Hallo und Guten Tag / Abend
also es handelt sich hier um mein ex der sich um den Kindesunterhalt druckt. Ich habe Ihn vor ca 6 jahren seinen ersten Insolvenz beantragt.Nun will er aber ein zweites anstreben.
kennt sich hier jemanden damit aus, darf er das und fallen dann die Unterhalts schulden in diesen rein.
es ist schon lange her das ich das mit dem Schuldenberater für Ihn gemacht habe. Danke für euren Hilfe.
Scots girl
Hallo ScotsGirl
tut mir leid, bzgl. Unterhalts- und Insolvenzrecht
kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Grüße
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Hallo,
ich habe bei meinen Interessensgebieten nirgends angegeben, dass ich mich mit meiner PI auskenne. Ich kann dir in dem FAll leider nicht helfen. Stelle die Frage bitte in dem passendem Forum!
mfg
Eigentlich ist sowas nicht mein Thema, aber ich versuche trotzdem mal eine Antwort 
Rückständiger Kindesunterhalt kann tatsächlich in die Insolvensmasse fallen. Bei der Berechnung der Zahlungsfähigkeit wird zu zahlender Kindesunterhalt VORHER abgerechnet. Sofern der Unterhaltsverpflichtete dann also noch Mittel frei hat, kann er danach noch die Schulden bedienen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Unterhaltsvorschusses vom Sozialamt. Zur Sicherung der Versorgung des Kindes übernimmt das Sozialamt die Zahlung und versucht später, sich dieses Geld vom Unterhaltsverpflichteten wieder zu holen. Diese Möglichkeit gibt es aber nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Bei einem 11-jährigen Kind also immerhin noch ein Jahr 