Wie viel Stunden muss ein Arbeitgeber im Wach- und Sicherheitsgewerbe zahlen

Wer weis wie viel Stunden ein Arbeitgeber im Wach- und Sicherheitsgewerbe zahlen muss.

Wer weis wie viel Stunden ein Arbeitgeber im Wach- und
Sicherheitsgewerbe zahlen muss.

So viele, wie gearbeitet wurden, mindestens aber so viele, wie vereinbart wurden.

Hallo Gerd, zunĂ€chst einmal ist es völlig egal, in welcher Branche mann tĂ€tig ist. Auf jeden Fall, so viele wie im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Also wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du 40 Stunden arbeiten musst, dann muss er auch die 40 Stunden ausbezahlen. Es sei denn, du hast weniger gearbeitet. Wenn du mehr als 40 Stunden gearbeitet hast, kommt es drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Also ob Überstunden ausgezahlt werden oder ob ein Zeitausgleich statt findet. Wobei ich natĂŒrlich nicht weiss, ob du ein Arbeitszeiten Konto hast. Deine Frage ist ja ziemlich kurz formuliert. 
MfG

Hallo, es gibt im Arbeitsvertrag keine Vereinbarten Stunden.
Die Arbeitszeiten (Regelarbeitszeit) richten sich nach den fĂŒr den Arbeitgeber geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen. So steht es im Vertrag. Die Regelarbeitszeit soll wohl 160 Stunden betragen. Ich möchte gerne wissen, ob sich die Summe der Stunden durch Jahre, oder Monatliche „Hochrechnung“ Ă€ndern kann. Z.B.: Monatlicher Durchschnitt 200 Stunden, jetzt nur 160 Stunden.
Gibt es da rechtskrĂ€ftige Urteile zu den „Mindeststunden“?
Gruß Gerd

Hi!

Ich möchte gerne wissen, ob sich die Summe
der Stunden durch Jahre, oder Monatliche „Hochrechnung“ Ă€ndern
kann. Z.B.: Monatlicher Durchschnitt 200 Stunden, jetzt nur
160 Stunden.

Dazu wird Dir niemand etwas sagen können, wenn nicht bekannt ist, was genau im Tarifvertrag, der ĂŒbrigens zur Einsicht ausliegen muss, steht.

Gibt es da rechtskrĂ€ftige Urteile zu den „Mindeststunden“?

Eine Menge - allerdings helfen die hier erstmal nicht weiter, da sie abhÀngig von den einzel-, tarif- oder anderen kollektivvertraglichen Vereinbarungen teilweise vollkommen unterschiedlich gesprochen wurden.

Gruß
Guido

Annahmeverzug
Servus,

genau hierauf:

Es sei denn, du hast weniger gearbeitet.

zielt die Frage wohl ab, und es ist nicht gesagt, dass in diesem Fall „automatisch“ weniger bezahlt werden muss. Das hĂ€ngt davon ab, ob und warum weniger gearbeitet worden ist als vereinbart.

Schöne GrĂŒĂŸe

MM

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