Wie viele Fahrräder auf Astra G Caravan?

Hallo,

mal ne Frage, leider finde ich im Inet keine Antwort.
Ich fahre eine Astra G Caravan (Modell 2002) und habe einen Heckfahradträger. Keine Markenfirma, Supermarktprodukt aber mit Tüv und GS Zeichen. Maximale Zuladung 30 KG.
Wir haben zwei massive Mountainbikes die einfach trotz festschreuben und Spanngurte ziemlich wackelig draufhängen, für kleine Strecken bei uns in der Gegen ok, aber für unseren geplanten Urlaub am Gardasee (ca 400km von uns) ist mir die Sache einfach zu unsicher. Die Fahrräder haben immer etwas spiel, und in jeder Kurve/ Bodenwelle hab ich Angst das Ding samt Räder zu verlieren, zudem kommt auf der Autobahn ja noch Geschwindigkeit und Hebelkräfte dazu. Außerdem hat unser Sohn ein kleines Mountainbike welches ich mit Gepäck nicht mehr in den Kofferraum kriege.
Nun meine Idee. Unser Nachbar würde uns seinen Universal-Dachträger (für 2 Räder), welcher sehr viel stabiler ist leihen. Darf ich dann zusätzlich auf dem Heckträger das kleine Rad transportieren, das hält nämlich allein bombenfest. Sind 2 Träger am Auto erlaubt? Hab son Gespann noch nie gesehen und eben auch nichts gefunden. Kam mir aber grad so als Idee…

Vielen Dank

Max. zulässiges Gesamtgewicht
Hallo,

eigentlich ist Deine Frage eine rechtliche, aber ich versuche eine Antwort „aus dem Bauch heraus“:

Die zulässige Dachlast und die zulässige Stützlast auf der AHK dürfen zusammen mit allem anderen (Personen und Gepäck) nicht das zulässige Gesamtgewicht des KFZ überschreiten - ansonsten spricht m. E. nichts dagegen.

Auch wenn man unterhalb dieses zulässigen Gesamtgewichtes bleibt, muss beim Fahren der besonderen Zuladung Rechnung getragen werden: Die Räder auf dem Dach erhöhen den Schwerpunkt und das beträchtlich höhere Gewicht verlängert den Bremsweg und verändert das Fahrverhalten des KFZ.

Klar ist das erlaubt wenn
Zulässige Dachlast nicht überschritten(steht in der Bedienungsanleitung des Wagens)
Zulässige Traglast des Fahrradträgers auf der Kupplung nicht überschritten-waren ja 30 kg
Zulässige Hinterachslast und zul. Gesamtgewicht des Wagens nicht überschritten.
Ich habe auch einen billigen Träger,der ziemlich wackelig ist und verzurre den jetzt immer mit der Dachreling und der Abschleppöse.

Grüße