Wie viel zeit habe ich nach einer zwangsversteiger

hallo,unsere wohnung wird demnächst aufgrund der insolvenz meines vaters zwangsversteigert und ich wollte wissen wie viel zeit man dann noch hat ne wohnung zu finden.also ich hab schon eine kann aber erst ein paar wochen nach versteigerung ein ziehen doch bei mein vater sieht es momentan noch schlecht aus.bitte um schnelle antwort

Hallo,
bei einer Insolvenz ist die Immobilie so gut wie immer verloren.
Man hätte zuerst die Immobilie sichern müssen und dann erst die Insolvenz einreichen dürfen. Hier sind Sie schlecht beraten worden.
Wenn der Zuschlag für die Immobilie bei der Zwangsversteigerung erfolgt ist, dann sind Sie nicht mehr Eigentümer der Immobilie und wohnen dort ohne rechtliche Grundlage.
Der Zuschlagsbeschluß ist schon der Titel und der neue eigentümer kann dann direkt die vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht beantragen.
Sollten Sie das Haus nicht freiwillig räumen, so kann der neue Eigentümer die Zwangsräumung einleiten.

Der Gerichtsvollzieher würde Ihnen dann eine letzte Frist zur freiwilligen Räumung setzen, d. h. zwischen Ankündigung der Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher und dem Räumungstermin müssen gem. § 180 GVGA mindestens drei Wochen liegen.
Nach Verstreichen dieser Frist wird der Gerichtsvollzieher dann die zwangsweise Räumung des Hauses vornehmen.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/immobilienschutz.html

guckst du hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Antwort:
Der Ersteher erhält einen Zuschlagsbeschluß, der ihn als Eigentümer ausweist (noch bevor dieser Zugschlagsbeschluss im Grundbuch in Abteilung I = Eigentümerausweis = eingetragen ist.
Bei Eigenbedarf kann der Ersteher (nur bei Eigennutzung, der Begriff aber ist weit gefasst: dazu gehören eine Menge seiner Verwandten, die künftig bewohnen wollen) dem Mieter einmalig ausserordentlich kündigen - unter Einhaltung des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Am besten ist es, sich mit dem Ersteher gütlich zu einigen, auf ihn zuzugehen und ihm die Lage zu erklären, für die Restzeit eine Miete zuvereinbaren, die dann auch pünktlich bezahlt wird.
Ansonsten lässt der Ersteher per Gerichtsvollzieher räumen.

Lies mal nach unter folgenden links:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=44148

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/zvg.htm

http://dejure.org/gesetze/ZVG/57a.html

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-16953.html

http://meinews.niuz.biz/ein-t494653.html?s=df5cff171…&

Ich denke Du müsstest jetzt von den Fristen her klarkommen.

Du kannst auch weiter im Net suchen, z.B. bei google.de
Suchbegriff: „57a zvg kündigungsfrist“
Nicht vergessen: immer Entenbein und Gänsefuss setzen, also die Anführungszeichen. So kannst Du die Suchbegriffe präzisieren und die unbehilflichen Treffer
vermeiden.