Wie viel Unterhalt steht mir vom Vater zu

Hallo,

ich brauche unbedingt Ihre Hilfe, weil ich mit der Düsseldorfer Tabelle nicht wirklich klar komme bzw. zur Sicherheit noch mal lieber nachfragen will.

Ich bin 19 J. und fange demnächst eine Friseurausbildung an und werde im ersten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung über 265.- Euro (Netto) bekommen.

Ich lebe bei meiner Mutter, die von meinem Vater geschieden ist. Sie ist Rentnerin und bezieht eine Rente über 927.- Euro.

Mein Vater verdient 2225.- Euro (Netto)

Nun möchte ich gerne wissen wie viel Unterhalt mein Vater mir nun noch zahlen muss.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße
Sportsfreund

Hallo,
der Unterhaltsbedarf bemißt sich nach einem „bereinigten“ Einkommen. Hierzu liegen keine Angaben vor. In Abzug gebracht werden können „Werbungskosten“ (etwa 5 % des Nettolohns) und Beiträge zur zusätzlichen Rentenversicherung sowie evtl. anderweitige Darlehen. Diese bereinigten Nettoeinkünfte werden dann zusammengezogen. Wenn Du die einzige Unterhaltsberechtigte bist, rutscht Du in der Düsseldorfer Tabelle um eine Stufe nach oben. Der dort stehende Betrag wird um 184 € Kindergeld reduziert. Ebenfalls um Dein „bereinigtes“ Einkommen! (auch hier werden 90 € Werbungskosten berücksichtigt)
Deine Mutter befinet sich mit ihrem Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze von 950 € und kann damit keinen Unterhalt gewähren. Ausgehend von einem bereinigten Einkommen Deines Vaters von - sagen wir mal - 1.800 € wäre Unterhalt nach der 2. Stufe D’dorfer Tabelle zu zahlen. Wenn Du als einzige unterhaltsberechtigt bist, 3. Stufe: 537 € - 184 Kindergeld = Zahlbetrag 353 € minus Deinem bereinigten Einkommen (265 - 90 € =) 175 €. Würde also einen Aufstockungsunterhat von 178 € ergeben.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Eine genaue Berechnung ist nur möglich, wenn konkrete Unterlagen und konkrete Detailangaben vorliegen!

Ich hoffe, ich konnte erst einmal weiter helfen.

LG

Hallo,

265 + 184 Kindergeld = 449 - 90 Euro Selbsterhalt = 359 Euro.

630 Unterhaltsanspruch- 359 =271 Euro

Diese müssen von beiden Elternteilen gezahlt werden. Da Ihre Mutter wohl nicht zahlen kann, darf Ihr Vater sich den gesamten Lohn (bis auf 90 Euro und das gesamte Kindergeld

hallo,
hab mal ein wenig gegoogelt…
von deinem Lohn werden 90€ abgezogen für Aufwendungen und Bücher
265
90

175 €

dein vater muss dir lt.DT 537€ zahlen minus 175€ sind 362€…da du bei deiner Mama wohnst, und du wohnen und essen hast, ist der unterhalt damit abgegolten…

lisa

Nach abzügen vom Kindergeld (was du in der Lehre noch bekommst und dein Lehrgeld müsste dein Vater 130€ bezahlen

Hallo,

normal wäre 537- halbe kindergeld- halbes Einkommen,
heißt 537- (184:2 )- (265:2 )= zustehender Unterhalt, allerdings kann sich der Unterhalt reduzieren.
LG

Hallo,

ist doch recht einfach: zuallerst müssen BEIDE Eltern Unterhalt bezahlen.

Die Mutter muss aber, wenn Sie unterhalb von 1.150 Euro Einkommen hat, als zahlungsunfähig angesehen werden. Aber Achtung, es müssen nicht nur die Rentenerträge eingerechnet werden, auch Steuererstattungen, Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Minijobs usw. usw. usw.

Der Vater zahlt höchstens 640 Euro. Da er aber nur 2225 Euro verdient wird er in die entsprechende Gehaltsstufe eingestuft. Da ich nicht weiß, ob er noch andere Unterhaltsberechtigte - z. B. eine Ehefrau hat - bleibe ich mal in seiner Einkommensgruppe 3.

Das würde erst mal einen Unterhaltsbedarf von 537 Euro ergeben. Davon geht als erstes das GANZE Kindergeld ab.

Ergibt einen Restbedarf von 353 Euro.

Von Deiner Ausbildungsbeihilfe darfst Du 90 Euro ohne Anrechnung behalten. Die übrig bleibenden 175 Euro werden von dem zu zahlenden Unterhalt abgezogen.

Zahlbetrag wäre also vermutlich 178 Euro. Aber Achtung: Friseur ist ein Trinkgeldintensiver Beruf. Evtl. wird daher eine Pauschale als Einkommen genommen, die auch noch vom Zahlbetrag abgezogen wird.

Gruß

Hallo! Ich glaube daß von dem Bedarf 670 euro dein verdienst und der Teil am Bedarf das für Miete ist(da du ja keine zahlst) abgezogen wird. Aber genau weiß ich das nicht. Ist für mich auch sehr kompliziert. Ich denke du bekommst von jemand anderem sicher eine präziesere Antwort. Schöne Zeit noch

dir stehen 562 euro zu minus ein kleiner teil was du selber verdienst,weiss aber nicht wieviel aber ungefaehr nach allen abzuegen musst du 500 euro noch bekommen.

Hallo

ein grobe Rechnung sieht so aus

Deine Mutter ist nicht leistungsfähig und wir gegen mal davon aus, sie kan auch nicht mehr verdienen.

Dein Vater ist leistungsfähig und anhand des Einkommens wäre der Betrag 537€. Davon wird dann das Kindergeld sowie dein Nettolohn bgezogen. Das ergibt erstmal 88€. In den meisten Bundesländrn kannst du eine Werbungskostenpauschale geltend machen, so dass sich erstmal ein Betrag von 178€ ergibt.

Das ist aber nur eine erste Abschätzung, da sich das Einkommen des Vaters auch verringern kann wenn er z.B. Werbungskosten oder Altersvorsorge geltend machen würde. Daher sind die 178 ein erster Richtwert.

Gruss