Wie viel Urlaubstage hat eine Woche?

Frau Krause ist in einem Supermarkt als Vollzeitkraft beschäftigt.

Sie arbeitet täglich 8 / wöchentlich 40 Stunden.

Sie hat generell 2 Tage pro Woche frei.

Sonntags hat sie immer frei. Der zweite freie Tag variiert.
Das heißt, dass Sie mal Montags, mal Dienstags… frei hat.

Frau Krause beantragte / nahm vom 7. bis 13. Januar 2008
(von Montag bis Sonntag) Urlaub.

Ihr Chef sagte ihr, dass ihr nicht (wie üblich) 5, sondern
6 Arbeitstage abgezogen werden, weil der Samstag ein
Arbeitstag sei.

Frau Krause versteht das nicht, weil sie doch wöchentlich eh
immer 2 arbeitsfreie Tage hat. In ihrem Arbeitsvertrag kommt
nicht einmal das Wort Urlaub vor. Man hat ihr lediglich mündlich
einen jährlichen Urlaubsanspruch von 36 Tagen zugesichert.

Nun fühlt sich Frau Krause „über den Tisch gezogen“.

Gibt es allgemein gültige Gesetze / Richtlinien?

Stimmt es, dass Frau Krause maximal 2 Wochen hintereinander
(Sommer-) Urlaub nehmen darf?

Wie sollte sich Frau Krause Eurer Meinung nach verhalten?

Da Frau Krause ihre Probezeit noch nicht „bestanden“ hat, will sie
sich natürlich auch nicht zu weit „aus dem Fenster lehnen“.

Was meint Ihr?

Viele Grüße

Xenia

Hallo,
man unterscheidet zwischen Arbeitstagen (z.B. 5 Arbeitstage pro Woche) und Werktagen (sind generell 6 Tage, nämlich Mo-Sa pro Woche).
So entspricht z.B. ein Urlaub von 30 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche einem Urlaub von 36 Werktagen.

Frau Krause versteht das nicht, weil sie doch wöchentlich eh
immer 2 arbeitsfreie Tage hat. In ihrem Arbeitsvertrag kommt
nicht einmal das Wort Urlaub vor. Man hat ihr lediglich
mündlich
einen jährlichen Urlaubsanspruch von 36 Tagen zugesichert.

  • welches sich ganz normal liest, wenn man hier Werktage zugrunde liegt, da der Samstag zu ihren normalen Arbeitstagen gehört!

Beatrix

Was GENAU ist vereinbart?
Hi!

Sie hat generell 2 Tage pro Woche frei.

Also 5 ARBEITStage

Man hat ihr lediglich
mündlich
einen jährlichen Urlaubsanspruch von 36 Tagen zugesichert.

Naja - und da wäre es notwendig zu wissen, was GENAU vereinbart wurde!

Wurden 36 WERKtage oder 36 ARBEITStage vereinbart?
Der Unterschied wurde schon erklärt. 30 ARBEITStage entsprechen in diesem Fall 36 WERKtagen.

Nun fühlt sich Frau Krause „über den Tisch gezogen“.

Bei 6 Wochen Urlaub kann man davon nun wirklich nicht reden…

Gibt es allgemein gültige Gesetze / Richtlinien?

Klar gibt es die!
Im BUrlG ist der gesetzliche MINDESTurlaub geregelt, und der entspricht 24 WERKtagen, also 4 Wochen.

Ich will nicht den Wahrsager spielen, könnte mir bei unklaren schriftlichen Verträgen aber vorstellen, dass der AG hier Recht bekommt, da mehr als 6 Wochen sehr ungewöhnlich sind…

Stimmt es, dass Frau Krause maximal 2 Wochen hintereinander
(Sommer-) Urlaub nehmen darf?

Nein.
Es sei denn, etwas derartiges ist vereinbart - im BUrlG steht, dass ein Teil des Urlaubs MINDESTENS zwei Wochen sein muss.

Wie sollte sich Frau Krause Eurer Meinung nach verhalten?

Mal forschen, was Tarifverträge in dieser Branche üblicherweise hergeben - und sich mit den 6 Wochen begnügen.

LG
Guido

Hallo!

Meine eigene Supermarkterfahrung mit Minijob und Arbeit an einem bis zu drei Tagen sagt: Ich habe 36 Tage Urlaub, die sich auf Werktage beziehen, sprich ich kann im Jahr sechs Wochen Urlaub verplanen.

Die Praxis sagt, daß es mir dann bei einer halben Urlaubswoche passieren kann, daß ich stundentechnisch genausoviel arbeite wie ohne Urlaub, aber das große Ganze stimmt dann am Ende wohl doch und landet auf dem Überstundenkonto.

Grüße
Kari

Ich DANKE Euch dreien - Ihr habt mir sehr geholfen
Im Prinzip habt Ihr Recht, 6 Wochen Urlaub in einem Jahr sind schon
akzeptabel.

Da Frau Krause diesbezüglich nichts schriftlich vereinbart hat, sollte
Sie auch nicht weiter „bohren“.

Außerdem vermute ich, dass renommierte Kaufhäuser ihre Verkäuferinnen
wohl kaum derart „über den Tisch ziehen“.

Also, nochmals vielen DANK , dass Ihr mich aufgeklärt habt.

Gruß

Xenia