Wie viel Zeit habe ich für den TÜV?

Hallo,

wenn ich im Februar (laut Plakette) zum TÜV muss, wie lange habe ich danach noch Zeit mein Auto da vorzuführen? Ich habe von einem Kollegen gehört, dass man neuerdings in dem Monat in dem der TÜV abläuft auch hin muss, da es ansonsten Strafe gibt.

Stimmt das?

Danke sagt

L.

Hallo, Larsi.

Die Fristabläufe für Prüfplaketten sind geändert worden. Soweit ich weiß bereits seit 1. Dezember 1999.
Der nächste Prüftermin wird nicht mehr durch das Datum der aktuellen HU bestimmt, sondern durch die letzte Fälligkeit.
Fährst Du also z. B. fünf Monate später zur HU, erhältst Du die nächste Plakette statt für zwei Jahre nur noch für 19 Monate.
Früher konnte der HU-Termin bis zu zwei Monaten überzogen werden.

Die Gültigkeit der Prüfplakette erlischt mit Ende des angezeigten Monats und nicht erst zwei Monate später. Nur, wenn bei der HU Mängel festgestellt werden, wird diese Frist um einen Monat verlängert, in welchem die Mängel dann behoben werden müssen. Ansonsten gibts keine neue Plakette.

Bei Überziehung der Untersuchungsfrist musst Du mit einem Bußgeld rechnen. Ein Versäumnis von mehr als acht Monaten hat nicht nur ein Bußgeld, sondern - bei einer Kontrolle durch die Polizei - auch Punkte in Flensburg zur Folge.

Gruß
Paula