Wie viele 400 EUR / Nebenjobs

Liebe/-r Experte/-in,

habe mal eine Frage bezüglich Nebenbeschäftigungen. Wie ist das eigentlich, wenn man einer Hauptbeschäftigung nachgeht und man dann noch einen 400 EUR Job ausübt (z.B. als Honorardozent)?
Ist dies anzumelden? Und wie ist es, wenn man mehrer Honorarjobs hat mit dehnen man nicht immer auf 400,00 EUr pro Monat kommt? Habe mal was von einer sog. Übungsleiterpauschale gehört. Wir diskutieren nun aber schon seit längerem, ob es über haupt möglich ist, zu einem Hauptjob (vielleicht sogar im Beamtenstatus) einen oder mehere Jobs als Honorardozent (Lehre) auszuführen.
Danke für die Infos.

Hallo,

ganz generell ist zu empfehlen, den Arbeitgeber, bei dem man den Hauptjob hat, über die geplante Nebentätigkeit zu informieren bzw. dessen Einverständnis (am besten schriftlich) zu erbitten. Vielfach sind in den Arbeits-/Dienstverträgen Klauseln enthalten, die eine Nebentätigkeit untersagen oder diese nur nach entsprechendem Einverständnis des AG erlauben.

Meldepflichtig sind 400 EURO-Jobs bei der zuständigen Knappschaft in jedem Fall!!!

Erlaubt ist nur EIN Nebenjob!!! Jeder weitere Nebenjob ist sozialversicherungspflichtig, d.h. die Einkünfte aus dem 2. oder 3. Nebenjob sind zu versteuern und es sind Sozialabgaben fällig.

Ich hoffe mit diesen Ausführungen ein bißchen Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Herzliche Grüße von
rallyekombi

Hallo,

wenn man einen Hauptjob hat, muss man den Nebenjob auf jeden Fall immer bei seinem Arbeitgeber anmelden.
Wenn der nichts dagegen hat, ist ein sog. Minijob mit max. 400 Euro/Monat kein Problem.
Bei der Zweitbeschäftigung muss man dann nur bei der Bundesknappschaft angemeldet werden und der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag an der Sozialversicherung.
Aber Achtung: Hat man mehr als einen Nebenjob, dürfen all diese Minijobs zusammen die Grenze von 400 Euro im Monat nicht überschreiten!
Insgesamt gilt für die Minijobler-Regelung:
Im Jahr darf man 4.800 Euro verdienen, wie sich dieser Betrag auf die einzelnen Monate verteilt, ist egal.
Wenn Du also im Mai z.B. mehr gearbeitet hast und 500 euro verdienst, darst du im nächsten Monaten halt nur 300 euro verdienen (als Beispiel).
Über das Jahr verteilt dürfen es also nicht mehr als 400 Euro monatlich sein.

Die Übungsleiterpauschale gilt für diejenigen, die z.B. in Vereinen als Trainer tätig sind und dafür entlohnt werden.
Hier ist dann ein bestimmter Betrag im Jahr soz. steuerfrei.

Gruß, JSE

Hallo, im allgemeinen kann man einen 400,-Job neben seiner Hauptbeschäftigung ausüben. Eine Anmeldung durch den AN ist nicht notwendig. Nur der AG des Nebenjob meldet das bei der Knappschaftskasse als Zentrale Erfassungsstelle der Minijobs.
Problematisch ist die Aufnahme mehrerer dieser Jobs. Das muss bei allen Minijob-AG angezeigt werden und alle müssen einverstanden sein. Wenn nämlich die Summe aller mehr als 400,- bringt, fallen die regulären K-P-R- und Alo-Versicherungsbeiträge an. Die günstige Pauschalsteuer entfällt. Das erhöht die Abzüge bei den AN und die Kosten für die AG. Und spätestens an dieser Stelle hört es auf sich zu rechnen.