Wie viel Wohngeld steht uns zu?

Hallo!
Also ich wohne mit meinem Freund zusammen und wir sind beide Studenten. Ich bekomme bafög, mein Freund leider nicht. Zwar verdienen seine Eltern zu viel, damit er Bafög bekommt, aber ihn wirklich unterstützen können sie nicht. Wir wollen aber ungern einen Kredit aufnehmen.

Jetzt haben wir überlegt, Wohngeld zu beantragen. Wir wohnen zu zweit in einer 68qm Wohnung und bezahlen 275€ kalt und 90€ Nebenkosten(da sind Heizungskosten mit drin). Als ich mal so einen online Rechner zur Rate gezogen habe, kam da schon eine recht große Summe raus (knapp 300€). Kann das sein? Ich kenne mich da gar nicht aus. Kann man echt so viel Wohngeld bekommen?

Danke schonmal für eure Hilfe:smile:

hallo ,

die wohngeldrechner im internet kann man vergessen da sie diverse "umstände"nicht berücksichtigen .

ich fürchte das euch unter den momentanen umständen kein wohngeld zusteht …

warum? wohngeld kann nur der hauptmieter einer wohnung beantragen ,

und wohngeld ist einkommensabhängig (einkommen aus einem arbeitverhältniss) das heist bafög und eventuell kindergeld zählen nicht als einkommen .

jetzt weiss ich leider nicht wieviel bafög du bekommst oder ob einer von euch beiden einen job hat ,oder so dann könnte ich besser auskunft geben :smile:

und wenn ihr einen wohngeld anspruch hättet würde der bei ca. 150 € liegen ( wohngeld ist ja nur ein „Zuschuss“ zur miete und deckt nie die komplette miete ab )

vielleicht magst du mir ja schreiben wie viel bafög du bekommst ,was du sonst noch zum leben hast und wovon dein freund lebt …lieben gruss nancy

Hallo!
Danke für die schnelle Antwort!

Also ich bekomme den Höchstsatz an Bafög, also 670€. Ich arbeite dazu noch nebenbei und verdiene im Schnitt 200-300€.

Mein Freund hat auch einen nebenjob und verdient 400€.
Das war’s auch schon.

Kannst du damit mehr anfangen und mir sagen ob und wie viel uns bzw meinem Freund ungefähr zusteht?

Das wäre nett, wenn du nochmal was dazu sagen könntest:smile:

hallo Peanut86,
als erstes möchte ich dir sagen, das teilweise die Online Rechner meines Wissens nicht hin hauen. Wir haben das auch einmal ausrechnen lassen von dem Wohngeld von meinem Vater. Da kamen auch fas 90 Euro raus,dann hatte er gar nichts bekommen als er den Antrag gestellt hat.
An Eurer Stelle würde ich einen Antrag bei eurer Wohngeldstelle stellen, evtl. kann sie euch dann schon mal was sagen ob ihr Geld erhalten werdet.
Erkundige dich bitte was du alles für den Antrag benötigst, für Unterlagen.
Weiter kann ich dir nicht helfen, viel Erfolg und ich hoffe ihr habt Glück und bekommt doch ein wenig Wohngeld.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)

so , das sieht doch schonmal ganz gut aus …

unter den umständen wie sie jetzt sind habt ihr einen wohngeldanspruch auf ca. 219 € …

es ist nur wichtig das ihr euch alle papiere/formulare besorgt (die meisten kann man sich aus dem internet ausdrucken ) und am besten alle bis zum 24.05 . bei der wohngeldstelle einreicht … dann kommt ihr noch in den aktuellen rechenlauf rein und bekommt schon nächsten monat (juni) wohngeld … seid ihr später dran fallt ihr automatisch in den neuen rechenlauf und bekommt erst im juli wohngeld …

ihr braucht folgende unterlagen :

hauptantrag wohngeld , mietvertrag , vermieterbescheinigung (vom vermieter auszufüllen) , lohnabrechnungen von dezember 2012-bis jetz von dir und deinem freund )
arbeitgeberbescheinigung (vom arbeitgeber auszufüllen -je auch von euch beiden)

die letzte nebenkostenabrechnung von der wohnung falls vorhanden

bafög-bescheinigungen (gilt als darlehn da das studentenbafög ja zurückgezahlt werden muss )

es ist ganz wichtig das ihr alle unterlagen zusammen einreicht …sonst wird der antrag nicht bearbeitet :smile:

solltet ihr beiden noch unter 27 sein besteht auch durchaus die möglichkeit das ihr auch noch kindergeld beantragen könntet …fragt doch einfach mal bei der familienkasse nach !!

so ich hoffe ich konnte euch helfen …lieben gruss nancy …sollten noch fragen sein -einfach fragen

Hallo Peanut86,
danke für Deine Anfrage. Leider muss ich da auch passen. Ich kenne die Sätze nicht so genau und will Dir nichts falsches sagen. Ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen, mehr als eine Absage oder eine kleinere Summe kann es doch nicht werden.#
Wünsche Euch viel Erfolg und Glück.
LG
Puddelchen

Da kann ich Ihnen beiden lediglich raten, zum zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes zu gehen und nachzufragen. Manchmal ist die Wohngeldstelle integriert in das Sozialamt, in größeren Städten ist das separat. Mit einem gut bezahlten Job während der Semesterferien und weiteren Tätigkeiten, falls man neben der Lernerei noch etwas Zeit erübrigen kann, kann die Miete auch sicher gestellt werden. Falls die Eltern ihn nicht unterstützen können, sollte das schriftlich nachgewiesen werden evtl. durch ein Schriftstück der Eltern. Auch kleine Unterstützungsbeträge sollten aufgeführt werden. Warum können ihn die Eltern nicht wirklich unterstützen? Gibt es evtl. weitere Geschwister, die noch daheim wohnen? Einen Ablehnungsbeshceid betr. BAföG sollte man beim Wohngeldantrag vorlegen. Jegliches Einkommen (bei IHnen BAföG und vielleicht Einkommen aus einem Job, bei Ihrem Freund eben kleine Beträge seitens der Eltern und Einkommen aus einem Job) muss nachgeweisen werden. Auch Krankenversicherung, Provathaftpflicht, hausratversicherung o.ä. kann angegeben werden.
Alles Gute!