Ich habe ein kleines Problem und zwar ich habe einen Arbeitsvertrag der von 11.2.2010 - 31.3.2010 geht da ich danach für 9 Monaten zum Bund werde. Meine frage ist folgende: Stehen mir 2 oder 3 Tage Urlaub zu und vor allen Dingen MÜSSEN diese vom Arbeitgeber gegeben werden also sprich wenn ich ihn nicht genommen habe dann eben die letzten 3 Tage? Weil mein Chef mir was erzählen wollte von ich muss in der Woche so und so viele Stunden haben im Sinne von er würde mir die Urlaubstage auszahlen (was ich nicht möchte). Ich bedanke mich schon mal in Vorfeld und hoffe auf ein gutes miteinander!
Grüß Dich.
Leider muss ich dir mitteilen dass ich diesbezüglich keine genaue Antwort geben kann. Es kann sein, dass Urlaubsanspruch erst nach 3 monatiger Betriebszugehörigkeit besteht. Bitte bei Anderen Nachfragen, kann hier leider nicht genau weiterhelfen. Und das mit dem Auszahlen von Urlaub ist dabei auch so eine Sache, kann unter Umständer der Arbeitgeber machen. Das kommt dann immer auf den Einzelfall an. Also bitte noch bei jemand anderem anfragen.
Viel Glück
grüß Kilöian Baumbach
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat
des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
leider hattest du nicht hinzugefügt, wie viele tage urlaub dir im jahr zustehen. nach (1) hast du nur urlaubsanspruch für jeden vollen monat, bei dir also nur einen monat.
also rechnest du deinen jahresurlaub z.b. 26 tage durch 12 monate = 2,16 tage urlaubsanspruch pro monat (nach (2) kann man ab ,5 aufrunden).
zu deinem 2. problem
§ 7
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange … entgegenstehen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
du kannst also deinen urlaub nicht ohne absprache mit deinem chef nehmen. wenn er ihn dir aus betrieblichen gründen nicht geben kann/will, muss er ihn dir auszahlen.
vielleicht kann mir da jemand helfen. Ich habe eine ähnliche Frage. Ich habe vom 14.5. bis 15.6. eine Beschäftigung zum überbrücken angenommen.
Ist das jetzt so, dass ich für diese Zeit (ist ja eigentlich ein Monat, allerdings kein ganzes Kalendermonat) gar keinen Urlaubsanspruch habe. Zählt da nur der Kalendermonat (also z.B. der ganz Juni, oder ganze Juli), oder zählt vom 14. bis zum nächsten 13. auch als ein Monat.