ein ehemaliger Lehrling im Uhrmacherhandwerk möchte ab März nächsten Jahres einen Mitarbeiter einstellen, wie viel Tage stehen ihm zu bei:
Er möchte auf Teilzeit arbeiten, bzw. 25h/Woche auf 4 Tage verteilt: ?
Er fängt ab März erst an zu arbeiten, bleibt wie viel Urlaub übrig: ?
Er möchte seinen Schwerbehindertenausweis gelten machen= 5 Tage extra (Aber bei Teilzeit?)
Natürlich kann auch ein höherer als der gesetzliche Anspruch vereinbart werden. Sollte dort der übergesetzliche Teil nicht ausdrücklich anderslautend geregelt sein, gilt auch hier der volle Anspruch.
Abziehen darf der AG allerdings den Urlaub, den der vorherige Arbeitgeber bis zum 28.02. bereits gewährt hat.