 4 Arbeitsstunden) durch Mehrarbeit
auszugleichen. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Nachmittag mit 4 Arbeitsstunden
Mehrarbeit den überzähligen Urlaub ausgleichen würde. Mein Arbeitgeber behauptet,
ich würde für zwei Nachmittage einen Urlaubstag erhalten. Stimmt das, und steht das
auch irgendwo geschrieben?
Übrigens: Ich schaue grundsätzlich nicht auf die zuviel geleistete Stunde, weil ich dort
sehr gerne arbeite. In diesem Fall fühle ich mich allerdings etwas übervorteilt.
Für Antworten bin ich dankbar.