Guten Tag die Damen und Herren,
ich habe eine Frage wie ihr seht bezogen auf die Umsatzsteuer. Und zwar würde es mich interessieren wie viel Umsatzsteuern der „Bratwurstfachmann“ denn für seine Bratwürste an den Staat abgeben muss? Bei den „fast food restaurants“ ist es ja so, wenn man „zum mitnehmen“ bestellt müssen sie nur 7% abgeben und „zum hier essen“ 19%
bedanke mich schon mal
sorry kann leider nicht helfen!
Hallo,
da gibt es ein ganz neues Urteil,
http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/ne…
Ich denke 7%.
LG
Short-Snake
Hallo, auch hier gilt, zum hier essen (verzehr an der kleinen Theke an der Bude beispielsweise) 19%, sonst 7… Voraussetzung ist so eine"essgelegenheit", die diese Funktion auch darstellen soll. Ausserdem hat, wenn so eine Möglichkeit gegeben, der Verkäufer zu fragen, ob der bratwurstkonsument (coolest Wort…) seine wurst auch da verzehren will. Dementsprechend ist die USt beim eintippen in die Kasse zu deklarieren…
genau so, wie auch Mäcces und Co.
hat er eine „Vorrichtung zum Verzehr an Ort und Stelle“, so muss 19 % Steuer erheben, wenn vor Ort gegessen wird. Hat er diese nicht, verkauft er ausschließlich zu 7 %. Dass müsste eigentlich JEDER Billigbäcker machen, der irgendwo noch einen Stehtisch hat.
Es hängt alles von diesen Vorrichtungen ab.