Wer weis wie viel Stunden ein Arbeitgeber im Wach- und Sicherheitsgewerbe zahlen muss.
Wer weis wie viel Stunden ein Arbeitgeber im Wach- und
Sicherheitsgewerbe zahlen muss.
So viele, wie gearbeitet wurden, mindestens aber so viele, wie vereinbart wurden.
Hallo Gerd, zunächst einmal ist es völlig egal, in welcher Branche mann tätig ist. Auf jeden Fall, so viele wie im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Also wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du 40 Stunden arbeiten musst, dann muss er auch die 40 Stunden ausbezahlen. Es sei denn, du hast weniger gearbeitet. Wenn du mehr als 40 Stunden gearbeitet hast, kommt es drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Also ob Überstunden ausgezahlt werden oder ob ein Zeitausgleich statt findet. Wobei ich natürlich nicht weiss, ob du ein Arbeitszeiten Konto hast. Deine Frage ist ja ziemlich kurz formuliert.
MfG
Hallo, es gibt im Arbeitsvertrag keine Vereinbarten Stunden.
Die Arbeitszeiten (Regelarbeitszeit) richten sich nach den für den Arbeitgeber geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen. So steht es im Vertrag. Die Regelarbeitszeit soll wohl 160 Stunden betragen. Ich möchte gerne wissen, ob sich die Summe der Stunden durch Jahre, oder Monatliche „Hochrechnung“ ändern kann. Z.B.: Monatlicher Durchschnitt 200 Stunden, jetzt nur 160 Stunden.
Gibt es da rechtskräftige Urteile zu den „Mindeststunden“?
Gruß Gerd
Hi!
Ich möchte gerne wissen, ob sich die Summe
der Stunden durch Jahre, oder Monatliche „Hochrechnung“ ändern
kann. Z.B.: Monatlicher Durchschnitt 200 Stunden, jetzt nur
160 Stunden.
Dazu wird Dir niemand etwas sagen können, wenn nicht bekannt ist, was genau im Tarifvertrag, der übrigens zur Einsicht ausliegen muss, steht.
Gibt es da rechtskräftige Urteile zu den „Mindeststunden“?
Eine Menge - allerdings helfen die hier erstmal nicht weiter, da sie abhängig von den einzel-, tarif- oder anderen kollektivvertraglichen Vereinbarungen teilweise vollkommen unterschiedlich gesprochen wurden.
Gruß
Guido
Annahmeverzug
Servus,
genau hierauf:
Es sei denn, du hast weniger gearbeitet.
zielt die Frage wohl ab, und es ist nicht gesagt, dass in diesem Fall „automatisch“ weniger bezahlt werden muss. Das hängt davon ab, ob und warum weniger gearbeitet worden ist als vereinbart.
Schöne Grüße
MM